Beck: Aufrufe zur Auslöschung Israels sollten verboten werden

Die DIG kritisiert den Entwurf des Landes Hessen zur Bestrafung anti-israelischer Aufrufe. Der Bundesregierung wirft sie Tatenlosigkeit in dieser Frage vor.
Von Israelnetz

BERLIN (inn) – Der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) Volker Beck hat den hessischen Gesetzesvorschlag zur Bestrafung anti-israelischer Aussagen kritisiert. Er hält ihn für nicht verfassungskonform, wie DIG am Freitag mitteilte. Mit dieser Einschätzung teilt er die Auffassung der Bundesregierung, doch er kritisierte zugleich deren Deutung der Rechtslage.

Beck: Verfassungskonforme Ausgestaltung möglich

An dem Entwurf beanstandete Beck den Fokus auf Israel. Denn das wäre dann kein „allgemeines Gesetz“. Es würde damit keiner verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten. Als Alternative favorisiert Beck einen Vorschlag, den das in Berlin angesiedelte Tikvah-Institut, das 2020 von Beck mitgegründet wurde, gemacht hat. Der Paragraph 103 des Strafgesetzbuches soll demnach lauten:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer zur Vernichtung eines Staates, der Mitglied der Vereinten Nationen ist und zu dem die Bundesrepublik Deutschland diplomatische Beziehungen unterhält, aufruft oder eine solche Tat billigt.“

Der Entwurf Hessens lautet: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft.“

Rückgriff auf Wunsiedel-Entscheidung

Grundsätzlich darf Meinungsfreiheit nur durch ein allgemeines Gesetz eingeschränkt werden. Das Land Hessen hatte den Fokus auf Israel mit der Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2009 begründet. In dem Fall ging es um ein Frage des Verbots von Neonazi-Märsche, die oft in Wunsiedel stattfanden.

Die Richter sahen es damals als verfassungskonform an, Meinungsfreiheit durch eine Sonderbestimmung einzuschränken, um Volksverhetzung zu unterbinden. Sie begründeten ihr Urteil mit dem Argument, das Grundgesetz stelle einen Gegenentwurf zum Nationalsozialismus dar. Der Eingriff in die Meinungsfreiheit sei gerechtfertigt, da entsprechende Äußerungen die „geschichtlich geprägte Identität“ der Bundesrepublik berührten.

Darauf aufbauend argumentierte die Landesregierung, der höchstrichterliche Beschluss eröffne die Möglichkeit, bestimmte Parolen unter Strafe zu stellen. Darunter auch öffentliche Forderungen, den jüdischen Staat auszulöschen. Schließlich gehöre Israels Sicherheit zur deutschen Staatsräson und damit zur „Verfassungsidentität“.

Im Zuge der Debatte erklärte der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU): „Unser Gesetzentwurf sorgt dafür, dass dieser Begriff auf seinen verfassungsrechtlichen Gehalt zurückgeführt wird und damit die notwendige rechtliche Kontur erhält.“

Sturheit vorgeworfen

Dass Hessen bei seinem Entwurf geblieben ist, kritisierte Beck mit emotionalen Worten: „Ich bin wütend! Sehr wütend!“ Der Regierung in Wiesbaden warf er Sturheit vor.

Ebenso wütend sei er jedoch auf die Bundesregierung. Dieser wirft er „Tatenlosigkeit“ bei der Bekämpfung von Antisemitismus vor. „Eine Politik, die wortreich wie folgenlos fortwährend bekennt, aber nicht handelt, ist wertlos.“

Zudem sei die Auffassung der Bundesregierung falsch, dass durch die aktuelle Gesetzeslage die Leugnung des Existenzrechts Israels bereits strafbar ist. Dafür gebe es keinen Anhaltspunkt. „Anzeigen wegen ‚Tod Israel‘-Rufen werden von allen Staatsanwaltschaften der Republik eingestellt. Und das ist rechtlich korrekt.“

Die Regierung erklärte am Mittwoch in einer Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf, dass Deutschland eine besondere Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus trage. Der Entwurf berge jedoch ein „erhebliches verfassungsrechtliches Risiko“. Zuvor hatte auch schon der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages (WD) ähnliche Bedenken geäußert.

Kritisiert wurde der hessische Vorstoß auch von der Organisation „Amnesty International“ und der Partei „Die Linke“. Die Gegner des Leugnungsverbots argumentierten, ein solches Gesetz würde die Meinungsfreiheit einschränken. (mw)

Bitte beachten Sie unsere Kommentar-Richtlinien

Schreiben Sie einen Kommentar

Ein Kommentar

  1. Volker Beck ist ein ehrenwerter Mann und ein aufrichtiger Freund Israels. Um so mehr verstehe ich seine Argumentation nicht. Israel ist der einzige Staat, Mitglied der UNO, dessen Auslöschung von anderen Ländern, von bestimmten Gruppen und Vereinigungen gefordert wird. Mir ist nicht bekannt, dass jemand die Existenz Afghanistans, Pakistans, des Iran, des Irak, Syriens oder eines anderen Staates in Frage stellt. Und natürlich geht es im Falle Israels nicht „nur“ um die Auflösung staatlicher Strukturen, sondern um die physische Vernichtung von Millionen Menschen. Daher ist der Fokus auf Israel in dem hessischen Entwurf durchaus berechtigt. Spätestens seit dem 7. Oktober 2023 müsste jedem klar sein : wer die Existenz Israels in Frage stellt, plädiert für Massenmord.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Israelnetz-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen