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Keine Gefängnisstrafen für Teilnehmer der „Hass-Hochzeit“

Von Israelnetz

Das Jerusalemer Amtsgericht hat fünf Gäste der berüchtigten „Hass-Hochzeit“ zu Strafen zwischen 200 Stunden und fünf Monaten gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Die rechtsnationalen Juden hatten 2015 an einer Hochzeit teilgenommen, auf der die Tötung eines palästinensischen Babys infolge eines Brandanschlags gefeiert und nachgespielt wurde. In Liedern sangen die Feiernden von Rache an Arabern. Nach Ansicht des Richters zeigten die Verurteilten Reue. Zudem verwies er auf das damals junge Alter der fünf Gäste. (mas)

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Eine Antwort

  1. Solche Vorkommnisse zeigen, wie erlösungsbedürftig wir (ALLE) Menschen sind!!! JAHWE – Gott bietet uns diese Erlösung an in der Hingabe SEINES geliebten Sohnes Jeschua am Kreuz!!! Diese Fügung unter den Willen SEINES Vaters (und durch IHN, auch unseres Vaters, wie uns Jesus bestätigt!) rettet uns von Sünde und Tod, wenn wir IHM vertrauen und glauben! Halleluja und Amen!

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