GIESSEN (inn) – Viele Akteure versuchen, Israel auf dem internationalen Parkett zu isolieren und an den Pranger zu stellen. Dabei geben sie teilweise Zitate verfälscht wieder oder schaffen neue Regeln, die nur für den jüdischen Staat gelten. Über dieses Phänomen hat der österreichische Politikwissenschaftler Florian Markl am Montag im mittelhessischen Gießen referiert. Er ist Autor des Buches „Der andere Krieg. Wie das Völkerrecht gegen Israel missbraucht wird“.
Markl sprach in seinem Vortrag von einem „Krieg um die Weltmeinung“, dem Israel ausgesetzt sei. So sei bereits kurz nach dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023 der Vorwurf des Verstoßes gegen das Völkerrecht oder eines „Genozids im Gazastreifen“ geäußert worden. Wenn solche Anschuldigungen „im Gewande des Rechts“ aufträten, hätten sie eine andere Qualität als Parolen bei Demonstrationen.
„Israel konnte in Gaza keine Verkehrskreuzung kontrollieren“
Ein Vorwurf, den der Referent ansprach, bezieht sich auf Israel als „Besatzungsmacht“. Er verwies auf UN-Generalsekretär António Guterres: Der Portugiese hatte in einer ersten Stellungnahme vor der UN-Vollversammlung den Großangriff auf Israel verurteilt, aber auch behauptet, dieser habe „nicht im Vakuum“ stattgefunden. Er sprach von 56 Jahren „erstickender Besatzung“.
Demnach hätte Israel den Gazastreifen von 1967 bis 2023 besetzt gehabt. Dies führte Markl zu der Frage: „Was ist eine Besatzungsmacht?“ Antworten hat er in der Haager Landkriegsordnung (1907) und in den Genfer Konventionen (1949) gefunden. Demnach übt eine Besatzungsmacht militärische Kontrolle aus und hat Soldaten vor Ort. Es gibt eine Administration, die sich von der Zeit vor der Besatzung unterscheidet.
Ab dem Rückzug vom August 2005 habe sich jedoch kein Israeli im Gazastreifen befunden – „es sei denn, die Hamas hatte einen verschleppt“. Der Politologe ergänzte: „Israel konnte im Gazastreifen nicht einmal eine Verkehrskreuzung kontrollieren.“ Die Kontrolle habe spätestens nach der Machtübernahme vom Juni 2007 die Hamas gehabt. Um den jüdischen Staat dennoch an den Pranger zu stellen, hätten internationale Funktionäre kreative Konzepte kreiert – etwa eine „funktionale Besatzung“.
Zum Recht auf Selbstverteidigung wiederum habe beispielsweise die UN-Sondergesandte für die palästinensischen Gebiete, Francesca Albanese, eine Einschränkung erfunden: Es gelte nur bei einem Angriff von einem Staat, aber die Hamas sei keiner.
Markl hielt dagegen, im Artikel 51 der UN-Charta komme der Begriff „Staat“ nicht vor. Der Weltsicherheitsrat selbst habe nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 den USA in einer Resolution das Recht auf Selbstverteidigung zuerkannt. Dabei ist Al-Qaida ebenfalls kein Staat.
Begriff „Verhältnismäßigkeit“ falsch angewandt
Ein weiteres Stichwort des Vortrages war die „Unverhältnismäßigkeit“. Allgemein würden die etwa 1.200 Toten am 7. Oktober gegen die Getöteten im Gazastreifen aufgerechnet, deren Zahl höher ist. Doch: „Verhältnismäßigkeit hat mit diesen Zahlen nichts zu tun!“, betonte der Referent.
Bei der Verhältnismäßigkeit gehe es um den militärischen Nutzen: „Was ist der Zweck des Angriffes? Mit welchen Opfern ist zu rechnen?“, lauteten die dazu gehörigen Fragen. „Das darf nicht extrem unverhältnismäßig sein.“ Zudem verliere eine zivile Einrichtung ihren Schutzstatus, wenn sie militärisch genutzt werde.
In diesem Zusammenhang schilderte Markl das Vorgehen von Amnesty International. Im Oktober 2023 kritisierte die Organisation fünf Angriffe auf zivile Einrichtungen. Für den Bericht waren keine Mitarbeiter vor Ort. Amnesty habe im Gazastreifen lebende Palästinenser dorthin geschickt, mehrere Tage nach dem Angriff. Deren Schlussfolgerung habe gelautet: An dem Ort sei keine Hamas, kein Waffenlager, keine Kommandozentrale zu finden.
Warnungen an Zivilbevölkerung: Immer anti-israelisch ausgelegt
Der Politikwissenschaftler befasste sich ferner mit Warnungen vor Angriffen, die Israel vor einem geplanten Angriff etwa in Massen-SMS an die Zivilbevölkerung richte. International werde nicht anerkannt, dass der jüdische Staat mit diesen Evakuierungsaufrufen seinen Verpflichtungen nachgekommen sei. Stattdessen werde der Vorwurf der „ethnischen Säuberung“ laut. Gebe es hingegen keine Warnung, heiße es, Israel nehme „keine Rücksicht auf Zivilisten“. Dabei könne selbst das Absehen von einer Warnung zuweilen militärisch sinnvoll sein, um Terroristen nicht zu alarmieren.
Ein angebliches Verbot von weißem Phosphor, den Israel im Libanon einsetzte, habe indes die Organisation „Human Rights Watch“ (HRW) erfunden. Weiter hinten im Bericht folge dann aber der Hinweis auf eine „Lücke in der Rechtsordnung“. Diese habe HRW offenbar eigenständig füllen wollen.
Auch die Völkermord-Klage Südafrikas beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag kam in dem Vortrag zur Sprache. Darin würden die Hamas, die Tunnel und die Geiseln kaum erwähnt. Die Klage habe „nichts zu tun mit dem realen Krieg in Gaza“, es handele sich um eine derealisierende Art und Weise von Präsentation des Krieges.
Verfälscht wiedergegebene Zitate
Diese und andere Beschuldigungen wegen „Völkermordes“ stützen sich nach Erkenntnis des Politologen auf immer dieselben Zitate von israelischen Politikern. Sie kämen in der Anklage ebenso vor wie bei Amnesty International. Doch seien sie falsch oder sinnwidrig interpretiert oder auch verkürzt wiedergegeben. Als Beispiel nannte er den früheren Verteidigungsminister Joav Gallant (Likud), der nach dem Massaker gesagt hatte: „Wir kämpfen gegen menschliche Tiere. Nichts wird im Gazastreifen so bleiben, wie es war.“
Im Original werde deutlich, dass Gallant von der Hamas gesprochen habe, nicht von den Palästinensern an sich. Die Terrorgruppe habe er als „palästinensischen IS“ bezeichnet, führte Markl weiter aus.
Benjamin Netanjahu (Likud) wiederum hatte die Israelis aufgefordet: „Gedenkt an Amalek“. Dabei habe er nicht gemeint, dass Israel ein Volk auslöschen solle, wie es der biblische Kontext nahelegen könnte. Sondern es gehe darum, an die Taten der Feinde zu erinnern.
Das Zitat steht in der Jerusalemer Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem an der Wand. Doch niemand komme auf die Idee, sie wolle damit zum Völkermord an den Deutschen aufrufen. Auch in Den Haag beim Denkmal für die vertriebenen Juden sei der Ausspruch zu finden. Immer gehe es darum, was Feinde Juden angetan hätten.
„Unsinnige Argumentation“
Amnesty habe aus Satellitenaufnahmen von Zerstörung und aus Interviews mit Angehörigen von getöteten Palästinensern auf „absichtliche Angriffe auf Wohnhäuser“ geschlossen. Doch dies sei kein Beweismaterial für einen Völkermord, sagte Markl. Es handele sich um eine „unsinnige Argumentation“. Denn aus den Bildern gehe nicht hervor, warum und auf welche Weise die Häuser zerstört wurden. Im Jugoslawienkrieg seien viele Gräueltaten begangen worden. Aber nur das Massaker von Srebrenica wurde als Völkermord eingestuft.
Aus Sicht von Amnesty International sei die Definition für einen Völkermord „zu eng“ gewesen, fügte der Referent hinzu. Die Organisation habe eine holistische Sichtweise angestrebt, die Geschichte des Konfliktes seit 1947. Nach der Veröffentlichung kritisierte die israelische Sektion den Bericht als „falsch“. Es sei von Anfang an ein „Völkermord-Bericht“, das Urteil habe festgestanden, warf sie der Organisation vor. Daraufhin wurde die israelische Sektion wegen „anti-arabischen Rassismus“ ausgeschlossen.
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Der IGH hat sich derweil noch nicht inhaltlich mit den Vorwürfen beschäftigt, auch wenn es vielerorts so dargestellt wird. In dem ersten Gutachten heiße es nur: „Wenn die Vorwürfe stimmen, könnte es ein Fall für die Völkermord-Kommission sein“. Mit einem Urteil rechnet Markl erst in einigen Jahren. Aber Israel sei schon verurteilt.
Der Referent ging auf den Stand Ende Mai ein: Südafrika habe 18 Monate Zeit, um auf die israelische Replik zu antworten. Danach würden Israel auch wieder 18 Monate zugestanden. Also würden drei weitere Jahre vergehen, bis sich der Internationale Gerichtshof mit dem Inhalt befassen könne. „Wenn es Südafrika ernst wäre, würde es es nicht darauf anlegen, ein Verfahren in die Länge zu ziehen.“ Im Fall eines Völkermordes wäre doch schnelles Handeln nötig.
Haftbefehle: Chefankläger wollte eigene Haut retten
Mit Bezug auf die Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant ging der Politikwissenschaftler auf den bisherigen Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) ein. In einem ungewöhnlichen Schritt habe Karim Khan im Mai 2024 öffentlich gemacht, dass entsprechende Anträge vorliegen. Dies sei schon aus ermittlungstaktischen Gründen nicht üblich, der Gerichtshof sei darüber nicht erfreut gewesen.
An sich hatte Khan eine Israelreise geplant, um mit Verantwortlichen zu sprechen. Diese habe er plötzlich abgesagt. Denn eine Mitarbeiterin warf ihm sexuellen Missbrauch vor, gegen ihn liefen Ermittlungen. Um sich zu schützen, habe er die Frau gedrängt, ihre Aussagen zurückzuziehen – mit der „Begründung“: „Denken Sie an die Opfer von Palästina.“ Mittlerweile erhebt eine weitere Frau den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs, Khan wurde vom Dienst suspendiert.
Der Inhalt der Haftbefehle sei unterdessen größtenteils unbekannt. Ein öffentlich bekannter Vorwurf sei der, Israel habe versucht, den Gazastreifen auszuhungern. Als Indiz dafür werde die Schließung des Grenzüberganges Rafah genannt; doch den habe bis kurz vor dem Antrag Ägypten kontrolliert – was offenbar keine Rolle spiele.
Der Eres-Übergang wiederum ist außer Betrieb, dieser Umstand werde ebenfalls angeführt – ohne dass der Grund genannt werde: Die Hamas überfiel den Übergang am 7. Oktober, massakrierte Soldaten und sprengte ihn in die Luft. Das werde als „israelisches Kriegsverbrechen“ gedeutet, wunderte sich der Referent.
Foto: edition mena-watchMit diesen „Winkelzügen“ sprechen internationale Akteure Israel nach Markls Auffassung das grundsätzliche Recht ab, sich gegen Terror zu verteidigen – unabhängig vom Vorgehen der Armee. „Jede Aktion von Israel gilt als unverhältnismäßig“, sagte er. „Völkerrecht wird nicht angewandt, wie es tatsächlich existiert.“ Inhalte würden umdefiniert oder neu erfunden. Dies geschehe mit keinem anderen Land und bei keinem anderen Konflikt. Dabei herrsche politische Willkür statt Recht.
Bis heute vermisst der Referent von denjenigen, die den jüdischen Staat verurteilen, eine Antwort auf die Frage: „Wie hätte eine völkerrechtliche Antwort auf den 7. Oktober aussehen sollen?“
Florian Markl ist wissenschaftlicher Leiter der Nahost-Denkfabrik „Mena-Watch“. Zu dem Vortrag eingeladen hatte die AG Gießen der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG).
4 Kommentare
Vielen Dank Frau Hausen für die Wiedergabe des Vortags von Florian Markl. Er hat in so vielem Recht. Seine Frage, „wie hätte eine völkerrechtliche Antwort auf den 7. Oktober aussehen sollen?“, gebe ich mal an alle unsere Kontraforisten weiter, die sich bestimmt schon formieren und genügend Gegenargumente sammeln.
Endlich wird das alles mal klargestellt.
Um es mit @Brigittes Worten zu umschreiben: Ein Artikel,der sachlich bleibt: ohne Vorverurteilung oder Anspielung.
Im Übrigen sollte die Trolltruppe das Buch : der andere Krieg. Wie das Völkerrecht gegen Israel missbraucht wird, lesen.
Vielen Dank für diesen erklärenden Bericht,Frau Hausen!!! 👍👍👍🇮🇱🇮🇱
Sehr interessanter Bericht. Aber @ Ella und @ Manu, ich fürchte, auch das kann weder unsere Troll-Truppe noch die übrigen Antisem…ups Antizionisten überzeugen.
Übrigens habe ich das Buch bestellt! Mann-oh-Mann. Ich hab echt zu tun mit den Büchern!📚🤣🙈
Lesen,bis die Brillengläser blind sind.🤓🤓