Regierung stimmt für Entlassung der Generalstaatsanwältin

Das israelische Kabinett stimmt für die Entlassung der Generalstaatsanwältin Baharav-Miara. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Von Israelnetz
die israelische Generalstaatsanwältin Baharav-Miara

JERUSALEM (inn) – Die israelische Regierung hat bei einer Kabinettssitzung am Montag für die Entlassung der Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara votiert. Die Entscheidung fiel einstimmig. Medienberichten zufolge nahm Premier Benjamin Netanjahu (Likud) nicht an der Abstimmung teil.

Als Begründung für die Abstimmung wurde mangelndes Vertrauen in die Generalstaatsanwältin genannt. Das Kabinett hatte Baharav-Miara eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen. Sie lehnte jedoch ab. In einem Brief an die Kabinettsmitglieder warnte sie, dass ihre Entlassung, die sie als politisch motiviert betrachtet, der Demokratie einen „tödlichen Schaden“ zufügen würde.

Bereits im März stimmte die Regierung für eine Absetzung von Baharav-Miara. Damals intervenierte das Oberste Gericht nach Klage durch die Oppositionspartei Jesch Atid und blockierte die Entlassung. Gleiches wird nun erneut erwartet. Justizminister Jariv Levin (Likud) hatte sich besonders für die Entlassung Baharav-Miaras stark gemacht. Er sprach von „unpassendem Verhalten“ und „erheblichen und lang anhaltenden Meinungsverschiedenheiten“ zwischen ihr und der Regierung. Dadurch sei eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich.

Baharav-Miara geriet mit Netanjahus Regierung schon häufiger in Konflikt, wenn sie sich aktiv gegen deren Vorhaben stellte, die aus ihrer Sicht nicht gesetzkonform sind. Etwa, als sie die legale Grundlage für die Ernennung von David Zini zum neuen Chef des Inlandsgeheimdienstes Schabak bezweifelte. Dessen Vorgänger wurde wegen „fehlenden Vertrauen“ entlassen. Kritiker sehen aber vielmehr dessen Vorwürfe an die Regierung, im Zuge des Terrorangriffs der Hamas am 7. Oktober versagt zu haben, als wirklichen Grund. Zudem ermittelte seine Behörde wegen Korruption gegen Netanjahu

Einzigartiger Posten

In Israel hat der Generalstaatsanwalt unter anderem die Aufgabe, Regierungsentscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Die Rolle ist nicht gesetzlich festgelegt. In einer wörtlichen Übersetzung lautet der Posten „Rechtsberater der Regierung“.

Zutreffender wäre die Wendung „Kontrolleur“, da er prüft, ob Handlungen der Regierung rechtskonform sind. Seine Einschätzung ist dabei „bindend“, wobei das Ausmaß dieser Bindekraft umstritten ist. Sie ergibt sich auch aus dem Umstand, dass der Generalstaatsanwalt gerichtlich gegen die Regierung vorgehen kann.

Verschiedene Regierungen haben sie im Lauf der Jahrzehnte durch Beschlüsse definiert, zum Teil nahmen sie dabei Empfehlungen von Fachausschüssen an. Auf diese Weise ist ein äußerst machtvoller Posten entstanden, den es so in keiner anderen Demokratie gibt – was die Einschätzung dazu erschwert. Der Generalstaatsanwalt ist zudem oberster Strafverfolger und vertritt den Staat vor dem Obersten Gericht. (mas)

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