Die UN-Charta verbietet in Artikel 2 Absatz 4 grundsätzlich militärische Gewalt gegen andere Staaten. Eine Ausnahme bildet eine Resolution des UN-Sicherheitsrats. Außerdem erlaubt Artikel 51 der UN-Charta die Selbstverteidigung eines Staats und seiner Unterstützer im Falle eines bewaffneten Angriffs. Dieser muss bereits stattfinden oder unmittelbar bevorstehen.
Das sei im vorliegenden Krieg nicht der Fall, sagt etwa Dominik Steiger, Direktor des Zentrums für Internationale Studien an der TU Dresden, im ZDF: „Dass (…) der Iran durch Proxys, also durch die Huthis, durch die Hisbollah und die Hamas immer wieder gegen Israel vorgeht, dass gleichzeitig das Existenzrecht Israels infrage gestellt wird, dass immer wieder mit der Zerstörung Israels gedroht wird – das ist alles fürchterlich, aber es ist nicht ein unmittelbar bevorstehender Angriff.“
Diese Rechtsauslegung wird man in Israel als realitätsfern empfinden, eine Luxus-Debatte von denen, die selbst nicht betroffen sind. Denn sie verlangt von Israel, so lange zu warten, bis es quasi nicht mehr geht, ein Präventivschlag dürfe nur die allerletzte Ausfahrt sein.
Dann wäre es aber womöglich schon zu spät. Bis zum letzten Moment zu warten würde bedeuten, das Leben von Millionen Menschen zu riskieren und zugleich auf Überraschungsmoment und strategische Vorteile zu verzichten – allein um einer engen Auslegung des Selbstverteidigungsrechts der UN-Charta zu genügen. Einem Angriff eines verfeindeten Staates womöglich nicht mehr zuvorkommen zu können, kann sich Israel aufgrund seiner geringen territorialen Größe und der Vielzahl seiner Gegner kaum leisten.
Iranische Vernichtungsabsichten
Zur Erinnerung: Der Iran ist der eigentliche Drahtzieher hinter dem Massaker vom 7. Oktober 2023 als Teil des Versuchs, den Judenstaat in einem so genannten Feuerring zwischen Iran, Hamas, Hisbollah und Huthis einzuschließen. Die Vernichtungsabsichten gegenüber Israel unter dem Slogan „Tod den USA, Tod Israel“ sind seit jeher die Staatsräson des iranischen Regimes.
Laut der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) hat der Iran weit über die Grenzwerte für zivile Nutzung Uran angereichert. Zudem hat er ein weit entwickeltes Programm für ballistische und andere Raketen.
Das iranische Regime hat seine aggressive Haltung einmal mehr deutlich unter Beweis gestellt, als es Israel im vergangenen Jahr bereits einmal mit über 250 ballistischen Raketen und Drohnen angriff. Über seine Terror-Proxys war und ist der Iran laufend indirekt in das bisherige Kampfgeschehen verwickelt. Und auch wenn die Atomanlagen stark beschädigt sind, ist der Iran mit bis zu rund 400 Kilogramm zu 60 Prozent angereichertem, nahezu waffenfähigem Uran möglicherweise nur noch Monate von der Atombombe entfernt. In einem letzten Schritt müsste das angereicherte Uran auf waffenfähige 90 Prozent angereichert werden und würde für bis zu zehn Sprengköpfe reichen.
Erst abschlachten lassen?
In einem Interview des britischen Senders „Channel 4“ erwiderte der frühere israelische Verteidigungsminister Benny Gantz auf die Frage, ob der Krieg gegen den Iran gerechtfertigt sei: „Müssen wir uns erst abschlachten lassen, damit wir uns wehren dürfen?“
Müsste also das Völkerrecht in diesem Fall weiter gefasst interpretiert werden, um nicht zur Farce zu werden?
Einer, der das tut, ist Matthias Herdegen, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und des Instituts für Völkerrecht der Universität Bonn und Autor eines Völkerrecht-Standardwerks. In einem Interview der „Zeit“ sieht er den Angriff auf den Iran durchaus als juristisch gerechtfertigt an: „In dieser Situation stellt sich die Frage, ob das Völkerrecht es einem bedrohten Staat zumutet, so lange zu warten, bis die Trägersysteme über das ganze Land verteilt, die nuklearen Sprengköpfe fertiggestellt sind und man auch noch sichere Erkenntnisse darüber hat, dass der Angriff in allernächster Zeit bevorsteht.“
Unzulässige Urananreicherung, eine unverhüllte Vernichtungsabsicht gegen Israel, ein internationales Terrornetzwerk, das Drohen mit einem Flächenbrand. Herdegen: „Was will man eigentlich noch mehr?“
Von: Philipp Wiens
2 Kommentare
Internationales Recht, Völkerrecht ist m.E. eine Illusion. Es ist zivilisatorische Norm- und Rechtsetzung und Vorbild für ein ideales Zusammenleben der Nationen.
Es sind allerdings lediglich Ideen, die nur dann verwirklicht werden, wenn sie mit überlegener Stärke durchgesetzt werden können.
Diese Sichtweise leite ich auch aus meinem persönlichen Weg als Jugendlicher ab. Da ich ziemlich unsportlich war und auch ein schwacher Kämpfer war, habe ich sofort den ersten harten Schlag geführt, wen ich körperlich „angemacht wurde“, somit war meist die Sache geklärt.
Das Land, indem das mörderische terroristische Regime seiner eigenen Bevölkerung jedes Recht in Freiheit zu leben abspricht und Israel seit Langem mit totaler Vernichtung droht, hat meines Erachtens das Recht nach dem internationalen Völkerrecht beurteilt zu werden verwirkt. Todes-Botschaften seitens der Revolutionsgarden muss man erst nehmen, BEVOR es zu spät ist. Wenn man wartet und nicht vorher handelt, wird es Israel bald nicht mehr geben. Hackerangriff auf Israel. Sprachakademie: „Es gibt keinen Grund mehr Hebräisch zu lernen. Ihr werdet es bald nicht mehr brauchen.“
US Geheimdienst entschlüsselt Funkaktivität, die Schläferzellen wecken sollen.
Das alles neben den o.g. Drohungen zu ignorieren und abzuwarten, wäre naiv und gewissenlos dem eigenen israelischen Volk gegenüber.