BERLIN (inn) – Der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) Volker Beck hat den hessischen Gesetzesvorschlag zur Bestrafung anti-israelischer Aussagen kritisiert. Er hält ihn für nicht verfassungskonform, wie die DIG am Freitag mitteilte. Mit dieser Einschätzung teilt er die Auffassung der Bundesregierung, doch er kritisierte zugleich deren Deutung der Rechtslage.
Beck: Verfassungskonforme Ausgestaltung möglich
An dem Entwurf beanstandete Beck den Fokus auf Israel. Denn das wäre dann kein „allgemeines Gesetz“. Es würde damit keiner verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten. Als Alternative favorisiert Beck einen Vorschlag, den das in Berlin angesiedelte Tikvah-Institut, das 2020 von Beck mitgegründet wurde, gemacht hat. Der Paragraph 103 des Strafgesetzbuches soll demnach lauten:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer zur Vernichtung eines Staates, der Mitglied der Vereinten Nationen ist und zu dem die Bundesrepublik Deutschland diplomatische Beziehungen unterhält, aufruft oder eine solche Tat billigt.“
Der Entwurf Hessens lautet: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft.“
Rückgriff auf Wunsiedel-Entscheidung
Grundsätzlich darf Meinungsfreiheit nur durch ein allgemeines Gesetz eingeschränkt werden. Das Land Hessen hatte den Fokus auf Israel mit der Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2009 begründet. In dem Fall ging es um eine Frage des Verbots von Neonazi-Märschen, die oft in Wunsiedel stattfanden.
Die Richter sahen es damals als verfassungskonform an, Meinungsfreiheit durch eine Sonderbestimmung einzuschränken, um Volksverhetzung zu unterbinden. Sie begründeten ihr Urteil mit dem Argument, das Grundgesetz stelle einen Gegenentwurf zum Nationalsozialismus dar. Der Eingriff in die Meinungsfreiheit sei gerechtfertigt, da entsprechende Äußerungen die „geschichtlich geprägte Identität“ der Bundesrepublik berührten.
Darauf aufbauend argumentierte die Landesregierung, der höchstrichterliche Beschluss eröffne die Möglichkeit, bestimmte Parolen unter Strafe zu stellen. Darunter fielen auch öffentliche Forderungen, den jüdischen Staat auszulöschen. Schließlich gehöre Israels Sicherheit zur deutschen Staatsräson und damit zur „Verfassungsidentität“.
Im Zuge der Debatte erklärte der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU): „Unser Gesetzentwurf sorgt dafür, dass dieser Begriff auf seinen verfassungsrechtlichen Gehalt zurückgeführt wird und damit die notwendige rechtliche Kontur erhält.“
Sturheit vorgeworfen
Dass Hessen bei seinem Entwurf geblieben ist, kritisierte Beck mit emotionalen Worten: „Ich bin wütend! Sehr wütend!“ Der Regierung in Wiesbaden warf er Sturheit vor.
Ebenso wütend sei er jedoch auf die Bundesregierung. Dieser wirft er „Tatenlosigkeit“ bei der Bekämpfung von Antisemitismus vor. „Eine Politik, die wortreich wie folgenlos fortwährend bekennt, aber nicht handelt, ist wertlos.“
Zudem sei die Auffassung der Bundesregierung falsch, dass durch die aktuelle Gesetzeslage die Leugnung des Existenzrechts Israels bereits strafbar ist. Dafür gebe es keinen Anhaltspunkt. „Anzeigen wegen ‚Tod Israel‘-Rufen werden von allen Staatsanwaltschaften der Republik eingestellt. Und das ist rechtlich korrekt.“
Die Regierung erklärte am Mittwoch in einer Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf, dass Deutschland eine besondere Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus trage. Der Entwurf berge jedoch ein „erhebliches verfassungsrechtliches Risiko“. Zuvor hatte auch schon der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages (WD) ähnliche Bedenken geäußert.
Kritisiert wurde der hessische Vorstoß auch von der Organisation „Amnesty International“ und der Partei „Die Linke“. Die Gegner des Leugnungsverbots argumentierten, ein solches Gesetz würde die Meinungsfreiheit einschränken. (mw)
18 Kommentare
Volker Beck ist ein ehrenwerter Mann und ein aufrichtiger Freund Israels. Um so mehr verstehe ich seine Argumentation nicht. Israel ist der einzige Staat, Mitglied der UNO, dessen Auslöschung von anderen Ländern, von bestimmten Gruppen und Vereinigungen gefordert wird. Mir ist nicht bekannt, dass jemand die Existenz Afghanistans, Pakistans, des Iran, des Irak, Syriens oder eines anderen Staates in Frage stellt. Und natürlich geht es im Falle Israels nicht „nur“ um die Auflösung staatlicher Strukturen, sondern um die physische Vernichtung von Millionen Menschen. Daher ist der Fokus auf Israel in dem hessischen Entwurf durchaus berechtigt. Spätestens seit dem 7. Oktober 2023 müsste jedem klar sein : wer die Existenz Israels in Frage stellt, plädiert für Massenmord.
Ja, liebe Antonia, der Massenmord an den Juden ist gewünscht und willkommen. 🥺 Das hatte Haman im Buch Esther geplant, dann Hitler, und jetzt ? Als Nächstes probiert es das 10–Staatenbündnis in Psalm 83. „Kommt, rufen sie einander zu, lasst uns sie vernichten, dass sie kein Volk mehr seien !“……😪Wir müssen uns wappnen und im Gebet dahinter stehen. Dieser Hass ist nicht erklärbar.Er ist dämonisch. Ich kann es nur biblisch deuten, aber das wollen Viele nicht hören. Bleiben Sie behütet ! Gottes Segen für Sie und Ihren Mann und Ihre Schwägerin. 🙏
Herzlichen Dank, liebe Marita. Meiner Schwägerin geht es ein wenig besser, aber es braucht wohl noch viel Zeit und Geduld. Schabbat schalom, gesegneter Sonntag
Liebe Antonia , leider hat Sie mein Kommentar nicht erreicht. Leidende Menschen und mitleidende Angehörige brauchen viel Geduld. Gottes Fürsorge wollen wir erbitten.
Ich stimme Ihnen zu, aber auch Herrn Volker Beck:
„Daher ist der Fokus auf Israel in dem hessischen Entwurf durchaus berechtigt.“
Ja, Sie haben recht und ich würde auch am liebsten Israel direkt erwähnt sehen, gerne dick, fett und unterstrichen. Aber, bedaure, 😉 es geht darum, welche Variante vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben kann. Das kann ich mangels Sachkenntnis nicht einschätzen.
Zu überlegen wäre, es erst einmal mit der Variante aus Hessen zu versuchen und wenn diese scheitert, dann die andere Variante einzureichen. Meiner Meinung nach muss zwingend verhindert werden, dass die Pro-Palästinenser sich dieses Gesetz auch nur im Entferntesten zu Nutzen machen können.
Ich finde auch, dass es unter Strafe gestellt werden soll. Es kann nicht angehen, dass irgendwelche Völker ein anderes Volk vernichten darf. Das ist für mich Mord.
Israelfeindliche Organisationen wie „Amnesty International“ und die Partei „Die Linke“ sind natürlich Gegner des Leugnungsverbots, denn das Gesetz würde die Meinungsfreiheit von Judenhassern einschränken.
Machen ist wie wollen, nur krasser.
Jetzt ist der Bundestag an der Reihe, von lasch auf krass umzuschalten und mit der Abstimmung für das Gesetz der Justiz die Fesseln einer falsch verstandenen Meinungsfreiheit abzunehmen und sie zum rechtlich fundierten Handeln gegen Antizionismus zu zwingen.
Eine seltsame Auffassung von Meinungsfreiheit!
Wenn Christen sich auf die Bibel berufen bei ihren Äußerungen zur Genderideologie, werden sie gerichtlich belangt (Päivi Räsänen), weil sie angeblich zu Hass und Hetze aufrufen. Und im Fall Israel? Da darf es sein?
Wie verrückt ist diese Welt geworden!
@maria
Die ganze Welt ist verrückt geworden, nur die Toscana nicht.
Dass Beck wütend auf die Bundesregierung ist und ihr Tatenlosigkeit vorwirft, kann ich gut verstehen. Aber wütend auf Hessens Entwurf zu sein, verstehe ich nicht. Die antisemitische Gewalt muss doch benannt werden, gerade weil sie derzeit ausufert. Wenn Israel nicht genannt werden darf, sind wir mittendrin im Problem, das es zu lösen gilt.
Amnesty International und der Linken kann ich nur sagen: das Existenzrecht Israels in Frage zu stellen, hat mit Meinungsfreiheit nichts zu tun.
@ Ella
Beck ist wütend, weil er befürchtet, ein auf Israel maßgeschneidertes Recht werde vor dem BVerfG nicht bestehen können. Damit würden die Israel-Feinde dann aber in ihrer Haltung bestärkt werden, die Leugnung des Existenzrechts Israels bzw. „From the River …“-Parolen oder „Tod Israel“-Rufe seien legitim bzw. von der Meinungsfreiheit gedeckt. Und auch unsere Gerichte würden mit ihrer widersprüchlichen Bewertung dieser Parolen ermutigt fortfahren können. Es könnte damit also noch schlimmer werden als bisher.
Wunsiedel-Entscheidung und „Staatsräson“ sind keine Garanten dafür, dass sich das BVerfG auf die hessische Vorlage einlassen würde. Leider! Dazu ist im Ersteren zu sehr auf den Einzelfall abgestellt und im Zweiten keine juristisch greifbare Regelung geschaffen worden.
Beck hofft darauf, dass eine allgemeinere Fassung letztlich die bessere Möglichkeit bietet, israelfeindliche Parolen unter Strafe zu stellen und deutschen Gerichten eine verlässlichere, aber auch verpflichtendere Gesetzesgrundlage an die Hand zu geben.
Es ist also juristische Spitzfindigkeit und Taktik, die in dieser Diskussion den Ausschlag geben wird.
Im ersten Impuls wäre Emmas Vorschlag wünschenswert:
„Zu überlegen wäre, es erst einmal mit der Variante aus Hessen zu versuchen und wenn diese scheitert, dann die andere Variante einzureichen.“
Leider wird das so in Realität nicht laufen, weil es beim Scheitern der hess. Variante erst mal Ernüchterung und Verzagen geben wird auf Seiten der Israel-Unterstützer. Und die Gegner werden frohlocken. Bis zu einem neuen Anlauf würden Jahre vergehen
Recht hat er! Hoffentlich setzt sich der Bundestag gegenüber der Regierung durch.
Nach meinem Verständnis hat Herr Beck zurecht auf den Punkt verwiesen, dass Israel konkret benannt wird.
Gesetze bauen in ihrer Logik aufeinander auf. Hier hakt es bei der hessischen Formulierung.
Letztlich wollen aber alle das Gleiche und daher sehe ich die Debatte als sehr fruchtbar an.
Ich bin kein Verfassungsrechtler. Aber, ich hoffe, dass doch irgend etwas zustande kommt, das hieb- und stichfest ist. Gesetze bauen in ihrer Logik aufeinander auf. Sagt Elmar. Ich habe da einfach zu wenig Ahnung, Elmar.
LG Eleonora
@Eleonora
Da müssten Sie meine Ehefrau, 10 Semester Jurastudium ohne Abschluss, die besten Universitäten besucht, fragen.
Zitat (letzter Abschnitt des Beitrags):
>> Kritisiert wurde der hessische Vorstoß auch von der Organisation „Amnesty International“ und der Partei „Die Linke“. Die Gegner des Leugnungsverbots argumentierten, ein solches Gesetz würde die Meinungsfreiheit einschränken. <<
—
Ein weiterer Beweis dafür, dass die Kommunisten der Ex-SED und andere Linksextremisten, allesamt erbitterte Feinde Israels und Unterstützer der Terroristen, weiterhin ungestraft skandieren wollen, der Staat Israel müsse vernichtet und stattdessen – vom Jordan bis zum Mittelmeer – Hamastan etabliert werden.
—
Hamastan? Ich denke dabei an den arabisch-"palästinensischen" Muster-Verbrecherstaat, der mehr als anderthalb Jahrzehnte im Gazagebiet existierte (etwas "zurückgeschnitten" gibt es ihn noch heute).
Das war der allererste im Innern weitestgehend unabhängige und von vielen Staaten gehätschelte arabische Staat der vom Ägypter Arafat erfundenen arabischen "Palästinenser".
Wie viele Araber im Gazagebiet, in Judäa und Samaria sind Terroristen oder deren Unterstützer? Wie wird eine Wahl ausgehen? 62,5 % für die Umsetzung des in der Hamas-Charta genannten Hauptziels?
Ich merke zunächst einmal an, dass es in Hessen viele Menschen gibt, die sich für Israel engagieren. Wie das juristisch zu bewerten ist, ist eine andere Frage. Ich bin ja sowieso für – mit Humor – 613 Grundgesetzänderungen für einen friedlichen Monotheismus. Denn das Grundgesetz hatte nicht vorausgesehen, wie die Glaubensfreiheit missbraucht wird durch den Islam, ich bin für klare Regelungen in Deutschland, auch für Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu Gunsten des Friedens. Das ist auch nur meine Meinung, aber ich bin gegen UNESCO, gegen Intern. Strafgerichtshof von Den Haag, gegen den Montag als „1.Tag“, wie es die UNO bezeichnet, ich bin für die Bibel, die USA hat die Bibel in ihrer Verfassung, wir sollten die RINGPARABEL als Credo ins Grundgesetz nehmen und jeglichen Hass gegen Israel verbieten. Es ist nicht realistisch, aber dennoch meine Meinung.