Kammergericht verurteilt Hamas-Mitglieder wegen Terrorismus

Von epd

Das Berliner Kammergericht hat vier Hamas-Mitglieder wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und sechs Jahren verurteilt. Damit habe erstmals ein Oberlandesgericht in Deutschland entschieden, dass die Hamas um eine terroristische Vereinigung im Ausland im Sinne des Strafgesetzbuches sei, erklärte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Die Verurteilten sollen als „Auslandsoperateure“ der Hamas unterirdische Waffendepots in Polen, Dänemark und Bulgarien kontrolliert haben. Konkrete Anschlagsplanungen in Europa wurden nicht festgestellt.

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9 Kommentare

  1. Das Berliner Kammergericht hat vier Hamas-Mitglieder verurteilt. Gutes Kammergericht, das beste Kammergericht von allen.

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  2. Und danach? Laufen diese dann zur nächsten Baustelle und das Letzte wird ärger als zuvor?

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  3. Finde ich gut 👍! Schade das wir nicht alle Terroristen auf dem Schirm haben. Wie viele sogenannte „Siedler“ leben hier zu Lande?

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    1. Ludovico hat sich in seiner eigenen Wortwahl verheddert 🤣 Ob er es wohl merkt ?

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      1. Antonia, er ist auch bei dem Artikel über den Brandstifter schwer ausgerutscht.
        So kenn ich den eigentlich nicht, wirkt etwas durch den Wind.
        SHALOM

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  4. Gut, dass sie verurteilt wurden, BEVOR sie hier in Deutschland Bedrohung werden konnten. Nun sind sie erst mal weggesperrt, aber in ein paar Jahren…!!! Einmal Terrorist, immer Terrorist. Da hilft wahrscheinlich auch Ausweisen nichts.

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  5. Das Besondere und Hervorzuhebende an diesem Urteil ist aber insbesondere, dass diese Männer, wie ich unter einem anderen Beitrag bereits ausführte, schon wegen der Vorbereitung (!) terroristischer Anschläge zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, wurden.

    Anhand dieses Urteils wird der Unterschied unseres Rechtssystems im Vergleich zum „Völkerrecht“ gut sichtbar: Bei uns steht, im Gegensatz zum VR, bei bestimmten ernstzunehmenden Bedrohungslagen oder schweren Straftaten schon die Vorbereitung unter Strafe, auch ohne, dass ein „unmittelbar bevorstehender“ Angriff Tatbestandsvoraussetzung sein müsste.

    Wenn das VR in den letzten Jahrzehnten (wegen des Widerstandes der in den Gremien vertretenen Unrechtsregime) trotz der Verwerfungen in der Welt nicht entsprechend weiter reformiert wurde, ist das ein Missstand, der das Infragestellen der Integrität und Gültigkeit des VRs rechtfertigt. Recht und Gesetz müssen entsprechend der aktuellen Entwicklungen angepasst und fortentwickelt werden. Ansonsten verlieren sie ihre Glaubwürdigkeit und Schlagkraft.

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