Bundesregierung skeptisch gegenüber strafrechtlicher Verankerung der Staatsräson

Hessen will die Staatsräson zu Israel strafrechtlich verankern. Die Bundesregierung meldet verfassungsrechtliche Bedenken an.
Von Israelnetz
Der Bundestag hat sich gegen die israelischen Annexionspläne gestellt (Archivbild)

BERLIN (inn) – Das Bundeskabinett hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch skeptisch zu einem Gesetzesentwurf geäußert, der die Leugnung des Existenzrechtes Israels und Aufrufe zur Beseitigung des Staates Israel strafrechtlich verankern soll. Die Regierung teile das Anliegen grundsätzlich, hieß es in einer Stellungnahme. Der Vorstoß berge „ein erhebliches verfassungsrechtliches Risiko“. Zudem könnten entsprechende Fälle „bereits nach geltendem Recht erfasst werden“.

Den Gesetzentwurf hatte die hessische Landesregierung unter Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) am 23. April in den Bundesrat eingebracht. Der federführende Rechtsausschuss sowie der Innenausschuss des Bundesrates empfahlen am 26. Juni, den Gesetzentwurf im Bundestag einzubringen. Dieser Empfehlung war der Bundesrat in einem am 10. Juli in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause gefassten Beschluss gefolgt. Nun obliegt es dem Bundestag, den Gesetzentwurf zu beraten.

Freiheits- oder Geldstrafe angedacht

Laut dem Entwurf soll in Paragraph 130 („Volksverhetzung“) des Strafgesetzbuches (StGB) nach dem dritten Absatz (Bestrafung von Holocaustleugnung) folgender Absatz eingefügt werden: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft.“

In einer Reaktion auf die Stellungnahme der Bundesregierung verteidigte Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) den Gesetzentwurf als „ausgewogen und verfassungskonform“. Er forderte die Bundesregierung auf, den Willen der Länder ernst zu nehmen und ihren Teil beizutragen. „Das Eintreten für die Sicherheit des Staates Israel als sichere Heimstätte für Jüdinnen und Juden“ sei „aufgrund der historischen Verantwortung Teil der deutschen Staatsräson“.

Den Begriff Staatsräson hatte die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) geprägt. Am 18. März 2008 erklärte sie in einer Rede vor der Knesset in Jerusalem: „Jede Bundesregierung und jeder Bundeskanzler vor mir waren der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die Sicherheit Israels verpflichtet. Diese historische Verantwortung Deutschlands ist Teil der Staatsräson meines Landes.“

Von: Thomas Tews

Bitte beachten Sie unsere Kommentar-Richtlinien

Schreiben Sie einen Kommentar

23 Kommentare

  1. „Hessen will die Staatsräson zu Israel strafrechtlich verankern.“

    Ich unterstütze das und wünsche es mir sehr. Es scheint mir besonders wichtig, in Anbetracht dessen, dass „wir“ in Berlin (Bundesland) vielleicht bald eine linke Regierung haben werden. Wie Die Linke zu jüdischen und/oder israelischen Menschen und Israel steht, ist bekannt.

  2. Unsere Meinung: Leugnung des Existenzrecht Israels und Aufrufe zur Beseitigung des Staates Israel bestrafen und alle Pro-Palästina-Vereine verbieten!

    1. Jawohl, Alberto. Und Zahlungen unkontrolliert einstellen, u.a. für antisemitische Schulbücher. Aber Berlin…😱.

  3. In dieser Hinsicht habe ich Merkel „geliebt.“
    Die Hessen sind der Bundesregierung immer einen Schritt voraus. Falls die Regierung diesem Gesetzentwurf zur Bestrafung der Leugnung des Existenzrechts Israels nicht zustimmt, könnte es eine der dunkelsten Stunden der jetzigen Regierung zur Staatsräson sein. Ich finde an der Erweiterung des Paragraphen 130 absolut nichts falsches oder verfassungswidriges. Es würde der „Freundschaft zu Israel“ stehen, sofern man dazu stehen will und nicht nur immer große Reden schwingen möchte.

  4. Da der deutsche Staat nach den Verbrechen des Holocausts eine historische Verantwortung trägt, würde ein gesetzlich verankertes Bekenntnis zu Israel ein unmissverständliches Zeichen gegen den erstarkenden Antisemitismus setzen.
    Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen möchten, müssen sich vollumfänglich zu den Grundwerten und der historischen Verantwortung des Landes bekennen. Wer das Existenzrecht Israels bestreitet, teile diese Werte nicht.

    Und da sehe ich keine unzulässige Beschränkung der Meinungsfreiheit.

    1. @Gideon Lahav
      In welchen Grenzen wären Sie bereit, Israel ein exklusives Existenzrecht zuzugestehen?
      Ein Existenzrecht gilt nur für Völker, aber für Israel machen wir gerne eine Ausnahme, nicht wahr?
      Schließt dies den Schutz der Existenz Israels ein, selbst wenn es Apartheid und ethnische Säuberungen betreibt ? Sollte Annexion in dem Gesetzt berücksichtigt werden?
      Hat Palästina ein Existenzrecht?

      Also wollen diejenigen, die Palästinas Existenz leugnen, ein gesetzlich verankertes Existenzrecht!

      Die Staatsräson dient nicht dazu, Kriegsverbrecher zu schützen und gleichzeitig auf die damals begangenen Verbrechen hinzuweisen!

      1. @Luduvico, das ist völkerrechtlich wieder ungenau von ihnen. Das Völkerrecht schützt die Souveränität und Integrität aller bestehenden Staaten (festgelegt in der UN-Charta). Israel ist ein völkerrechtlich anerkannter Staat und UN-Mitglied. Das Existenzrecht Israels ist zudem untrennbar mit dem Selbstbestimmungsrecht des jüdischen Volkes verbunden, das nach dem Holocaust eine sichere Heimstätte benötigte. Es handelt sich also nicht um eine „Ausnahme“, sondern um die Anwendung universeller Prinzipien auf einen konkreten Staat.

        (Sollte Annexion in dem Gesetzt berücksichtigt werden?
        Hat Palästina ein Existenzrecht?)

        Weder habe ich das Existenzrecht der Palästinenser geleugnet, noch habe ich eine Annektion im Westjordanland und im Gazastreifen befürwortet.
        Doch das ist nicht das Thema, mit dem ich mich jetzt und heute austauschen will.

        Und auch ihre Aussage zur deutschen Staatsräson ist falsch, die deutsche Staatsräson ist kein Freibrief für die Politik der jeweiligen israelischen Regierung. Das Existenzrecht eines Staates schützt dessen pure Existenz und die Sicherheit seiner Bürger vor Vernichtung, nicht aber jede seiner Handlungen. Die Bundesregierung kritisiert regelmäßig den völkerrechtswidrigen Siedlungsbau, Annexionspläne oder das Vorgehen im Westjordanland. Die Staatsräson bedeutet: Ja zum Bestehen des Staates, aber ein klares Recht (und eine Pflicht) zur völkerrechtlichen Kritik an seiner Politik.

        (Fortsetzung folgt)

      2. (Fortsetzung)

        Hätte es bereits 1933 einen jüdischen Staat gegeben, hätten mehr Juden dem Holocaust durch Flucht entkommen können. […] Sich dafür einzusetzen, dass diese Zuflucht verschwindet, wie es der Antizionismus tut; dass Juden wie vor 1948 abhängig sein sollen von der Gnade oder Ungnade der Mehrheitsbevölkerung in anderen Staaten, ist Antisemetisch.

      3. Ludovico @ jetzt haben Sie die letzten, gutmeinenden Zweifel zerstreut. Sie sind ein bekennender Antisemit und wünschen die Auslöschung Israels.

  5. Warum dürfte klar sein. Wir werden es nicht ausreichend kontrollieren, geschweige denn sanktionieren können. Dafür fehlen die Ressourcen und der politische Wille.
    Wie oft lässt man den israelfeindlichen Mob unbehelligt, mit ggf. leichten Einschränkungen ziehen. Deeskalationsstrategie nennt man das dann ja. Ist politisch doch so gewollt.

    Wenn hier auf Hessen nicht gehört wird (wie zuletzt auf die drei ostdeutschen Bundesländer zum Thema „45 Jahre gearbeitet / Rente mit „63“ „), dann fliegt das genau diesen Ländern bei den anstehenden Wahlen um die Ohren. Und dann ist die Empörung insbesondere beim Bund und den Medien wieder groß.

  6. Die Regierung überschreitet ihre Kompetenz, wenn sie auf diese Weise versucht den Bundestag zu beeinflussen. Gesetzgebung ist Sache des Bundestages. Die Regierung darf dem Bundestag Gesetze zum Beschluss vorlegen. Sie hat das Recht sich im Bundestag an Debatten und Abstimmungen im Rahmen bestehender Mandate zu beteiligen. Aber sie sollte sich mit derartigen Beeinflussungen im Vorfeld der Debatte zurückhalten. Es ist genug liegen geblieben, was die Regierung zu machen hat. Darum sollte sie sich kümmern.

  7. Danke für den Bericht. Dies zeigt, dass es Hessen ernst meint, während die Bundesregierung GEGEN Israel ist. Besonders enttäuscht bin ich von Kanzler Merz, weil dieser in der Opposition FÜR Israel war und jetzt gegen Israel.
    Verfassungsrechtliche Bedenken kann man mit einer GG-Änderung ausräumen.
    Wir müssen sowieso zu Grundgesetzänderungen kommen, damit die Islamisten endlich abgeschoben werden können oder zumindest in Abschiebehaft kommen.
    Deutschland ist auf den Weg, in einen PRO_ISLAM-Staat zu kommen, die Wahlen werden zeigen, dass die Bundesregierung GEGEN Israel und auch gegen das Deutsche Volk regiert.

    1. Richtig Martin ! Deutschland schädigt sich selbst. Die Regierung erkennt in ihrer Dummheit die Gefahren des Islam nicht. Sie behandelt diese Zugewanderten besser als das eigene Volk. Tragisch ist :: Deutschland wird sich noch mit der Türkei verbünden — gegen Israel.

  8. Der Bundestag muss nicht dem Kabinett folgen. Je mehr gerade von islamistischer Seite in Europa passiert, desto mehr sollte sich Europa fragen, ob es nicht nur seine Geschichte verrät, sondern die Grundwerte der Demokratie. Freiheit braucht Ethik, sonst funktioniert sie nicht. Und ja die BRD trägt besondere Verantwortung und Israelkritik schmeckt besser, wenn sich Juden beschützt fühlen und wir es uns etwas kosten lassen, den Staat Israel zu beschützen. Nebenbei werden auch die Neonazis abgewatscht. *SHALOM

  9. Warum nicht kurz und deutlich:
    „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft.“
    Schon dieser Text lässt weite Auslegungen zu, der erweiterte Text öffnet das Tor für viele Auslegungen und Fragen, die dann zu den schon jetzig umstrittenen harmlosen Urteilen führen.

  10. Der Justizminister von Hessen geht da vorbildlich voran. Auch Ministerpräsident Boris Rhein und Vorgänger Volker Bouffier — gute Männer. Gott segne alle drei !

  11. Auch wenn ich prinzipiell ein solches Vorhaben positiv sehe, wird es schwer sein, das, was im Entwurf steht, nachzuweisen.
    „… bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, …“

    „… Weise, die geeignet ist …“

    Der Nachweis wird schwer werden.

  12. In der Praxis betreibt diese Bundesregierung eine Politik, die den Antisemitismus und die Israelhetze unter dem Vorwand der Israelkritik in vielfältiger, zum Teil schändlicher Weise unterstützt.

    Typisch, wie diese Personen in der Regierung Merz ein „erhebliches verfassungsrechtliches Risiko“ vorschieben, um das für sie unliebsame Anliegen abzuschmettern.
    Dabei ist der Text des Entwurfs, der nach dem dritten Absatz des § 130 StGB eingefügt werden soll, „verwaschen“ genug, um den rechts- und linksextremen deutschen Juristen Fehlurteile wie bisher zu ermöglichen. Aber schon das geht der Regierung Merz zu weit.

  13. Sorry, aber warum nicht richtig machen und nur für Israel, warum nicht das Infragestellen des Existenzrechtes jeden Staates oder Aufruf zur Vernichtung desselben unter Strafe stellen.

    1. @MT
      Gibt es Stimmen, die gegen das Existenzrecht irgendeines Staates sind, außer gegen Israel? Bitte helfen Sie mir.

      Antwort: ja, die gibt es, aber die Personen, die das fordern, gehen nicht auf die Straße und sind nicht gewalttätig. Warum ist das bei Israel so?

      Welche Länder muss man zu Israel dazuzählen? Kosovo, Taiwan, Südossetien, …? Welche Kriterien für den Staat sind zu definieren, dass es strafbar ist, das Existenzrecht zu leugnen? Also: nach meiner Meinung bietet sich kein anderes Land dafür an, in so ein Gesetz aufgenommen zu werden.

Israelnetz-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen