BERLIN (inn) – Das iranische Regime soll Agenten beauftragt haben, in Deutschland Anschläge gegen zwei prominente Personen zu verüben. Im Visier des Regimes standen demnach Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), und Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland. Die Bundesanwaltschaft hat am 7. Mai Anklage gegen die beschuldigten Personen erhoben, wie sie am Donnerstag mitteilte.
Nach Angaben der DIG stand Beck im Sommer 2025 sechs Wochen lang unter der Sicherheitsstufe „Mit einem Anschlag muss jederzeit gerechnet werden“. Angesichts der Anklage rief die DIG die Bundesregierung dazu auf, den iranischen Botschafter auszuweisen, iranische Diplomaten zu nicht-gewollten Personen zu erklären und diese zur Ausreise aufzufordern.
Weiter verlangte die Organisation, das in Deutschland geparkte Vermögen des früheren Obersten Führers Ali Chamenei einzufrieren und zu durchleuchten. Zudem gelte es, iranische Finanzstrukturen in Deutschland zu überprüfen und Geschäftsbeziehungen mit dem Regime und dessen Netzwerk zu untersagen.
Spähversuche in Berlin
Bei den Beschuldigten handelt es sich um den in Dänemark lebenden Ali S. und den afghanischen Staatsangehörigen Tawab M. Ali S. hatte sich Anfang 2025 im Auftrag der Revolutionsgarde nach Berlin begeben, um Informationen zu Beck und Schuster einzuholen. Auch zwei jüdische Lebensmittelhändler habe er ausspähen sollen. „All dies diente der Vorbereitung von Mord- und Brandanschlägen in Deutschland“, erklärte die Bundesanwaltschaft.
Spätestens im Mai 2025 habe Ali S. Kontakt zu Tawab M. aufgenommen. Dieser habe sich bereiterklärt, einem unbekannten Dritten eine Waffe zu verschaffen und ihn zu einem Mordanschlag auf Beck zu veranlassen.
Die dänische Polizei hatte Ali S. am 26. Juni auf Bitten deutschere Ermittler in Aarhus festgenommen. Der entscheidende Tipp kam dabei offenbar vom israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad. Am 5. November 2025 nahmen deutsche Behörden Tawab M. fest.
Beide befinden sich seither in Untersuchungshaft. Die Anklage erhob die Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg.
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Iranische Geheimdienstaktivität in Europa
Die Terroraktivitäten des Iran in Deutschland und Europa sind zuletzt stärker in den Fokus gerückt. Anfang des Jahres hat die EU deswegen die Revolutionsgarde als Terror-Organisation eingestuft.
Im Jahr 2022 kam es zu einem versuchten Anschlag auf die Bochumer Synagoge. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte in seinem Urteil im Dezember 2023 fest, dass die Anschlagsplanung auf eine staatliche iranische Stelle zurückging.
Erst Ende Juli verurteilten 14 Länder in einer gemeinsamen Stellungnahme die iranischen „Aktivitäten“, darunter Deutschland und Großbritannien. Iranische Geheimdienste „töten, entführen und bedrängen Menschen in Europa und Nordamerika in klarer Verletzung unserer Souveränität“. Betroffen seien Journalisten, Dissidenten, jüdische Staatsbürger sowie Politiker.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte den Krieg gegen den Iran zuletzt allerdings als unnötig bezeichnet. Das Regime stelle keine unmittelbare Bedrohung dar, sagte er in einer Rede Ende März, der amerikanisch-israelische Angriff auf das Regime sei daher „völkerrechtswidrig“. (df)