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Dawabscha-Familie verklagt Israel

Der Palästinenser Ahmed Dawabscha verlor bei einem Terroranschlag seine Familie. Jetzt verklagen dessen Verwandte den Staat Israel wegen Fahrlässigkeit.
Zerstörtes Haus, zerstörte Familie: Der Terroranschlag auf Palästinenser hat nun ein juristisches Nachspiel

NAZARETH (inn) – Verwandte des palästinensischen Terrorgeschädigten Ahmed Dawabscha haben den Staat Israel wegen „krimineller Fahrlässigkeit“ angeklagt. Vor dem Bezirksgericht in Nazareth verlangen sie eine Entschädigung von umgerechnet etwa 2,5 Millionen Euro.

Ahmed Dawabscha ist der einzige Überlebende seiner Familie nach einem Brandanschlag durch jüdische Extremisten am 31. Juli 2015 in Duma, das im Westjordanland bei Nablus liegt. Der damals Vierjährige verlor seinen Vater Sa’ad, seine Mutter Riham und seinen kleinen Bruder Ali. Er selbst wurde wegen seiner Brandwunden monatelang in einem israelischen Krankenhaus behandelt. Die Täter sprühten an die Wände des Hauses die hebräischen Wörter für „Rache“ und „Lang lebe der König Messias“.

Anwalt: Es geht um Verantwortlichkeit

Der Anwalt der Familie, Hassan Chatib, erklärte auf einer Pressekonferenz, bei der Klage gehe es nicht um Geld, sondern um Verantwortlichkeit. „Der brutale Vorfall führte zum schlimmstmöglichen Ergebnis, das auch seelische Wunden hinterließ. Es geht nicht um den Geldbetrag. Die volle Zivil- und Sicherheitsverantwortung liegt beim Staat Israel.“

In der Klageschrift geben die Verwandten der israelischen Siedlungspolitik die Schuld an dem Vorfall. Israel habe es versäumt, gegen illegale Außenposten vorzugehen. Die Täter seien in einem solchen Außenposten wohnhaft gewesen. Zudem verfolge der Staat Gewaltakte von Siedlern zu lax. Diese Haltung habe Anschläge mit Todesfolge begünstigt.

Die Entscheidung zur Klage sei erst vor Kurzem getroffen worden. Anlass sei die Mitteilung von Verteidigungsminister Avigdor Lieberman (Israel Beiteinu) gewesen, in dem Fall keine Entschädigungen zu zahlen. Auf eine Anfrage des Knessetabgeordneten Jusef Dschabarin (Vereinigte Liste) antwortete Lieberman, Ahmed Dawabscha werde nicht als Terror-Opfer eingestuft. Als Grund gab er an, es handele sich nicht um einen Bürger des Staates Israel. Laut Gesetz erhalten nur Staatsbürger Entschädigungen im Falle eines Terroranschlages. So wurde etwa Muhammad Abu Chdeir, der 2014 bei einem Terroranschlag getötet wurde, als Terror-Opfer anerkannt.

Nach Informationen der Onlinezeitung „Times of Israel“ hat das Verteidigungsministerium der Familie die Möglichkeit angeboten, einen Regierungsausschuss für Entschädigung zu verlangen. Die Familie habe sich jedoch für die Klage gegen den Staat entschieden. Unterstützung erhält sie dabei von dem im Gazastreifen ansässigen „Zentrum für Menschenrechte Al-Mesan“.

Spendenaktion für Familie

Der Fall hatte in Israel Entsetzen ausgelöst. Als eine Folge wurde die Verwaltungshaft – die vorläufige Festnahme ohne Prozess – auch auf jüdische Terroristen ausgeweitet. Israelis haben eine Spendenaktion für Ahmed Dawabscha ins Leben gerufen. Dort sind umgerechnet rund 93.000 Euro zusammengekommen.

Ende 2015 wurden zwei Juden im Zusammenhang mit der Tat festgenommen und Anfang 2016 angeklagt. Dabei handelt es sich um Amiram Ben-Uliel, der bis kurz vor seiner Verhaftung im Außenposten Ge’ulat Zion wohnte, und einen mutmaßlichen Komplizen, der zum Tatzeitpunkt minderjährig war. Beide waren bereits geständig.

Von: df

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