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4 Kommentare
Das ist eine gute, richtige und überfällige Entscheidung, wird das Problem jedoch nich lösen können.
Lieber Gruß Martin
Ich halte diesen Vorstoß für sinnvoll und längst überfällig. Wer öffentlich das Existenzrecht Israels leugnet, bewegt sich nicht mehr im Rahmen legitimer politischer Kritik, sondern stellt die Grundlage eines Staates und damit auch die Sicherheit seiner Bevölkerung infrage. In der Praxis ist das häufig eng verbunden mit antisemitischen Narrativen und Gewaltfantasien.
Kritik an der israelischen Regierung muss selbstverständlich weiterhin möglich sein – das gehört zu einer offenen Gesellschaft. Aber die Grenze sollte dort klar gezogen werden, wo nicht mehr über Politik gestritten wird, sondern die Existenz eines Staates grundsätzlich bestritten wird.
Der Staat hat die Aufgabe, jüdisches Leben zu schützen. Wenn bestehende Gesetze dafür nicht ausreichen, ist es konsequent, hier nachzuschärfen. Entscheidend wird sein, dass die Regelung juristisch sauber formuliert wird, damit sie gezielt gegen Hass und Hetze wirkt, ohne die Meinungsfreiheit unnötig einzuschränken.
„Wer Israels Existenzrecht leugnet, greift jüdisches Leben an. Wer jüdisches Leben angreift, greift unsere freiheitliche Ordnung an.“ Boris Rhein (CDU) 🤗
Grundsätzlich ein richtiger und wichtiger Vorschlag. Aber ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs kann nur der Bundestag beschließen und da sehe ich den Beschluss als äussert unwahrscheinlich an. So ein Antrag fiel schon mal in der vergangenen Wahlperiode durch. Strafrechtler zweifelte daran, ob eine Sonderstrafnorm zugunsten Israels verfassungskonform ist. Und nach dem Ampel-Aus war davon keine Rede mehr, man hatte „Wichtigeres“ zu tun.
Am Ende geht es dann immer um die Meinungsfreiheit und die Strafbarkeit liegt deshalb vor allem in der Einzelfallbetrachtung durch Gerichte. Wie oft haben wir auch schon erlebt, dass ein Gericht ein Urteil eines anderen Gerichtes aufhebt.
Hätte man denn auch das Existenzrecht Deutschlands nach zwei vom Zaun gebrochenen Weltkriegen leugnen oder zur Disposition gestellt?
Ich spreche nicht von der Idee Morgenthaus, sondern von allgemeinen, antideutschen Überlegungen.
So etwas haben meines Wissens nach nicht einmal England oder Frankreich verlangt.
Also sollte gerade hinsichtlich der Verantwortung Deutschlands die Leugnung des Existenzrechtes Israels wie auch diejenige des Holocausts in den Straftatbestand aufgenommen und gesetzlich fest verankert werden. Ich wäre sogar für eine Festschreibung im Grundgesetz, als immerwährende Mahnung.