BE’ER SCHEVA (inn) – Das Bezirksgericht Be’er Scheva hat den Arzt und früheren Angestellten des Soroka-Krankenhauses Mohammed Asam wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 27 Monaten Haft verurteilt. Die 17-monatige Untersuchungshaft wird ihm auf die Freiheitsstrafe angerechnet.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Asam sich der Terror-Organisation „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen hatte, berichtete die israelische Zeitung „Ma’ariv“ am Sonntag. Sein Interesse sei über das „Ideologische“ hinausgegangen. So habe sich Asam Anleitungen zur Herstellung von Spreng- und Giftstoffen beschafft.
Die Aneignung „operativer Fertigkeiten“ sei eine Gefährdung der Staatssicherheit, erklärte Richterin Schoschana Schitrit in der Urteilsbegründung. Als strafverschärfend wertete das Gericht den Umstand, dass Asam als Arzt in einem sensiblen Bereich arbeitete. Damit habe er Zugang zu israelischen Zivilisten und verwundeten Soldaten gehabt. Einem von ihnen soll er in einem Gespräch den Tod gewünscht haben. Über das Terrormassaker vom 7. Oktober soll er wiederholt Freude ausgedrückt haben.
Das Gericht kritisierte zudem Asams fehlende Bereitschaft, Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Seine Verteidiger betonten während des Prozesses, Asam sei ein rein passives IS-Mitglied gewesen. Er habe keine terroristischen Taten begangen. Der Angeklagte selbst äußerte, er wolle nach vorn schauen und sich wieder mehr auf seine Frau und die beiden Töchter konzentrieren.
Radikalisierung seit 2014
Die Radikalisierung des Arztes begann dem Gericht zufolge im Jahr 2014. Während des damaligen 50-tägigen Gazakonflikts „Starker Fels“ konsumierte Asam demnach regelmäßig Propagandainhalte des „Islamischen Staates“. Mit Gleichgesinnten teilte er Videos von Enthauptungen, Exekutionen und Kampfhandlungen.
Nach dem von der Terrorgruppe Hamas angeführten Massaker vom 7. Oktober 2023 ging er einen Schritt weiter und schwor dem IS die Treue. In der Zeit begann er auch, sich mit möglichen Massentötungsmethoden zu befassen.
Das Bezirksgericht Be’er Scheva sprach ihn bereits im April schuldig. Nun legte es das Strafmaß fest. Zusätzlich zu den 27 Monaten Freiheitsstrafe verurteilten die Richter Mohammed Asam zu zwölf Monaten Bewährung und zur Zahlung von umgerechnet rund 4.300 Euro. Weiterhin teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass das Gesundheitsministerium den Entzug von Asams ärztlicher Zulassung prüfe werde. Asam hat die Möglichkeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen. (mw)
3 Kommentare
27 Monaten Freiheitsstrafe und zwölf Monaten Bewährung um den Angeklagten zu deradikalisieren.
AlbertNola@ ein sehr mildes Urteil. Aber was wird, wenn der Mann seine Strafe verbüsst hat ? Wird er dann wieder als Arzt arbeiten können ? Wird er wieder Patienten mit dem Tod bedrohen können ?
Jemanden als passiv beschreiben, der verwundeten Soldaten den Tod wünscht, ist auch eine Art, Terror zu unterstützen.
Asam hat als Arzt den ärztlichen Eid geschworen: „Du sollst einem kranken Menschen helfen, weil er krank ist, sei er ein Fremder oder ein Nichtjude, sei er ein Bürger, verabscheuungswürdig oder ehrenhaft.“ Jetzt gehört er zu sogenannten Lehrern, Ärzten, Journalisten…, die Terrorismus als Berufsethos sehen. Soll sich im Knast mal Gedanken über moralische Werte, Pflichten und Grundsätze ärztlichen Handelns machen.