Das umstrittene Gesetz

Israelische Knesset-Abgeordnete stimmen mehrheitlich für die Todesstrafe für Terroristen. Damit wollen sie dem Terror-Kreislauf ein Ende setzen. Doch das Gesetz hat Mängel, kritisieren Rechtsexperten.
Von Marina Wall
Limor Son Har-Melech

Auf Beobachter musste es wie ein schlechter Kompromiss wirken: 1.027 palästinensische Häftlinge kamen 2011 im Austausch für Gilad Schalit frei – den israelischen Soldaten, der zum Zeitpunkt seiner Entführung gerade einmal 19 Jahre alt war. 280 von ihnen waren zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Sie saßen ein wegen Mordes oder der Vorbereitung und Durchführung tödlicher Terroranschläge. Schalits Entführung war für sie das Ticket in die Freiheit.

Das Abkommen war damals nicht unumstritten. 1.027 Häftlinge für einen einzigen Soldaten. Das Leben eines Menschen ist es wert, auch schlechte Kompromisse einzugehen, sagten die einen. Die Kritiker des Deals argumentierten, dass die Freilassung von Terroristen die israelische Gesellschaft einer Gefahr aussetze.

Sie sollten Recht behalten: Unter den Freigelassenen war Jahja Sinwar, der Kopf hinter dem Hamas-Überfall vom 7. Oktober 2023. An dem Tag ermordeten die Terroristen rund 1.200 Menschen auf brutalste Weise und verschleppten 251 Personen in den Gazastreifen. Neue Geiseln, um noch mehr Terroristen freizupressen.

Son Har-Melech: Todesstrafe nationale Pflicht

Darauf bezog sich die Knesset­-Abgeordnete Limor Son Har-Melech von der rechtsgerichteten Partei „Ozma Jehudit“ (Jüdische Stärke), als sie im November 2025 in einer leidenschaftlichen Rede die Einführung der Todesstrafe für Terroristen forderte. „Ich stehe hier im Namen des ganzen Volkes, das mit ansehen muss, wie die Mörder seiner Nation im Rahmen von Abkommen freikommen und als Helden empfangen werden“, sagte die Politikerin und ergänzte: „Die Todesstrafe für Terroristen ist unsere persönliche und nationale Pflicht.“

Ihre unerbittliche Haltung hat eine tragische Vorgeschichte: Während der „Zweiten Intifada“ wurden sie und ihr Ehemann Opfer eines Terror­anschlags. Sie überlebte den Angriff, er starb. 22 Jahre später setzte Israel einen der Attentäter wieder auf freien Fuß, im Austausch gegen Hamas-Geiseln.

Limor Son Har-Melech drückte öffentlich ihr Entsetzen darüber aus – und nutzte ihre persönliche Geschichte, um für die Ausweitung des Gesetzes über die Todesstrafe zu werben. Denn ein toter Terrorist, so lautete ihr Argument, kehrt nicht mehr in den Kreislauf aus Angriffen und Freilassungen zurück.

Die harte Logik dahinter fällt in einem von Krieg und Terror gebeutelten Land auf fruchtbaren Boden. Tatsächlich spricht sich schon seit einigen Jahren eine stabile Mehrheit der jüdisch­-israelischen Bevölkerung für die Todesstrafe aus. Nach tödlichen Terroranschlägen steigen die Zustimmungswerte noch weiter.

So unterstützten einer Umfrage der Reichman­-Universität zufolge vor dem 7. Oktober 61,5 Prozent der Befragten die Einführung eines entsprechenden Gesetzes. Im November 2023, und damit noch unter dem Eindruck des Hamas-Massakers, stieg der Anteil auf 67,3 Prozent, um danach allmählich wieder zu sinken.

Todesstrafe in Israels Geschichte

Viele Jahre galt Israel mit Bezug auf die Todesstrafe als „de-facto-abolitionistischer“ Staat. So werden jene Länder bezeichnet, die zwar formal ein solches Gesetz führen, aber seit mindestens zehn Jahren niemanden mehr hingerichtet haben. Als der Staat Israel 1948 gegründet wurde, „erbte“ er das Rechtssystem des britischen Mandats, das seinerseits auf dem osmanischen Recht fußte.

Todesstrafe in Israel: Ein Überblick

30. Juni 1948 Offizier Meir Tobianski wird wegen angeblichem Hochverrat verhaftet und noch am selben Tag durch ein militärisches Standgericht verurteilt und hingerichtet. Zwölf Monate später wird er posthum rehabilitiert.

1. August 1950 Einführung des „Gesetzes zur Bestrafung von Nazis und Nazihelfern“

17. Februar 1954 Abschaffung der Todesstrafe für Mord

21. Februar 1961 Naziverbrecher Adolf Eichmann wird nach dem „Gesetz zur Bestrafung von Nazis und Nazihelfern“ in Jerusalem angeklagt und im Dezember schuldig gesprochen. Am 1. Juni 1962 wird das Urteil vollzogen.

30. März 2026 Knesset verabschiedet das „Gesetz über die Todesstrafe für Terroristen“.

So fand die Kapitalstrafe gleich zu Beginn Eingang in israelische Gesetzbücher. In der 78-jährigen Geschichte des jüdischen Staates wurden zwei Menschen hingerichtet: Der Offizier Meir Tobianski, nachdem er 1948 fälschlicherweise des Hochverrats beschuldigt wurde, und 1962 der Naziverbrecher Adolf Eichmann.

Bereits 1954 schaffte Israel die Todesstrafe für Mord ab. Sie sollte nur noch in Ausnahmefällen angewandt werden. Etwa bei Straftaten, die von Nazis oder ihren Komplizen begangen wurden. Mit der Kodifizierung des israelischen Strafrechts von 1977 wurde des Weiteren festgelegt, dass auch Akte, die Israels Souveränität verletzen sowie Hochverrat und die Unterstützung des Feindes im Kriegsfall mit dem Tode bestraft werden können. In der Praxis wurde die Todesstrafe nie verhängt.

Umstritten: Todesstrafe für Terroristen

2015 reichte Avigdor Liebermans Partei „Israel Beiteinu“ einen Gesetzesentwurf über die Todesstrafe für Terroristen ein, der aber damals rundweg abgelehnt wurde. Auch spätere Vorstöße reichten nicht über die erste Lesung hinaus. Bis November 2025. Die Befürworter der Todesstrafe setzten sich durch und die Knesset-Abgeordneten stimmten am 30. März 2026 mit 62 zu 48 Stimmen für das umstrittene Gesetz.

Dieses sieht vor, dass Personen, die einer terroristischen Handlung mit Todesfolge überführt wurden, mit dem Tod durch Strang bestraft werden, sofern sie der israelischen Militärgerichtsbarkeit unterliegen. Das Urteil muss innerhalb von 90 Tagen vollzogen werden und es gibt keine Möglichkeit auf Berufung oder Begnadigung. Ein anderer entscheidender Aspekt, der eingeführt wurde: Eine einfache Mehrheit der Richter reicht, es bedarf keiner Einstimmigkeit. Straftaten, die vor der Abstimmung begangen wurden, sind von der Todesstrafe ausgenommen – auch die Beteiligung am Massaker vom 7. Oktober.

Gesetz mit diskriminierendem Charakter

Die Verabschiedung des Gesetzes löste in Israel und weltweit Empörung aus. Europäische Staaten erklärten, dass die Todesstrafe grundsätzlich unvereinbar sei mit den Menschenrechten. Insbesondere sein diskriminierender Charakter wurde scharf kritisiert.

Tatsächlich betrifft das Gesetz faktisch nur palästinensische Terroristen aus dem Westjordanland. Israelische Siedler und Bewohner Israels unterstehen hingegen dem Zivilgericht. Dort ist die Bestrafung mit dem Tode zwar möglich, aber nicht zwingend. Der israelische Politik- und Rechtswissenschaftler Mosche Gorali glaubt deshalb nicht, dass das Gesetz vor dem Obersten Gerichthof standhalten wird.

Das Gesetz sei rassistisch und verstoße gegen die israelische Verfassung, schrieb er im „Journal für Internationale Politik und Gesellschaft” (IPG), das zur deutschen Friedrich-Ebert-Stiftung gehört. Zudem setze es jene, die an seiner Umsetzung beteiligt seien, erheblichen internationalen Rechtsrisiken aus.

Andere Experten kritisieren auch die Abschaffung des richterlichen Ermessens, indem das Verhängen der Todesstrafe unter dem Militärrecht zwingend vorgeschrieben wird. Die Verpflichtung auf die Todesstrafe senke die Hürden und schaffe damit notwendige Schutzmaßnahmen ab. Nur nicht näher bestimmte „besondere Umstände” erlauben es den Richtern, davon im Einzelfall abzuweichen.

Doch das ist angesichts ihrer Endgültigkeit fatal, denn Menschen sind und bleiben vor allem dies: fehlbar. Schon deshalb bleibt eine sorgfältige Abwägung sowie der Vorbehalt des Zweifels unabdingbar.

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21 Kommentare

  1. Von zwei vollstreckten Todesstrafen war eine zu Unrecht verhängt worden (der Fall war mir bislang unbekannt), das gibt zu denken. Auch die Todesurteile in den USA, die bisweilen auf wackeligen Füssen stehen, sollten eine Warnung sein. Nicht zu reden von blutrünstigen Diktaturen wie Nord-Korea, Afghanistan, Iran, China, Russland (da verzichtet man auch gerne auf ein gerichtliches Urteil)…ich kann die Argumente der Befürworter bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen, vor allem seit den Geisel-Deals nach dem 7. Oktober und ihrer widerlichen Inszenierung durch die Hamas. Trotzdem, eine Demokratie sollte ohne Todesstrafe auskommen, Israel sollte es bei Eichmann belassen. Victor Hugo stellte die gute Frage, warum, wenn Hinrichtungen der Gerechtigkeit dienen, vollzieht man sie vor Sonnenaufgang, in einem düsteren Raum eines Gefängnisses ?

  2. Aus Sicht von Limor Son Har-Melech absolut verständlich: ein toter Terrorist, kehrt nicht mehr in den Kreislauf aus Angriffen und Freilassungen zurück. Aus christlicher Sicht stellen sich mir die Nackenhaare. Wahrscheinlich muss man das jahrelange Leid der Israelis durch die Terroristen erlebt haben, dass man zu diesem Ergebnis kommt.
    Jahja Sinwar hat seine Todesstrafe bekommen. Er kehrt nicht in diesen Kreislauf zurück, aber tausend andere. Aber was ist daran diskriminierend? Wer kein Terrorist ist, hat keine Todesstrafe zu befürchten. Blöd nur, wenn der Hauptberuf Terrorist ist. Wer von einem „zivilisatorischem Rückschritt“ in Israel spricht, war noch nie Geisel und musste noch nie mit ansehen, wie die eigene Familie masakriert wurde.

  3. Nachtrag : ich frage mich allerdings, ob die Gegner der Todesstrafe für Terroristen konsequent genug sind, jeglichen Austausch gegen Geiseln zu verbieten. Es ist ein gordischer Knoten.

  4. Todesstrafe für Terroristen als Abschreckung? Nein, Todesstrafe für Terroristen und gezielte Tötung sind eine absolut notwendige Maßnahme um die Bevölkerung zu schützen.

  5. Ein sehr schwieriges Thema, nicht leicht, eine richtige Entscheidung zu treffen. Den Aufschrei insbesondere der europäischen Staaten kann getrost überhört werden, denn Menschenrechte gelten einseitig, insbesondere nach dem 7. Oktober 2023.
    Gott wird Rache üben. Das ist wahr und steht fest. Weh dem, dem diese Rache gilt. Gott ist gerecht. Den reuigen bußfertigen Menschen ist ER gnädig.

  6. Die Wiedereinführung der Todesstrafe wäre besser, wenn dies eine Drohung gegen ALLE Mörder darstellte, das wäre auch gem. Tora gerechtfertigt. Wenn aber einige Mörder außen vor bleiben, und nur eine bestimmte Gruppe von Terroristen unter diese Todesstrafe fallen, dann ist dies m.E. nicht bibelgerecht.
    Es gibt aber auch das umgekehrte Phänomen, dass sich Terroristen, die auch von Abbas viel Geld erhalten, Tunnel graben und so aus dem Gefängnis kommen. In Deutschland gibt es das entgegengesetzte Problem: Nämlich, dass Schwerverbrecher garnicht oder nur „smart“ bestraft werden.
    Ich bin in Deutschland für eine neue Strafprozessordnung gegen Vergewaltiger und Mörder.
    Die 12 Geschworenen und der Film dazu sollten regelmäßig gezeigt werden, der Film ist beeindruckend, Justizirrtümer müssen vermieden werden, wg. dieser bin ich in D gegen die Todesstrafe.
    Viel wichtiger ist die Diskussion, was aus Bibel (und Koran) hervorgeht. „Wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein“. Das galt für eine Ehebrecherin, die nach dem Gesetz des Moses schuldig war, aber durch Jesus geheilt wurde. Das gilt aber NICHT für Mörder und Vergewaltiger, doch diese laufen in Deutschland frei herum. Nicht religiöser Fanatismus darf entscheiden, sondern eine theologische Auseinandersetzung.
    Joseph war unschuldig im Gefängnis, eine Todesstrafe hätte die Bibel so nicht fortsetzen können.
    Es gibt eben immer auch Beispiele für falsche Anschuldigungen. Aber auch für tatsächliehe Morde usw.

    1. Interessant, in „D“ (ich nehme an, das ist eine abwertende Bezeichnung für Deutschland) sind Sie gegen die Todesstrafe. Wie halten Sie es mit den USA, wo man immer öfter hört, dass Unschuldige manchmal Jahrzehnte im Todestrakt sassen, bzw. hingerichtet wurden ? Und das ist ein demoktratisches Land. Der Himmel bewahre uns vor einem anglesächsischen Justizsystem.

      1. Ich verwende manchmal Abkürzungen, Kennzeichen „D“ war nicht abwertend, und meine Abkürzungen dienen dem Platz zum Schreiben. Ich will nur Denkanstöße liefern, dass sowohl die Todesstrafe schwierig ist wg. der Justizirrtümer als auch das Gegenteil, nämlich die deutsche Gesellschaft, in der viele Gewaltverbrecher ungeschoren davonkommen. Die Kölner Silvesternacht zum 1.1.2026 wollte der Mainstream verschweigen, die vielen Anklagen von Frauen am 4.1.2026 konnte dieses Schweigen nicht mehr aufrechterhalten. Es gibt viele böse Männer in Deutschland, die frei herumlaufen, in den USA gibt es viele Gerichte, die in der Vergangenheit rassistisch unterschieden haben.
        Wichtig ist, dass es mehr Frieden und eine bessere Gewaltbekämpfung gibt. „Der Hass der Welt“ (Jesus) ist klar erkennbar, in vielen Ländern.

  7. Es bleibt heikel, aber Albert Nola hat leider recht. Im Interesse wirksamen Schutzes der Bevölkerung ist nur ein toter Terrorist ein guter Terrorist.

  8. Die Todesstrafe betreffend, schrieb ich bereits im Kommentarbereich zur Aufarbeitung des Sicherheitsversagens am 07.10.23 eine Antwort an den Kontraforisten Blub, der eine der kursierenden Verschwörungstheorien zur wissenlichen Beteiligung der Regierung Netanjahu hervorkramte. Mehr habe ich dazu nicht zu äußern.
    SHALOM

  9. 1027 Terroristen wurden für Soldat Gilat frei gelassen. Darunter Sinwar, der Mörder und Massaker Verantwortliche. Das gibt zu denken….In Israel sagt man, keiner darf verloren gehen. Israel ist erpressbar wegen unseren Geiseln. Wobei ihre Freilassung unabdingbar menschlich und wichtig war, nach all den Folterungen und Schmerz. Hamas, Hisbollah werden immer versuchen Juden zu ermorden mit Unterstützern. Trotzdem…
    ich bin in einer Demokratie nicht für die Todesstrafe. Eichmann, ja.

      1. Alberto, überlasse ich dir zu entscheiden oder deiner Ehefrau, dem Gärtner und Bischof.

        1. @Am Israel chai
          Unser Hauspersonal, unser Bischof, ich selbst haben meiner Ehefrau nie widersprochen, auch diesmal nicht. Ja, Amerika ist eine Demokratie.

  10. Diese Problematik lässt sich nicht überzeugend lösen, egal in welchem Land. ABSURDIA !
    Was will man von einer Welt erwarten, die den größten Wohltäter aller Zeiten, JESUS CHRISTUS 🥺😥, unter die Gesetzlosen gerechnet, und zwischen zwei Schwerverbrechern gekreuzigt hat ?

  11. Israel steht im Krieg mit Terroristen der Hamas und Hezbollah. Beide Terrorbanden haben den Krieg zur Vernichtung Israels deklariert. Es herrscht also Kriegsrecht. Die Kapitalstrafe für Terroristen, Landes- und Hochverräter sollte in Kraft sein. Auch in der Schweiz wurden Terroristen und Ländesverräter im 2. Wk. hingerichtet. Die eigene Bevölkerung ist auf diese Weise mindestens vor Wiederholungstätern geschützt! Dazu kann nur noch gesagt werden, dass die Verurteilten niemals Märtyrer sind, sie fallen nicht im Kampf auf dem Schlachtfeld, sondern müssen für ihre miesen, hinterhältigen Taten geradestehen!

  12. Was sagt die heilige Schrift? Dazu hat der Mensch nicht sein Leben verwirkt, wenn er jemanden absichtlich tötet? Vielleicht überlegt der Mensch sich, was er macht, wenn die Todesstrafe wieder eingeführt wird.

    1. Die erste Frage sollte meiner Meinung nach sein, wie schützen wir unser Leben vor Terroristen? Alles andere kommt nachher, sonst können wir uns so oder so nichts mehr fragen!

  13. Ich finde es schrecklich, wenn Menschen töten und die Mörder einfach so davon kommen. Oder womöglich frei gepresst werden das ist doch nicht okay.

  14. Antonia@ Ihren Kommentar finde ich in seiner Ausgewogenheit in jeder Hinsicht sehr überzeugend!
    Zu Victor Hugos grundsätzlicher Einstellung gehört sicher auch sein Ausspruch “ Solange es Schlachthäuser gibt, solange gibt es auch Schlachtfelder. „

  15. Ich habe immer noch nicht verstanden, wie ein Terrorist in Israel bzw. den verwalteten Gebieten als solcher definiert wird. Wer kann mir bitte weiterhelfen?

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