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Schwere Vorwürfe gegen Antisemitismusbeauftragten Klein

Mehr als 60 Intellektuelle, zum großen Teil Professoren, protestieren gegen den aus ihrer Sicht „inflationären Gebrauch“ des Antisemitismus-Begriffs. Die Bundesregierung unterstütze eine „Stimmung der Angst und Einschüchterung“.
Felix Klein

BERLIN (inn) – In einem offenen Brief haben sich mehr als 60 Intellektuelle aus Deutschland und Israel an Bundeskanzlerin Angela Merkel gewandt. Zu den Unterzeichnern zählen neben der ehemaligen Vize-Knessetsprecherin Naomi Chasan auch die Historiker Wolfgang Benz aus Deutschland und Moshe Zimmermann aus Israel. Sie stellen sich als „besorgte Bürgerinnen und Bürger“ vor und beklagen einen „inflationären, sachlich unbegründeten und gesetzlich unfundierten Gebrauch des Antisemitismus-Begriffs“.

In Deutschland habe „die wirksame Strategie der israelischen Regierung“ verfangen, „jegliche Kritik der völkerrechtswidrigen Besatzungs- und Siedlungspolitik als antiisraelisch und antisemitisch zu brandmarken“. Dies erzeuge eine Atmosphäre der „Einschüchterung und Angst.“ Der Antisemitismusbeauftragte Felix Klein unterstütze dies sogar finanziell.

Als Beispiel für das „menschenverachtende Ausmaß“ der Unterstützung mit Bundesmitteln ziehen die Autoren die angebliche Förderung des Buches „Der neu-deutsche Antisemit“ von Arye Sharuz Shalicar heran. Darin verunglimpfe Shalicar den „sorgfältig differenzierenden“ Historiker Reiner Bernstein als Antisemiten. Durch die Befürwortung solcher „aggressiv-populistischen“ Publikationen würden „Stimmen des Dialogs und des Friedens diffamiert und mundtot gemacht“.

Laut Informationen der Zeitung „Der Tagesspiegel“ hat die Bundesregierung das Buch jedoch nicht mitfinanziert. Sie bezuschusste 2019 lediglich eine Veranstaltungsreihe der Deutsch-Israelischen Gesellschaft zum Thema Antisemitismus mit 14.000 Euro. Auf diesen Veranstaltungen trat Shalicar als Redner auf.

Gericht gibt Shalicar recht

Eine Klage Bernsteins gegen Shalicar war im vergangenen Monat gescheitert. Das Berliner Kammergericht stufte dessen Aussagen als „erlaubten Ausdruck von Meinungsfreiheit“ ein. Die Autoren des offenen Briefes sehen das Urteil als eine Folge von Befangenheit der Justiz: Bei der gegenwärtigen „Stimmung der Brandmarkung“ wundere es nicht, dass das Gericht die Klage abwies.

Einer der Unterzeichner, Wolfgang Benz, der mehr als 20 Jahre das Zentrum für Antisemitismusforschung der Technischen Universität Berlin leitete, hatte sich in seinem neuen Sammelband „Streitfall Antisemitismus“ bereits gegen den angeblich inflationären Gebrauch des Begriffs ausgesprochen. So wird in dem Band dafür plädiert, den Angriff auf den 21-jährigen arabischen Israeli Adam Armoush eher als „jungmännertypisches Macht- und Selbstdarstellungsgebaren“ zu deuten. Der Täter hatte Armoush, der eine Kippa trug, mit einem Gürtel verprügelt, während er mehrfach auf Arabisch „Jude“ schrie.

Kritik an Klein nicht neu

Gegen den Regierungsbeauftragten Klein hatte es bereits zuvor Kritik und sogar Rücktrittsforderungen gegeben. Anlass war dessen Vorwurf gegen den Kameruner Politikwissenschaftler Achille Mbembe, antisemitische Klischees zu bedienen. Mbembe wird nachgesagt, die israelfeindliche Boykottbewegung BDS zu unterstützen. So schrieb er 2015 etwa ein Vorwort zu einem Buch, dessen Erlöse an eine BDS-Organisation fließen. Laut einer Entscheidung des Deutschen Bundestages ist diese in ihren Motiven und Handlungen antisemitisch.

Der offene Brief schließt mit der ausdrücklichen Erwartung an die Bundesregierung und die Europäische Union, die „Meinungsfreiheit“ konsequent zu schützen und die „drohende, völkerrechtswidrige Annexion palästinensischer Gebiete durch Israel zu verhindern“.

Von: tk

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