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Mord an Familie Dawabscha: Oberstes Gericht weist Berufung ab

Ein jüdischer Extremist fordert eine Revision seiner Verurteilung. Die Richter geben dem zwar nicht statt, haben mit ihrer Entscheidung aber Bedenken.
Von Israelnetz
Drei Mitglieder der Familie Dawabscha kamen durch den Brandanschlag ums Leben, das Haus wurde zerstört

JERUSALEM (inn) – Ein wegen Mordes an drei Mitgliedern der palästinensischen Familie Dawabscha verurteilter Israeli behält seine dreifache lebenslange Haftstrafe. Das Oberste Gericht wies am Donnerstag eine Berufung gegen das Urteil ab.

Der Siedler Amiram Ben-Uliel gilt als Haupttäter des Brandanschlags im Jahr 2015 auf das Haus der Familie in Duma bei Nablus. Dabei starben die Eltern Sa’ad und Riham Dawabscha sowie der erst 18 Monate alte Ali. Sein damals fünfjähriger Bruder Ahmed wurde schwer verwundet.

Aus Sicht der Richter gibt es nach wie vor keinen Zweifel, dass Ben-Uliel den Brandanschlag zusammen mit zwei Komplizen verübt hat. Die Tat verurteilten sie noch einmal scharf: „Keine Worte werden dem Ausmaß des Schreckens gerecht“, hieß es in dem Urteil laut der Nachrichtenseite „Times of Israel“. „Diese Taten widersprechen aller Moral und jüdischer Kultur, die Geduld und Toleranz lehrt. Hass auf Mitglieder anderer Religionen sowie Rassismus um seiner selbst willen ist nicht der Pfad des Judentums.“ Mit dem Mord sei auch die israelische Gesellschaft aufgefordert, sich selbst zu hinterfragen.

Sorge vor Auswirkung des Urteils

Zugleich erklärten die Richter, dass ihnen die Entscheidung nicht leicht gefallen sei. Denn beim Verhör hatten die israelischen Sicherheitsbehörden „besondere Mittel“ eingesetzt, nachdem Ben-Uliel 17 Tage lang die Aussage verweigerte. Dieser erhob daher den Vorwurf der Folter.

Vor ihrer Entscheidung sahen sich die Richter die Aufnahmen der Verhöre an. Sie betonten schließlich auch ihre Sorgen vor den Folgen ihres Urteils. Der Inlandsgeheimdienst Schabak und andere Behörden könnten sich dadurch dazu ermutigt fühlen, verstärkt „besondere“ Verhörmethoden einzusetzen. (df)

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2 Antworten

  1. Eine sicher schwierige Situation für die Richter. Umso mehr ist ihre Entscheidung zu begrüßen.

    Ich hoffe, es kommt hier jetzt keine an von wegen Verletzung der Menschenrechte. Jemand der bewusst und willentlich durch seine Taten andere Menschen verletzt oder gar tötet, hat sich schlimmer als ein Tier benommen und brauch dann nicht auf seine Menschenrechte pochen.

    „Diese Taten widersprechen aller Moral und jüdischer Kultur, die Geduld und Toleranz lehrt. Hass auf Mitglieder anderer Religionen sowie Rassismus um seiner selbst Willen ist nicht der Pfad des Judentums.“

    Ich wünschte mir, dass würden sich die pal.-Araber und Moslems auch auf die Fahnen schreiben. Insbesondere Abbas mit seiner Fatah, die Mord an Israelis auch noch finanziell belohnen.

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  2. Dreimal lebenslang bestätigt. Haben nicht ein paar User behauptet, der Täter sei nach ein paar Monaten wieder frei?

    Vielleicht mit der PA verwechselt, wo Mörder noch für ihre Taten bezahlt werden und alles dafür getan wird, dass ich der Mörder der Verfolgung, sprich Verhaftung so lange wie möglich entziehen kann. Und wenn es nicht mehr geht, dann versteckt man die Mörder noch hinter Kindern mit der Hoffnung, dass die Israelis im Schusswechsel diese dann töten, damit man wieder Opfer sein kann. Gibt ja genügend Dumme, die dieses Spiel mittragen.

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