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Internationaler Strafgerichtshof lehnt palästinensischen Antrag ab

DEN HAAG (inn) - "Palästina" ist kein Staat - deshalb fällt es nicht in die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) in Den Haag. Dies erklärte Staatsanwalt Luis Moreno-Ocampo am Dienstag. Damit wies er einen palästinensischen Antrag auf eine Untersuchung israelischer "Verbrechen" im Gazastreifen während der Operation "Gegossenes Blei" zurück.

In der Verlautbarung zur "Lage in Palästina" schreibt der Staatsanwalt, der Ermittlungsausschuss der Arabischen Liga zur "Gaza-Offensive" habe seinen Bericht vorgelegt. Zudem habe "Palästina" die Möglichkeit erhalten, sich in mündlicher und schriftlicher Form zu äußern. Das Büro der Staatsanwaltschaft habe Schilderungen mit entgegengesetzten Ansichten mit einbezogen.

Mit Bezug auf die Satzung des Gerichtes, das "Statut von Rom", führt er aus: "Die Rechtsprechung des Gerichtshofes gründet sich nicht auf die universelle Rechtsprechung: Sie erfordert, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (Artikel 13(b)) oder ein ‚Staat‘ (Artikel 12) für Rechtsprechung sorgt." Daraus erwachse die Frage, wer festlege, was ein "Staat" im Sinne des Artikels 12 des Statuts von Rom sei. Das Gericht orientiere sich hier am UN-Generalsekretär. Dieser wiederum richtet sich nach den Gepflogenheiten der UN-Generalversammlung, wenn Zweifel bestehen.

"Das Büro ist darüber informiert worden, dass Palästina in bilateralen Beziehungen durch mehr als 130 Regierungen und durch gewisse internationale Organisationen, darunter auch UN-Körperschaften, als Staat anerkannt wurde. Doch der aktuelle Status, den Palästina in der UN-Generalversammlung hat, ist der eines ‚Beobachters‘, nicht der eines ‚Nichtmitgliedstaates‘. Das Büro hat wahrgenommen, dass am 23. September 2011 Palästina im Einklang mit Artikel 4(2) der Charta der Vereinten Nationen bei den Vereinten Nationen einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt hat, aber der Sicherheitsrat hat in dieser Hinsicht noch keine Empfehlung ausgesprochen." Auch wenn keine direkte Verbindung zur thematisierten Angelegenheit bestehe, informiere dies doch über den aktuellen Status "Palästinas", wenn es um die Deutung und Anwendung von Artikel 12 gehe.

Israelisches Außenministerium begrüßt Entscheidung

Das israelische Außenministerium teilte angesichts der Erklärung mit: "Israel nimmt die Entscheidung des Staatsanwaltes des Internationalen Strafgerichtshofes zur Kenntnis, dass in dieser Phase das Gericht nicht über Beschwerden urteilen kann, welche die Palästinensische Autonomiebehörde eingereicht hat. Israel hat zuerst deutlich gemacht, dass der IStGH in dieser Angelegenheit keine Gerichtsbarkeit hat." Weiter hieß es: "Während Israel die Entscheidung zum Fehlen der Gerichtsbarkeit des IStGH begrüßt, hat es Vorbehalte gegenüber einigen der rechtlichen Äußerungen und Annahmen in der Erklärung des Staatsanwalts gegeben."

Außenminister Avigdor Lieberman lobte laut der Tageszeitung "Yediot Aharonot" den Einsatz seiner Mitarbeiter: "Wenige verstehen, wie viel Arbeit in diese Angelegenheit gesteckt wurde. Wir haben es von den Medien ferngehalten. Das Justizministerium und der militärische Generalverteidiger haben ihre Sache gut gemacht, aber es besteht kein Zweifel, dass die Mitarbeiter des Außenministeriums in einer höchst professionellen und diskreten Weise gehandelt haben."

"Amnesty International" reagiert besorgt

Kritik an der Entscheidung aus Den Haag kam nach Angaben der palästinensischen Nachrichtenagentur "Ma´an" von "Amnesty International". Die Menschenrechtsgruppe zog daraus den Schluss, dass die Opfer von Israels Krieg gegen Gaza vermutlich keine Gerechtigkeit erfahren würden. Sie forderte die Richter auf, die Entscheidung des Gerichtes zu überdenken.

Der Staatsanwalt sei der Frage der Palästinenser ausgewichen, so der Sprecher Marek Marczynski. "In den vergangenen drei Jahren hat der Staatsanwalt die Frage erwogen, ob die Palästinensische Autonomiebehörde ein ‚Staat‘ ist, der unter die Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofes fällt und ob der Internationale Gerichtshof Verbrechen untersuchen kann, die während des Konfliktes von 2008/09 in Gaza und in Südisrael verübt wurden."

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Eine Antwort

  1. Eine Demokratie tötet keine unschuldigen Menschen.Sowas nenne ich Menschenverachtung .Deutschland steht an der Seite Israels.Ich bin mit der deutschen Regierung fertig ☑️

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