BLOOMINGTON / TEL AVIV (inn) – Apartheid, Genozid und Siedlerkolonialismus: Drei schwerwiegende Vorwürfe gegen Israel stehen im Mittelpunkt einer neuen wissenschaftlichen Studie. Die Autoren Gunther Jikeli von der „Indiana University Bloomington“ und Philippe Karpe vom französischen Forschungsinstitut CIRAD untersuchen, ob diese Begriffe den jeweiligen rechtlichen und historischen Kriterien entsprechen. Ihr Ergebnis: Die Belege weisen weder Apartheid noch Genozid nach. „Siedlerkolonialismus“ sei zudem keine angemessene Gesamtbeschreibung des Zionismus und Israels.
Die 37-seitige Untersuchung wurde auf der wissenschaftlichen Plattform SSRN veröffentlicht. Den Autoren geht es nach eigenen Angaben nicht darum, sämtliche politischen Entscheidungen oder militärischen Handlungen Israels zu rechtfertigen. Vielmehr wollen sie prüfen, ob die verwendeten Begriffe tatsächlich das bezeichnen, was ihre rechtlichen Definitionen oder historischen Konzepte voraussetzen.
Genozid: Entscheidend ist die Absicht
Besonders ausführlich widmen sich Jikeli und Karpe dem Vorwurf, Israel begehe im Gazastreifen einen Genozid. Maßgeblich ist für sie die Völkermordkonvention. Sie verlangt neben bestimmten Handlungen den Nachweis der Absicht, eine geschützte Gruppe ganz oder teilweise physisch oder biologisch zu zerstören.
Die hohen Opferzahlen, die massiven Zerstörungen und die humanitäre Notlage der Palästinenser stellen die Autoren nicht infrage. Diese Umstände allein belegten jedoch noch nicht die erforderliche Vernichtungsabsicht.
Die Forscher untersuchten unter anderem Daten des israelischen Koordinators für Regierungsaktivitäten in den Gebieten über Hilfslieferungen nach Gaza. Demnach wurden im erfassten Zeitraum bis Ende Februar 2025 mehr als 1,34 Millionen Tonnen Lebensmittel mit Hilfslieferungen über Land- und Seewege in Verbindung gebracht. Diese Zahlen schwächten nach ihrer Einschätzung die Annahme, Israel habe die Einfuhr von Lebensmitteln gezielt eingeschränkt, um die Bevölkerung physisch zu vernichten.
Allerdings räumen die Autoren ein, dass die erfassten Liefermengen nicht belegen, in welchem Umfang die Hilfe tatsächlich bei der Zivilbevölkerung ankam. Auch die zeitweise Aussetzung der Hilfslieferungen von März bis Mai 2025 beziehen sie in ihre Analyse ein. Diese belege für sich genommen jedoch keine Absicht, die Bevölkerung physisch zu zerstören. Die Maßnahmen ließen sich nach ihrer Einschätzung auch mit militärischen oder operativen Zielen erklären.
Zerstörung einer Kinderwunschklinik
Ein weiterer Prüfpunkt ist die Zerstörung der Al-Basma-Kinderwunschklinik in Gaza im Dezember 2023. Nach Angaben einer Untersuchungskommission der Vereinten Nationen wurden dabei unter anderem Embryonen sowie weiteres Fortpflanzungsmaterial zerstört. Die Kommission wertete den Vorfall als Maßnahme, die Geburten verhindern sollte.
Jikeli und Karpe halten dagegen, dass die Zerstörung einer Klinik oder von Fortpflanzungsmaterial nicht automatisch die Absicht belege, Geburten zu verhindern, um eine geschützte Gruppe physisch oder biologisch zu zerstören. Auch hier müsse die für den Genozidvorwurf entscheidende Absicht gesondert nachgewiesen werden.
Apartheidvorwurf: Absicht nicht nachgewiesen
Bei der Frage nach Apartheid unterscheiden Jikeli und Karpe zwischen Israel innerhalb seiner international anerkannten Grenzen und dem Westjordanland. Innerhalb Israels bestünden weiterhin Rassismus und erhebliche gesellschaftliche Ungleichheiten. Arabische Staatsbürger könnten jedoch an Wahlen teilnehmen, seien in der Knesset vertreten und könnten vor israelischen Gerichten klagen. Diese Ungleichheiten reichten nach Einschätzung der Autoren nicht aus, um sie als rechtlich definiertes Apartheidsystem einzuordnen.
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Komplexer sei die Lage im Westjordanland. Die langjährige israelische Besatzung, der Siedlungsbau und unterschiedliche rechtliche und administrative Regelungen böten den stärksten Ansatzpunkt für den Apartheidvorwurf. Entscheidend sei jedoch, ob sich die erforderliche Absicht nachweisen lasse, eine Bevölkerungsgruppe systematisch rassistisch zu beherrschen und zu unterdrücken. Dafür sehen die Forscher anhand der untersuchten Belege keinen ausreichenden Nachweis.
Sie verweisen unter anderem auf die Vereinbarungen des Oslo-Prozesses, die Zuständigkeiten der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) und den Umstand, dass Palästinenser keine israelischen Staatsbürger sind. Auch Sicherheitsfragen und frühere Verhandlungen über einen möglichen Rückzug Israels müssten in die rechtliche Bewertung einfließen.
„Siedlerkolonialismus“ greift zu kurz
Auch den Begriff „Siedlerkolonialismus“ prüfen die Autoren für verschiedene Zeiträume: die zionistische Einwanderung vor der Staatsgründung, die Flucht und Vertreibung von palästinensischen Arabern während des Krieges von 1947 bis 1949 sowie die israelische Siedlungspolitik nach 1967.
Das Konzept könne bestimmte Entwicklungen erhellen, darunter Landkäufe, territoriale Ausdehnung und die Vertreibung von Palästinensern. Als Gesamtbeschreibung des Zionismus und Israels greife es jedoch zu kurz. Es berücksichtige weder ausreichend den nationalen Charakter des Zionismus und die Flucht vieler Juden vor Verfolgung noch die historische Verbindung des jüdischen Volkes zu der Region. Zudem habe es keine klassische koloniale Metropole gegeben, von der aus ein solches Projekt gesteuert worden sei.
Auch die unterschiedlichen israelischen Territorialkonzepte und Verhandlungen über mögliche Rückzüge passten nach Ansicht der Forscher nicht eindeutig zu der Vorstellung eines Projekts, das durchgehend auf dauerhafte territoriale Eingliederung gerichtet ist. Die israelische Siedlungspolitik im Westjordanland lasse sich damit in einzelnen Aspekten beleuchten, bilde aber keine ausreichende Grundlage für eine umfassende Einordnung Israels.
Warnung vor vermischten Begriffen
Abschließend untersuchen die Wissenschaftler, wie die drei Vorwürfe im öffentlichen Diskurs miteinander verknüpft werden. Weit gefasste Definitionen und eine selektive Auswahl von Belegen könnten dazu führen, dass sich die Anschuldigungen gegenseitig verstärkten, obwohl sie unterschiedlichen rechtlichen und historischen Maßstäben folgten.
„Unsere Argumentation dreht sich grundlegend um juristische und historische Präzision, aber auch um die Art und Weise, wie diese Vorwürfe im öffentlichen Diskurs zunehmend miteinander verbunden werden.“, erklären die Autoren gegenüber der israelischen Zeitung „Jerusalem Post“. Es gehe nicht darum, eine politische Erzählung durch eine andere zu ersetzen, sondern rechtliche Feststellungen, historische Interpretationen und politische oder moralische Bewertungen voneinander zu unterscheiden.
Ihr Fazit lautet: Die untersuchten Belege wiesen weder Apartheid noch Genozid nach. „Siedlerkolonialismus“ sei keine angemessene Gesamtklassifizierung des Zionismus und Israels. Damit erklären die Autoren nicht sämtliche israelischen Maßnahmen für rechtmäßig. Sie betonen vielmehr, dass jeder Vorwurf anhand seiner eigenen Kriterien geprüft werden müsse. (tko)
5 Kommentare
Genozid-Vorwurf gegen Israel nicht belegt. Judenhass von Seiten der Pro-Palästina-Bewegung belegt.
@ ISRAEL NETZ. Hm, dieser Artikel hier, war der nicht schon einmal hier im Netz,oder habe ich den in der JÜDISCHEN ALLGEMEINEN gelesen?
Ich meine diesen Artikel schon vor einiger Zeit schon mal kommentiert zu haben.
Kann das sein? Gibt es etwas aktuelles dazu?
SHALOM
@Klaus
Bei Israelnetz erscheint zum ersten Mal ein Artikel zu der Studie.
Das Traurige ist, dass diese juristischen Argumente nicht in die benebelten Hirne der „From the river to the sea“-Schreier dringen werden. A propos, vor ein paar Tagen habe ich am Rande (wohlgemerkt am Rande, ich bin nicht so mutig wie Frau Preisler) einer pro-palästinensischen Demo hier eine halbwegs normal aussehende junge Frau gefragt, um welchen „river“ und welche „sea“ es sich handele. Sie hatte keine Ahnung. Wusste aber ganz genau, dass Israel böse ist. Herr lass‘ es Hirn regnen.
Es ist im Prinzip das, was die meisten von uns hier auch denken und sagen: Genozid nicht belegt, Apartheid nicht belegt, Absicht Geburten zu verhindern nicht belegt, Siedlerkolonialismus nicht belegt. Aushungerung nicht belegt, in den Tunneln lagerten tonnenweise Lebensmittel.
Aber es besteht eine hohe Opferzahl und eine humanitäre Notlage, die von Hamas verursacht wurde und jederzeit von ihnen gestoppt werden hätte können.
Kritiker werden das nicht gelten lassen.