BERLIN (inn) – Das Bundeskabinett hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch skeptisch zu einem Gesetzesentwurf geäußert, der die Leugnung des Existenzrechtes Israels und Aufrufe zur Beseitigung des Staates Israel strafrechtlich verankern soll. Die Regierung teile das Anliegen grundsätzlich hieß es in einer Stellungnahme. Der Vorstoß berge „ein erhebliches verfassungsrechtliches Risiko“. Zudem könnten entsprechende Fälle „bereits nach geltendem Recht erfasst werden“.
Den Gesetzentwurf hatte die hessische Landesregierung unter Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) am 23. April in den Bundesrat eingebracht. Der federführende Rechtsausschuss sowie der Innenausschuss des Bundesrates empfahlen am 26. Juni, den Gesetzentwurf im Bundestag einzubringen. Dieser Empfehlung war der Bundesrat in einem am 10. Juli in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause gefassten Beschluss gefolgt. Nun obliegt es dem Bundestag, den Gesetzentwurf zu beraten.
Freiheits- oder Geldstrafe angedacht
Laut dem Entwurf soll in Paragraph 130 („Volksverhetzung“) des Strafgesetzbuches (StGB) nach dem dritten Absatz (Bestrafung von Holocaustleugnung) folgender Absatz eingefügt werden: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft.“
In einer Reaktion auf die Stellungnahme der Bundesregierung verteidigte Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) den Gesetzentwurf als „ausgewogen und verfassungskonform“. Er forderte die Bundesregierung auf, den Willen der Länder ernst zu nehmen und ihren Teil beizutragen. „Das Eintreten für die Sicherheit des Staates Israel als sichere Heimstätte für Jüdinnen und Juden“ sei „aufgrund der historischen Verantwortung Teil der deutschen Staatsräson“.
Den Begriff Staatsräson hatte die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) geprägt. Am 18. März 2008 erklärte sie in einer Rede vor der Knesset in Jerusalem: „Jede Bundesregierung und jeder Bundeskanzler vor mir waren der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die Sicherheit Israels verpflichtet. Diese historische Verantwortung Deutschlands ist Teil der Staatsräson meines Landes.“
Von: Thomas Tews
2 Kommentare
„Hessen will die Staatsräson zu Israel strafrechtlich verankern.“
Ich unterstütze das und wünsche es mir sehr. Es scheint mir besonders wichtig, in Anbetracht dessen, dass „wir“ in Berlin (Bundesland) vielleicht bald eine linke Regierung haben werden. Wie Die Linke zu jüdischen und/oder israelischen Menschen und Israel steht, ist bekannt.
Unsere Meinung: Leugnung des Existenzrecht Israels und Aufrufe zur Beseitigung des Staates Israel bestrafen und alle Pro-Palästina-Vereine verbieten!