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„Großes Corona-Gesetz“ verabschiedet

Das Corona-Virus breitet sich in Israel weiter mit Rekordwerten aus. Die Knesset gewährt der Regierung nun Sonderbefugnisse für Maßnahmen. Die Macht des Corona-Ausschusses wird aufgeteilt.
Leere Jerusalemer Altstadt: Mit den steigenden Infektionszahlen wird eine erneute Stilllegung wie im April wahrscheinlich

JERUSALEM (inn) – Erstmals seit Beginn der Corona-Krise übersteigt die Zahl der Neuinfektionen die Marke 2.000. Wie das Gesundheitsministerium am Donnerstag mitteilte, haben sich in den 24 Stunden zuvor 2.085 Menschen mit dem Virus infiziert. Die Zahl der ernsten Fälle stieg um 36 auf 295. 79 Menschen werden beatmet. Die Zahl der Toten liegt bei 433.

Aufgrund dieser Entwicklung wird eine erneute Stilllegung weiter Teile des Landes wahrscheinlicher. Gesundheitsminister Juli Edelstein hatte in den vergangenen Wochen immer wieder betont, eine eine solche Maßnahme sei notwendig, wenn der Wert der Neuinfektionen auf über 2.000 steige.

Ein Gesetz für die Krise

Indessen hat die Knesset nach einer Nachtsitzung am frühen Donnerstagmorgen das sogenannte „große Corona-Gesetz“ mit 48 zu 35 Stimmen verabschiedet. Es gesteht der Regierung ab dem 10. August Sonderbefugnisse im Kampf gegen das Coronavirus zu und bleibt bis zum 30. Juni 2021 in Kraft.

Dem Gesetz zufolge kann die Regierung einen Notstand für 60 Tage ausrufen, sofern sie die Notwendigkeit dazu sieht. Wenn die Umstände es nicht mehr rechtfertigen, muss sie die Maßnahme aufheben. Grundsätzlich kann auch die Knesset den Notstand für ungültig erklären.

Geteilte Prüfung

Die einzelnen Regierungsmaßnahmen prüfen nun die Ausschüsse für Verfassung, Arbeit, Bildung und Wirtschaft. Damit liegt diese Befugnis nicht mehr beim Corona-Ausschuss. Dieser hatte in den vergangenen Tagen für Aufsehen gesorgt, als er einige Regierungsmaßnahmen zum Unmut von Premier Benjamin Netanjahu aufhob. Am Dienstag geschah dies etwa mit Blick auf den Restaurantbetrieb. Bereits zuvor hatte sich der Ausschuss unter Leitung der Likud-Abgeordneten Jifat Schascha-Biton gegen die Regierungsposition gewandt, als er Freibädern und Fitnessstudios die Öffnung erlaubte.

Für die Vorprüfung der Maßnahmen haben die Ausschüsse allerdings nur 24 Stunden Zeit. Für eine Nachprüfung ist ein Zeitraum von maximal zwei Wochen vorgesehen. Wenn im jeweiligen Ausschuss keine Abstimmung erfolgt, kann der Knessetsprecher die Maßnahmen dem Plenum zur Abstimmung vorlegen.

In besonders „dringenden“ Fällen kann die Regierung Maßnahmen aber auch sofort in Kraft treten lassen. Kritiker führen hier allerdings ins Feld, dass der Gesetzestext an dieser Stelle vage bleibt. Auf Anregung der Partei Blau-Weiß sind auch weiterhin Proteste unter Einhaltung der Corona-Regeln erlaubt. Die Polizei kann aber verhindern, dass sich Israelis aus besonders gefährdeten Wohnvierteln zu einer Demonstration begeben.

Opposition: Gesetz zum Schaden der Bürger

Der Vorsitzende des Verfassungsausschusses, Jakiv Ascher, warb im Vorfeld für die Verabschiedung. Angesichts der Corona-Krise müsse die Regierung handeln und das Gesetz biete den rechtlichen Rahmen dazu. Dabei habe die Knesset jederzeit die Möglichkeit, die Regierungsarbeit zu kontrollieren.

Die Opposition lehnte das Gesetz jedoch ab. Das Parteienbündnis „Jesch Atid-Telem“ sagte im Vorfeld, wer für das Gesetz stimme, stimme gegen die Bürger Israels. Der Meretz-Vorsitzende Nitzan Horowitz befürchtet, Premier Netanjahu werde mit den Machtbefugnissen Schaden anrichten, ohne dass ihm die Knesset Einhalt gebieten könnte.

Die Frage der Machtbefugnis hat zudem einen Personalwechsel zur Folge: Gabi Barbasch sollte eigentlich die Corona-Maßnahmen der Regierung beaufsichtigen. Er forderte aber Autorität mit Blick auf das Gesundheitssystem. Nun übernimmt der Leiter des Ichilov-Krankenhauses in Tel Aviv, Roni Gamsu, das Amt. Gamsu war zuvor bereits Generaldirektor des Gesundheitsministeriums.

Von: df

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