Antisemitisches Plakat: Gericht verurteilt Flensburger Händler

Von epd

Das Amtsgericht Flensburg hat am Montag einen Einzelhändler wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Bewährungsstrafe und 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt. Er hatte im September im Schaufenster ein Plakat aufgehängt: „JUDEN haben hier Hausverbot!!! Nichts persönliches, auch kein Antisemitismus, kann euch nur nicht ausstehen“. Damit habe der Angeklagte in einer Weise, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Juden in Deutschland aufgestachelt, hieß es. Dass er nur Juden gemeint habe, die Israels Angriffe auf Gaza guthießen, sei aus dem Plakat nicht hervorgegangen.

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5 Kommentare

  1. Das Urteil ist richtig. Das Verhalten des Händlers ist mies und beleidigend und stacheld zu Unruhe im öffentlichen Raum auf.

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  2. Der Staat ist verpflichtet, zum Schutz jüdischen Lebens konsequent strafrechtliche Verfolgung durchzuführen.

    Meiner Meinung nach haben Bewährungsstrafen und Geldstrafen für Volksverhetzung oder antisemitische Hetze jedoch eine zu geringe abschreckende Wirkung.

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  3. Manchmal frage ich mich, in welchem Jahrhundert wir tatsächlich sind. Nichts aus der Vergangenheit gelernt und ich finde es absolut schändlich, solche Plakate aufzuhängen. Da hätte man ruhig noch ein paar 100 er drauf schlagen können, was die Strafe angeht!

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