Meinung

Humanitäres Völkerrecht ist kein Streichelzoo

Ein Zivililst, der militärisches Handeln unterstützt, verliert nach humanitärem Völkerrecht seinen Schutzstatus. Danach sollten Journalisten das Verhalten der israelischen Armee beurteilen. Eine kommentierende Analyse
Von Israelnetz

Wenn Israel Krieg führen muss, wird an der medialen Front gerne das Völkerrecht als vermeintlich große Keule hervorgeholt. Vorwürfe von Angriffen auf Zivilisten, Moscheen und sogar Krankenhäuser werden ungefiltert und weitestgehend unreflektiert verbreitet und verurteilt. Dabei unterschlagen Journalisten oft, was einem Soldaten schmerzhaft bewusst ist: Das humanitäre Völkerrecht ist kein Streichelzoo. Es wurde etabliert, nicht um Krieg zu verhindern, sondern um die schlimmsten Auswüchse menschlicher Grausamkeit im Krieg zu vermeiden.

Gerne wird von „Zivilisten“ geredet. Das humanitäre Völkerrecht kennt aber Kombattanten – Menschen, die töten und getötet werden dürfen – und Nicht-Kombattanten – Menschen, für die beides nicht gilt. Nicht-Kombattanten genießen generell einen Schutzstatus. Sie dürfen nicht direkt angegriffen werden.

Dieser Schutzstatus ist aber nicht absolut. Er hat Grenzen und kann durch entsprechendes Verhalten sogar komplett verschwinden. Wenn sie durch ihr Handeln einer der Konfliktparteien einen militärischen Nutzen bieten, verlieren Nicht-Kombattanten ihren Schutz; das ist festgelegt in Regel 6.

Emotionale Komplexität

In der Realität wird aus dieser einfach und logisch scheinenden Regel aber schnell ein Sumpf unendlicher emotionaler Komplexität: Der achtjährige Junge, der seinem Onkel Zeichen gibt, wann die Patrouille auf Höhe der IED (unkonventionelle Sprengvorrichtung) ist – hat seinen Schutzstatus verwirkt. Die Oma, die ihre Enkel in ihrer Wohnung versteckt, bevor diese einen Checkpoint angreifen – hat ihren Schutzstatus verwirkt. Der Pfarrer oder Imam, der es seinen Schäfchen gestattet, Essen, Trinken und Munition in seinem Gotteshaus zu lagern – hat seinen Schutzstatus verwirkt.

Wo unser Mitgefühl sich aufbäumt, ist das humanitäre Völkerrecht eiskalt. Sie alle dürfen von den gegnerischen Soldaten legitim getötet werden.

Beteiligter Nicht-Kombattant wird zum Verbrecher

Kleine Randnotiz: Wenn ein Nicht-Kombattant sich derart an Kampfhandlungen beteiligt, so macht ihn das nicht zum Kombattanten, sondern zum Verbrecher, heißt es in Regel 5. Er wird nicht Kriegsgefangener. Er ist der Verfolgung und den ordentlichen Prozessen der Gerichtsbarkeit des Gegners ausgeliefert. Das humanitäre Völkerrecht schließt die Todesstrafe in diesem Kontext nicht aus, wie aus Regel 100 hervorgeht.

Ein Krankenhaus, in dem sich ein Maschinengewehr befindet, ist prinzipiell kein Krankenhaus mehr, sondern eine Stellung; das ist in Regel 25 dargelegt.  Das einzige, was eine Armee davon abhält, diese Stellung zu bombardieren, ist die Verhältnismäßigkeit; dies zeigt Regel 14. Ein schwacher Schutz. Denn in dem Moment, in dem die Straße nebenan wichtig für den Nachschub wird, ist ein Angriff auf dieses Krankenhaus legitim. Wenn die Ärzte versuchen, die eindringenden Soldaten aufzuhalten … Eine hässliche Situation – und doch absolut völkerrechtskonform.

Wie oben bereits angemerkt: Humanitäres Völkerrecht ist kein Streichelzoo.

Wer im gemütlichen Sofa vor der Tagesschau sitzt, und die Israelischen Verteidigungstreitkräfte aufgrund eines Zwei-Minuten-Clips verurteilt, begibt sich auf sehr, sehr dünnes Eis.

Aufenthalt in der Nähe militärischer Objekte

Aber nicht nur eigenes Handeln kann zur De-facto-Aufhebung des Schutzstatus führen.

Wenn sich Nicht-Kombattanten in der Nähe eines militärischen Objekts aufhalten, so müssen sie in Kauf nehmen, bei der Bekämpfung dieses Objekts in Mitleidenschaft gezogen zu werden. Sie werden zu Kollateralschaden. Alles, was das humanitäre Völkerrecht vom Angreifer verlangt, ist: Das Verhältnis zwischen zu erwartendem Kollateralschaden und zu erwartendem militärischen Nutzen im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten zu minimieren.

Es ist das „mildeste“ verfügbare Mittel zu nutzen, besagt Regel 17.

Wenn unter der Schule ein Kommandobunker gebaut wurde, dann ist das mildeste Mittel nunmal der 5.000-Pfund-Bunkerbrecher. Von der Schule bleibt dann – vollständig völkerrechtskonform – nicht mehr viel übrig.

Vorschnelles Urteil

Journalisten sehen sich, zumindest im Regelfall, der Neutralität verpflichtet. Diese Selbstwahrnehmung verleitet leicht dazu, Geschehnisse eines Krieges vorschnell zu verurteilen.

Im Unterschied dazu waren sich die Autoren des humanitären Völkerrechts über die herrschenden Bedingungen im Krieg sehr bewusst:

(1) Es gibt keine Wahrheit – nur die aktuell verfügbare Informationslage.

(2) Es gibt keinen „Schiedsrichter“ – nur dich und den Feind.

(3) Es gibt kein „Gut“ und „Böse“ – nur körperliches und seelisches Überleben.

Minimalkonsens an Menschlichkeit

Unter diesen Rahmenbedingungen versucht das humanitäre Völkerrecht, eine Situation zu schaffen, in der die eine Seite die jeweils andere Seite zum Einhalten eines Minimalkonsens der Menschlichkeit zwingen kann. Ziel ist es nicht, den Soldaten zu verurteilen, sondern ihm einen Griff zu geben, mit dem er sich – seiner Situation zum Trotz – an seiner Menschlichkeit festklammern kann.

Unter diesem Blickwinkel sitzt die israelische Armee nicht auf der Anklagebank, sondern wird zum Kämpfer im Namen des humanitären Völkerrechts gegen die niederen Instinkte des Menschen.

Stellen Sie sich nur einmal vor, die israelische Armee wäre der Hamas „auf Augenhöhe begegnet“ … Lieber nicht.

Von. Henning Danneberg

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6 Kommentare

  1. Ein Zivilist, der militärisches Handeln und Terror unterstützt, verliert seinen Schutzstatus. Gibt es in Gaza echte Zivilisten? Kaum.

  2. Vielen Dank Herr Danneberg,dem kann man nichts mehr hinzufügen. Sehr guter Bericht. Leider wollen das sehr viele aber nicht wahrhaben. Super!👍👍👍

  3. Guter Artikel, Herr Danneberg. Vielen Dank. Schade, dass es Völkerechtsschwätzer nicht erkennen, wer die Feinde von Völker – Rechten sind.

  4. Wohl kommentiert, Herr Danneberg,dem werde ich nichts weiter hinzuzufügen. Alles, was nicht damit konform geht, überlasse ich gerne der Definition Andersmeinender.
    SHALOM

  5. Super Artikel! Müssten mal die vielen selbsternannten Völkerrechts-Experten lesen, die so laut und inbrünstig ihre Anklagen in der Welt platzieren. Schlimm, dass man diese ideologisierten Naivlinge wegen ihrer unseligen Strahlwirkung auf die vielen falsch informierten/ahnungslosen Tagesschau- und Heute-Zuschauer ernst nehmen muss.

  6. Ich schliesse mich meinen Vor-Kommentatoren an. Beiläufig erinnere ich mich an ein Interview mit einem Bundeswehrsoldaten, der in Afghanistan eingesetzt war. Er beschrieb eine Situation : „ein kleiner Junge kommt auf Dich zu, Du hast drei Sekunden, um zu entscheiden, ob es ein harmloses, neugieriges Kind ist oder ein Kamikaze, vielleicht ohne es selbst zu wissen. Es gibt zwei Möglichkeiten : du schiesst auf das Kind, es war wirklich harmlos, Du bist ein Kriegsverbrecher. Du schiesst nicht, es ist ein Kamikaze, Du bist tot“. Natürlich kann es eine dritte Möglichkeit geben : das Kind ist harmlos, der Soldat schiesst nicht, alles paletti. Ich denke, dieser Bundeswehrsoldat kann die israelischen Soldaten besser verstehen als die Schreibtischjournalisten- und experten.

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