Das Judentum betrachtet Armut nicht als ein erstrebenswertes Ideal, sondern als widriges, aber abwendbares Schicksal. Allenfalls die Folgen von Armut und Bedürftigkeit – eine verstärkte G´ttesfurcht und größere Bereitwilligkeit zum Tora-Studium – erfahren eine positive Bewertung, nie aber die Not eines Menschen. In 5. Mose 15,11 heißt es: Denn der Arme wird nicht aus dem Land verschwinden. Darum befehle ich dir: Deinem Bruder, deinem Elenden und deinem Armen in deinem Land sollst du deine Hand weit öffnen. (Elberfelder Bibel)
Das hebräische Wort Zedaka wird in der Regel mit „Wohltätigkeit“ übersetzt. Es ist eine Mizva, ein jüdisches Gebot, das zu erfüllen Männer wie Frauen gleichermaßen verpflichtet sind. Obwohl die Idee der Wohltätigkeit in fast allen biblischen Büchern artikuliert wird, existiert kein spezieller Terminus für die geforderte Mildtätigkeit. Das hebräische Wort Zedaka basiert auf der Wortwurzel Zade-Dalet-Kof und bedeutet „Gerechtigkeit“ oder auch „Rechtschaffenheit“.
In der rabbinischen und somit nachbiblischen Literatur wird Zedaka schließlich der allgemeingültige – wenn auch nicht der einzige – Begriff für Wohltätigkeit im Sinne materieller Unterstützung der Bedürftigen und erfährt durch die Rabbiner eine Reihe von Interpretationen. Zedaka wird zur wichtigsten aller religiösen Pflichten erklärt: Das Gebot der Wohltätigkeit wiegt alle anderen Gebote auf (Babylonischer Talmud, Baba Batra 9a).
Israeliten, die durch finanzielle Not als Sklaven verkauft wurden, müssen aus der Sklaverei freigekauft werden. Die Tora untersagt es, von Bedürftigen Zinsen und für eine Anleihe ein Pfand zu fordern. In 5. Mose 15,7–8 finden wir die Hauptquelle des Zedaka-Gebotes, Bedürftigen materiell beizustehen: Wenn es einen Armen bei dir geben wird, irgendeinen deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, dann sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen. Sondern du sollst ihm deine Hand weit öffnen und ihm willig ausleihen, was für den Mangel ausreicht, den er hat.
Nicht nur materielle Not
Moses Maimonides – ein jüdischer Religionsphilosoph, der im 12. Jahrhundert in Spanien, Marokko und Ägypten wirkte – kommentierte die Passage: Was immer dem Armen fehlt, man ist verpflichtet, ihm zu geben. Hat er kein Kleid, bedecke man ihn. Hat er keine Hausgeräte, so kaufe man sie ihm. Hat er keine Frau, vermittle man ihm eine. Gleicherweise vermittle man einen Mann einer Frau.
Das Gebot der Zedaka soll sich somit nicht nur auf materielle Not beziehen, sondern auch soziale Aspekte berücksichtigen, wie etwa die Einsamkeit eines Menschen. Maimonides‘ Verständnis von Zedaka geht noch weiter: Sogar wenn ein Armer es gewöhnt war, auf einem Pferd zu reiten und einen Knecht vor sich hinrennen zu lassen, und nun hat er seinen Besitz verloren, so gebe man ihm ein Pferd und einen Knecht. Du bist verpflichtet, deines bedürftigen Bruders Mangel zu vervollständigen, nicht aber, ihn reich zu machen.
Seit frühester Zeit existiert eine jüdische Wohlfahrtspflege. Sie geht davon aus, dass der Mensch kein Einzelwesen, sondern Glied einer Gemeinschaft ist, mit der Verpflichtung – nach besten Kräften und entsprechend der persönlichen finanziellen Möglichkeiten –, dazu beizutragen, dass das harte Los der Bedürftigen erleichtert wird.
Sozialer Schutz
Mildtätigkeit ist im Judentum die Erfüllung einer von G´tt auferlegten Pflicht, eine Mizva. Die Tora macht das deutlich: Sie beschränkt sich nicht auf allgemeine Aufforderungen zur Hilfe, sondern räumt den Besitzlosen von Rechts und nicht von Gnaden wegen einen bestimmten Anteil am Besitz der Vermögenden ein. So verfügt eine landwirtschaftliche Gesetzgebung in 5. Mose 24,19–22, das, was sich nach der Ernte noch auf den Feldern befindet, gehöre „den Fremden, Waisen und Witwen“. Das Schabbatjahr fordert in jedem siebten Jahr einen Verzicht auf die Ernteerträge zugunsten der Armen.
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Das Zedaka-Konzept umfasst auch den besonderen Schutz der Lohnarbeiter, Sklaven, Witwen und Waisen. Im 5. Buch Mose 24,14–15 wird dazu ermahnt, dem Lohnarbeiter das Entgelt unverzüglich auszuzahlen: Du sollst den bedürftigen und armen Lohnarbeiter nicht unterdrücken, [sei er einer] von deinen Brüdern oder von deinen Fremden, die in deinem Land, in deinen Toren [wohnen]. Am selben Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen – denn er ist bedürftig und verlangt sehnsüchtig danach –, damit er nicht über dich zum HERRN schreit und Sünde an dir ist.
Sklaven und Sklavinnen haben ein Anrecht auf Sabbatruhe, siehe 5. Mose 5,14. In Kapitel 15,15 wird gemahnt, die Leibeigenen im siebten Jahr ihres Dienstes freizulassen, jedoch nicht mit „leeren Händen“: Und du sollst daran denken, dass [auch] du im Land Ägypten Sklave warst und dass der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum befehle ich dir heute diese Sache.
Fürsorge für Witwen und Waisen
Im 2. Buch Mose 22,21–23 wird die Witwen- und Waisenfürsorge betont: Keine Witwe oder Waise dürft ihr bedrücken. Falls du sie in irgendeiner Weise bedrückst, dann werde ich, wenn sie wirklich zu mir schreien [muss], ihr Geschrei gewiss erhören, und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert umbringen, sodass eure Frauen Witwen und eure Kinder Waisen werden.
Auch der Fremde steht unter besonderem Schutz (5. Mose 10,18–19): […] der Recht schafft der Waise und der Witwe und den Fremden liebt, sodass er ihm Brot und Kleidung gibt. Auch ihr sollt den Fremden lieben; denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen.
Die stete Bereitwilligkeit zur sozialen Fürsorge verkörpert das Ideal des Gerechten (Psalm 72,12–14): Denn retten wird er den Armen, der um Hilfe ruft, und den Elenden und den, der keinen Helfer hat. Er wird sich erbarmen des Geringen und des Armen, und das Leben der Armen wird er retten. Aus Bedrückung und Gewalttat wird er ihr Leben erlösen, denn ihr Blut ist kostbar in seinen Augen.
In Sprüche 31,20 lesen wir, dass die tüchtige Frau sich auch um Bedürftige kümmert. Das Mitgefühl und die Unterstützung, die der sozial Starke seinem schwächeren Nächsten erweist, dient auch dem Zusammenhalt der Gemeinschaft, der Verstoß gegen das g´ttliche Gebot der Mildtätigkeit zieht Strafe nach sich. Für den Propheten Hesekiel ist die Zerstörung Sodoms die Folge eines solchen Verstoßes, und die Vernachlässigung der Pflicht zur Wohltätigkeit wird als Sünde bewertet: Wer seinen Nächsten verachtet, versündigt sich; aber wohl dem, der sich der Elenden erbarmt! (Sprüche 14,21).
Nach Ansicht der jüdischen Weisen übersteigt das Almosengeben in seiner Bedeutung alle Opfer, denn es heißt: Almosen und Gerechtigkeit ist dem Herrn lieber als alle Opfer (Babylonischer Talmud, Sukka 49b). Entzieht man sich dieser Pflicht, wird dies dem Götzendienst gleichgestellt (Babylonischer Talmud, Ketubot 68a).
Genaue Vorgaben
In der rabbinischen Literatur finden sich bezüglich Art und Umfang der Wohltätigkeit genaue Vorschriften. So war eine Armenkasse, die kupa, vorgesehen, die der verpflichtenden Sammlung von Geldspenden diente. Zudem existierte die Institution der tamchui, hebräisch für „Schüssel“ – eine Art Vorratskammer, aus der die Verteilung der Spenden in Form von Naturalien vorgenommen wurde. Die Höhe der zu gebenden Almosen wird auf den zwanzigsten bis zehnten Teil des Eigenvermögens festgesetzt, mehr als ein Fünftel abzugeben lehnen die Weisen ab, um der Verarmung über die Maße großzügiger Spender vorzubeugen.
Bei aller Betonung der Pflicht zum Almosengeben wird gleichzeitig vor unnötiger Inanspruchnahme gewarnt und an die Selbsthilfe und Eigeninitiative der Notleidenden appelliert. Keinesfalls darf der notleidende Empfänger beschämt werden. Als höchste Form des Almosengebens wird jene betrachtet, bei der Geber und Empfänger sich nicht kennen: Wer heimlich Wohltätigkeit übt, ist größer als unser Meister Moses! (Baba Batra 10a).
Israelnetz Magazin
Die Erweisung einer Wohltat soll stets freudigen Herzens geschehen; verfügt man nicht über materielle Güter, so sollte man zumindest versuchen, dem Armen Trost zu spenden: Der, der seinem Nächsten frohen Herzens begegnet, obgleich er ihm nichts gegeben hat, wird betrachtet, als habe er ihm die kostbarsten Geschenke gemacht (Baba Batra 9b).
Liebestaten: Auch Arme können wohltätig sein
„Größer als Zedaka“ benennen die Rabbiner Gemilut Chassadim, das „Erweisen von Liebestaten“, so lautet die wörtliche Übersetzung, in Form von gütigem Handeln (Sukka 49a). Dieses Konzept der Wohltätigkeit ermöglicht dem Reichen und Armen gleichermaßen, das Gebot der Mildtätigkeit zu erfüllen.
Im Judentum beschreibt Gemilut Chassadim eine der zentralen ethischen Pflichten. Wie jüdische Gelehrte im Traktat Pirke Avot (Sprüche der Väter 1,2) darlegen, verkörpert Gemilut Chassadim eine der drei Säulen, auf denen die Welt ruht – neben dem Studium der Tora und dem G´ttesdienst. Beispiele für Gemilut Chassadim sind Krankenbesuche, das Trösten von Trauernden und die Begleitung von Sterbenden oder Toten. Da Tote das gütige Handeln nicht erwidern können, gilt Letztere als die reinste Form der Güte.
Nach jüdischem Recht ist es nicht nur wichtig, dass man Wohltätigkeit ausübt, sondern in welcher Form. In 3. Mose 15,10 heißt es: Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht böse sein, wenn du ihm gibst. Denn wegen dieser Sache wird der HERR, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem Geschäft deiner Hand. In diesem Geist baute Maimonides die acht Stufen der Zedaka auf, als unterste Stufe kategorisierte der bedeutende jüdische Religionsphilosoph „einen Bedürftigen mit einem traurigen, unfreundlichen Gesicht zu unterstützen“. Maimonides betont, dass das „Wie“ der Zedaka wichtiger ist, als das „Wieviel“. Nicht die Grundbedürfnisse allein stehen im Zentrum des Zedaka-Gebotes, vielmehr die Würde eines Menschen.