Das umstrittene Gesetz

Israelische Knesset-Abgeordnete stimmen mehrheitlich für die Todesstrafe für Terroristen. Damit wollen sie dem Terror-Kreislauf ein Ende setzen. Doch das Gesetz hat Mängel, kritisieren Rechtsexperten.
Von Marina Wall
Limor Son Har-Melech

Auf Beobachter musste es wie ein schlechter Kompromiss wirken: 1.027 palästinensische Häftlinge kamen 2011 im Austausch für Gilad Schalit frei – den israelischen Soldaten, der zum Zeitpunkt seiner Entführung gerade einmal 19 Jahre alt war. 280 von ihnen waren zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Sie saßen ein wegen Mordes oder der Vorbereitung und Durchführung tödlicher Terroranschläge. Schalits Entführung war für sie das Ticket in die Freiheit.

Das Abkommen war damals nicht unumstritten. 1.027 Häftlinge für einen einzigen Soldaten. Das Leben eines Menschen ist es wert, auch schlechte Kompromisse einzugehen, sagten die einen. Die Kritiker des Deals argumentierten, dass die Freilassung von Terroristen die israelische Gesellschaft einer Gefahr aussetze.

Sie sollten Recht behalten: Unter den Freigelassenen war Jahja Sinwar, der Kopf hinter dem Hamas-Überfall vom 7. Oktober 2023. An dem Tag ermordeten die Terroristen rund 1.200 Menschen auf brutalste Weise und verschleppten 251 Personen in den Gazastreifen. Neue Geiseln, um noch mehr Terroristen freizupressen.

Son Har-Melech: Todesstrafe nationale Pflicht

Darauf bezog sich die Knesset­-Abgeordnete Limor Son Har-Melech von der rechtsgerichteten Partei „Ozma Jehudit“ (Jüdische Stärke), als sie im November 2025 in einer leidenschaftlichen Rede die Einführung der Todesstrafe für Terroristen forderte. „Ich stehe hier im Namen des ganzen Volkes, das mit ansehen muss, wie die Mörder seiner Nation im Rahmen von Abkommen freikommen und als Helden empfangen werden“, sagte die Politikerin und ergänzte: „Die Todesstrafe für Terroristen ist unsere persönliche und nationale Pflicht.“

Ihre unerbittliche Haltung hat eine tragische Vorgeschichte: Während der „Zweiten Intifada“ wurden sie und ihr Ehemann Opfer eines Terror­anschlags. Sie überlebte den Angriff, er starb. 22 Jahre später setzte Israel einen der Attentäter wieder auf freien Fuß, im Austausch gegen Hamas-Geiseln.

Limor Son Har-Melech drückte öffentlich ihr Entsetzen darüber aus – und nutzte ihre persönliche Geschichte, um für die Ausweitung des Gesetzes über die Todesstrafe zu werben. Denn ein toter Terrorist, so lautete ihr Argument, kehrt nicht mehr in den Kreislauf aus Angriffen und Freilassungen zurück.

Die harte Logik dahinter fällt in einem von Krieg und Terror gebeutelten Land auf fruchtbaren Boden. Tatsächlich spricht sich schon seit einigen Jahren eine stabile Mehrheit der jüdisch­-israelischen Bevölkerung für die Todesstrafe aus. Nach tödlichen Terroranschlägen steigen die Zustimmungswerte noch weiter.

So unterstützten einer Umfrage der Reichman­-Universität zufolge vor dem 7. Oktober 61,5 Prozent der Befragten die Einführung eines entsprechenden Gesetzes. Im November 2023, und damit noch unter dem Eindruck des Hamas-Massakers, stieg der Anteil auf 67,3 Prozent, um danach allmählich wieder zu sinken.

Todesstrafe in Israels Geschichte

Viele Jahre galt Israel mit Bezug auf die Todesstrafe als „de-facto-abolitionistischer“ Staat. So werden jene Länder bezeichnet, die zwar formal ein solches Gesetz führen, aber seit mindestens zehn Jahren niemanden mehr hingerichtet haben. Als der Staat Israel 1948 gegründet wurde, „erbte“ er das Rechtssystem des britischen Mandats, das seinerseits auf dem osmanischen Recht fußte.

Todesstrafe in Israel: Ein Überblick

30. Juni 1948 Offizier Meir Tobianski wird wegen angeblichem Hochverrat verhaftet und noch am selben Tag durch ein militärisches Standgericht verurteilt und hingerichtet. Zwölf Monate später wird er posthum rehabilitiert.

1. August 1950 Einführung des „Gesetzes zur Bestrafung von Nazis und Nazihelfern“

17. Februar 1954 Abschaffung der Todesstrafe für Mord

21. Februar 1961 Naziverbrecher Adolf Eichmann wird nach dem „Gesetz zur Bestrafung von Nazis und Nazihelfern“ in Jerusalem angeklagt und im Dezember schuldig gesprochen. Am 1. Juni 1962 wird das Urteil vollzogen.

30. März 2026 Knesset verabschiedet das „Gesetz über die Todesstrafe für Terroristen“.

So fand die Kapitalstrafe gleich zu Beginn Eingang in israelische Gesetzbücher. In der 78-jährigen Geschichte des jüdischen Staates wurden zwei Menschen hingerichtet: Der Offizier Meir Tobianski, nachdem er 1948 fälschlicherweise des Hochverrats beschuldigt wurde, und 1962 der Naziverbrecher Adolf Eichmann.

Bereits 1954 schaffte Israel die Todesstrafe für Mord ab. Sie sollte nur noch in Ausnahmefällen angewandt werden. Etwa bei Straftaten, die von Nazis oder ihren Komplizen begangen wurden. Mit der Kodifizierung des israelischen Strafrechts von 1977 wurde des Weiteren festgelegt, dass auch Akte, die Israels Souveränität verletzen sowie Hochverrat und die Unterstützung des Feindes im Kriegsfall mit dem Tode bestraft werden können. In der Praxis wurde die Todesstrafe nie verhängt.

Umstritten: Todesstrafe für Terroristen

2015 reichte Avigdor Liebermans Partei „Israel Beiteinu“ einen Gesetzesentwurf über die Todesstrafe für Terroristen ein, der aber damals rundweg abgelehnt wurde. Auch spätere Vorstöße reichten nicht über die erste Lesung hinaus. Bis November 2025. Die Befürworter der Todesstrafe setzten sich durch und die Knesset-Abgeordneten stimmten am 30. März 2026 mit 62 zu 48 Stimmen für das umstrittene Gesetz.

Dieses sieht vor, dass Personen, die einer terroristischen Handlung mit Todesfolge überführt wurden, mit dem Tod durch Strang bestraft werden, sofern sie der israelischen Militärgerichtsbarkeit unterliegen. Das Urteil muss innerhalb von 90 Tagen vollzogen werden und es gibt keine Möglichkeit auf Berufung oder Begnadigung. Ein anderer entscheidender Aspekt, der eingeführt wurde: Eine einfache Mehrheit der Richter reicht, es bedarf keiner Einstimmigkeit. Straftaten, die vor der Abstimmung begangen wurden, sind von der Todesstrafe ausgenommen – auch die Beteiligung am Massaker vom 7. Oktober.

Gesetz mit diskriminierendem Charakter

Die Verabschiedung des Gesetzes löste in Israel und weltweit Empörung aus. Europäische Staaten erklärten, dass die Todesstrafe grundsätzlich unvereinbar sei mit den Menschenrechten. Insbesondere sein diskriminierender Charakter wurde scharf kritisiert.

Tatsächlich betrifft das Gesetz faktisch nur palästinensische Terroristen aus dem Westjordanland. Israelische Siedler und Bewohner Israels unterstehen hingegen dem Zivilgericht. Dort ist die Bestrafung mit dem Tode zwar möglich, aber nicht zwingend. Der israelische Politik- und Rechtswissenschaftler Mosche Gorali glaubt deshalb nicht, dass das Gesetz vor dem Obersten Gerichthof standhalten wird.

Das Gesetz sei rassistisch und verstoße gegen die israelische Verfassung, schrieb er im „Journal für Internationale Politik und Gesellschaft” (IPG), das zur deutschen Friedrich-Ebert-Stiftung gehört. Zudem setze es jene, die an seiner Umsetzung beteiligt seien, erheblichen internationalen Rechtsrisiken aus.

Andere Experten kritisieren auch die Abschaffung des richterlichen Ermessens, indem das Verhängen der Todesstrafe unter dem Militärrecht zwingend vorgeschrieben wird. Die Verpflichtung auf die Todesstrafe senke die Hürden und schaffe damit notwendige Schutzmaßnahmen ab. Nur nicht näher bestimmte „besondere Umstände” erlauben es den Richtern, davon im Einzelfall abzuweichen.

Doch das ist angesichts ihrer Endgültigkeit fatal, denn Menschen sind und bleiben vor allem dies: fehlbar. Schon deshalb bleibt eine sorgfältige Abwägung sowie der Vorbehalt des Zweifels unabdingbar.

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