Die Bibel enthält eine ganze Reihe von schwierigen Stellen. Manche sind schwierig, weil wir sie inhaltlich nicht verstehen. Wiederum andere empfinden wir als schwierig, gerade weil wir sie gut verstehen. Und dann gibt es noch eine dritte Kategorie von schwierig: Verse, deren Aussagen unserem Moralempfinden zuwiderlaufen. Das trifft beispielsweise auf den Text über den störrischen Sohn aus 5. Mose 21,18–21 (Elberfelder) zu.
Wenn ein Mann einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf die Stimme seines Vaters und auf die Stimme seiner Mutter nicht hört, und sie züchtigen ihn, er aber hört weiterhin nicht auf sie, dann sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn hinausführen zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tor seines Ortes. Und sie sollen zu den Ältesten seiner Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig, er hört nicht auf unsere Stimme, er ist ein Schlemmer und Säufer! Dann sollen ihn alle Leute seiner Stadt steinigen, dass er stirbt; so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten.
Der störrische und widerspenstige Sohn soll also sterben. Das ist hart und es stellt sich direkt die Frage: Wer entscheidet darüber, wann ein Sohn störrisch und widerspenstig ist? Ist so ein Gesetz nicht anfällig für Missbrauch? Die Schwierigkeit an dieser Stelle ist nicht etwa der Inhalt, sondern liegt vielmehr darin, dass hier ein Gesetz vorliegt, dessen Norm wir nicht mehr verstehen. Oder anders formuliert: Wir verstehen zwar die Aussage, aber nicht die dahinter liegende Moral.
Eine rabbinische Diskussion
Schon für die Rabbinen war diese Bibelstelle eine Herausforderung. Sie mussten das Gesetz in ihre Gegenwart übersetzen und lebbar machen. Und sie mussten auch darüber nachdenken, missbräuchliche Anwendung so weit wie möglich auszuschließen. In der Mischna, die zwischen 190 und 230 nach Christus entstanden ist, finden wir erste Abhandlungen zum Thema.
Die Rabbinen versuchen, eine Definition dafür zu finden, ab welchem Alter man überhaupt von einem störrischen Sohn sprechen kann. „Ein Sohn und nicht ein Mann. Ein Minderjähriger ist nicht haftbar, denn er ist noch nicht in das Gesetz eingetreten“, heißt es im Traktat Sanhedrin. Ein störrischer Sohn kann demnach nur ein Junge in der Pubertät sein.
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Weiterhin setzen sich die Rabbinen damit auseinander, was der pubertäre Sohn getan haben muss, um als störrisch zu gelten. So reicht eine einmalige Auflehnung gegen die Eltern nicht aus. Es bedarf der Wiederholung. Ja mehr noch, viele Zeugen müssen seine Verstocktheit bestätigen. „Störrisch und widerspenstig. Der es zweimal war. Der sich selbst einen anderen Weg lehrt […]. Gegen die Worte seines Vaters. Und widerspenstig. Gegen die Worte seiner Mutter. Störrisch. Gegen die Worte der Tora. Und widerspenstig. Gegen die Worte der Propheten. Störrisch. Gegen die Worte der Zeugen. Und widerspenstig. Gegen die Worte der Richter“ (Sifre Devarim, 218).
Diese Verstocktheit muss sich außerdem in einem bestimmten Verhalten äußern, das die Rabbinen, bezugnehmend auf Vers 20 („Er ist ein Schlemmer und Säufer!“), als „Völlerei” qualifizieren. Doch natürlich gibt es auch dann immer noch die Möglichkeit der Vergebung und Barmherzigkeit: „Der störrische und widerspenstige Sohn: Wenn sein Vater und seine Mutter ihm verzeihen wollen, verzeihen sie ihm.“
Die Stoßrichtung liegt auf der Hand: Eine Anwendung des Gesetzes soll weitestgehend verunmöglicht werden. So folgern die Rabbinen am Ende: „Einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat es niemals gegeben und wird es niemals geben.“