Am 27. Oktober sind die Israelis zu den Knesset-Wahlen aufgerufen. Die Knesset ist das israelische Parlament, es handelt sich um ein Einkammerparlament mit 120 Sitzen. Die Hauptaufgabe der Knesset besteht darin, Gesetze zu verabschieden – einschließlich eines Haushaltsplans, der festlegt, wie die finanziellen Mittel auf die staatlichen Stellen verteilt werden.
Der hebräische Name Knesset bedeutet auf Deutsch „Versammlung“ oder auch „Zusammenkunft“. Das hebräische Wort für Synagoge, Beit Knesset, leitet sich ebenfalls von derselben Wurzel k-n-s ab und bedeutet wörtlich „Haus der Versammlung“.
Der Name Knesset als die Bezeichnung für das israelische Parlament wurde im Februar 1949 von der provisorischen Regierung Israels gewählt. Er lehnt sich an ein historisches Vorbild an, die Knesset Ha-Gedola, die „große Versammlung“, wie sie in der Bibel im Buch Nehemia beschrieben wird.
Diese jüdische Ratsversammlung tagte im 5. Jahrhundert vor der Zeitrechnung unter Esra und Nehemia in Jerusalem, somit nach der Rückkehr der Juden aus dem Babylonischen Exil. Auch die traditionelle Zahl von 120 Mitgliedern der Knesset geht auf die Überlieferung zurück, dass die damalige Große Versammlung ebenfalls aus 120 Weisen bestanden haben soll.
Ein großer Wahlkreis
Das ganze Land Israel bildet einen gemeinsamen Wahlkreis und verfügt über ein Wahlsystem, das auf einer landesweiten Verhältniswahl basiert: Die Anzahl der Sitze, die eine Liste in der Knesset erhält, steht im Verhältnis zur Anzahl der Wählerstimmen, die auf sie entfallen.
Im Jahr 2015 hob das israelische Parlament die Sperrklausel an. Parteien benötigen fortan 3,25 statt wie bislang 2 Prozent der Stimmen, um in die Knesset einzuziehen.
Die Mandatszuteilung erfolgt unter den Listen, auf die mindestens 3,25 Prozent der gültigen Stimmen entfallen. Listenverbindungen sind dabei nicht von Belang, es muss also jede Liste einzeln die Sperrklausel überschreiten.
Das neue Gesetz erschwert zudem den Sturz einer Regierung durch ein Misstrauensvotum. Der Wert von 3,25 Prozent soll gewährleisten, dass Fraktionen mindestens aus vier Personen bestehen. Theoretisch sind auch Konstellationen möglich, in denen einer Partei zwischen 3,25 und 4 Prozent der Stimmen nur drei Sitze zugeteilt werden.
Parteilisten statt Personen
Im israelischen System wählen die Wähler und Wählerinnen eine Parteiliste und nicht eine bestimmte Person auf der jeweiligen Liste. Seit der Einführung von Vorwahlen, der sogenannten Primaries, bestimmen die Parteien ihre Knesset-Kandidaten auf direktem Wege.
Die Knesset-Wahlen finden alle vier Jahre statt, es sei denn, eine Koalition zerbricht und vorgezogenen Neuwahlen müssen anberaumt werden, so geschehen auch im Jahr 2022: Israels Acht-Parteien-Koalition zerbrach an ihren ideologischen Differenzen, vor den fünften Wahlen in nur dreieinhalb Jahren. Unter bestimmten Umständen kann eine Legislaturperiode auch länger als vier Jahre dauern. Die aktuelle Regierung ist die erste seit 1988, die vier Jahre durchhält.
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Seit den Wahlen zur 14. Knesset – sie fanden am 29. Mai 1996 statt – werden die Wahlen zur Knesset und zum Premierminister gleichzeitig abgehalten. Die Anzahl der Sitze, die eine in die Knesset gewählte Liste erhält, bemisst sich nach der Anzahl der auf sie entfallenden gültigen Stimmen.
Der Staat Israel übernahm das starre Verhältniswahlsystem aus der politischen Ordnung des Jischuv, der organisierten jüdischen Gemeinschaft zur Zeit des britischen Mandats. Dieses System beruhte auf dem Bestreben der verschiedenen politischen Parteien – in denen Ideologien und Persönlichkeiten eine zentrale Rolle spielten –, ihre Unabhängigkeit zu wahren.
Die hohe Anzahl an Parteien, die dieses Wahlsystem hervorbrachte, wurde mit der Bevölkerungszusammensetzung infolge von Einwanderung begründet, da diese sich grundlegend, weitreichend und rasch wandelte. Somit müsse eine möglichst umfassende Repräsentation verschiedener Gruppen und Meinungen gewährleistet sein.
Zwei Gesetze als Grundlage
Die rechtliche Grundlage des israelischen Wahlsystems stützt sich in erster Linie auf zwei Gesetze, zum einen auf das Grundgesetz „Die Knesset“ von 1958, eines der zentralen israelischen Grundgesetze, die zusammen die ungeschriebene Verfassung des Staates Israel bilden und zum anderen auf das Knesset-Wahlgesetz (konsolidierte Fassung) von 1969. Seit der Verabschiedung des Parteiengesetzes von 1992 können nur registrierte Parteien eine Kandidatenliste einreichen und an den Wahlen teilnehmen.
Artikel 4 des Grundgesetzes „HaKnesset“ lautet: „Die Knesset wird in allgemeinen, landesweiten, direkten, gleichen und geheimen sowie proportionalen Wahlen in Übereinstimmung mit dem Knesset-Wahlgesetz gewählt; dieser Paragraph kann nur durch eine Mehrheit der Mitglieder der Knesset geändert werden.“
Bis zum Jahre 1992 beauftragte der Präsident den Vorsitzenden der Partei mit der höchsten Zahl der Mandate mit der Bildung einer Regierung. Kleine Fraktionen gewannen dabei einen unverhältnismäßig großen Einfluss als Gegenleistung für ihre Unterstützung möglicher Koalitionen. Seit 1992 gilt deshalb das ‚Gesetz zur Direktwahl des Premierministers‘, es fand 1996 zum ersten Mal Anwendung.
De facto finden zwei Wahlen gleichzeitig statt: israelische Wähler und Wählerinnen bestimmen die politische Partei, die sie bei der Knesset vertreten soll und wählen den Premierminister. Der Staat Israel hat sich bis zum heutigen Tage keine geschriebene Verfassung gegeben.
Grundgesetze als Kompromiss
Weil sich das israelische Parlament 1950 nicht auf eine geschriebene Gesamtverfassung einigen konnte, schlug der israelische Abgeordnete Jizhar Harari einen Kompromiss vor, der wie folgt lautete: Die Verfassung wird nicht auf einmal, sondern Kapitel für Kapitel in Form einzelner Chukei Jesod, den „Grundgesetzen“ erarbeitet, die am Ende zusammen die Verfassung bilden. Diese Grundgesetze sind eine Reihe quasi-verfassungsrechtlicher Gesetze, die zusammen als eine de facto existierende, nicht kodifizierte Verfassung für den Staat Israel fungieren.
Das Beit haMischpat haEljon, der Oberste Gerichtshof Israels, hat entschieden, dass die Grundgesetze einen höheren rechtlichen Rang haben als einfache Gesetze. Dies bedeutet, dass das Gericht Gesetze für nichtig erklären kann, die mit ihnen im Widerspruch stehen.
Die meisten Grundgesetze können mit einer einfachen Mehrheit der Knesset verabschiedet oder geändert werden; für die Änderung bestimmter Gesetze oder einzelner Artikel ist jedoch eine absolute Mehrheit oder eine qualifizierte Mehrheit (etwa 61, 80 oder mehr Stimmen) erforderlich.
Das Prinzip der Allgemeinheit der Wahlen gewährleistet das aktive Wahlrecht für jeden israelischen Staatsbürger, der mindestens 18 Jahre alt ist. Dass passive Wahlrecht, somit das Recht, gewählt zu werden, gilt für jeden israelischen Staatsbürger, der mindestens 21 Jahre alt ist.
Richter und Berufsoffiziere dürfen nicht kandidieren
Inhaber und Inhaberinnen bestimmter offizieller Ämter dürfen nicht für die Knesset kandidieren. Dazu gehören etwa der Staatspräsident, der Staatsprüfer, Richter oder Dajanim (jüdische Religionsrichter), Berufsoffiziere sowie hochrangige Beamte. Aktuell ist Matanjahu Englman Staatsprüfer und Ombudsmann des Staates Israel, hebräisch Mevaker HaMedina. Ihm kommen wichtige Aufgaben zu, denn er prüft die Haushaltsführung, die Rechtmäßigkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Ethik von staatlichen Institutionen, Ministerien, dem Militär und lokalen Behörden.
Foto: Israelnetz/mhWahlberechtigte haben eine Stimme. Eine allgemeine Briefwahl oder die Möglichkeit, in israelischen Botschaften und Konsulaten seine Stimme abzugeben, gibt es nicht. Dies erklärt, warum die „Fly & Vote“-Initiative (Fliege & Wähle) Israelis, die im Ausland leben und arbeiten, zum Abstimmen nach Israel bringen will.
Der Likud – 1973 als Wahlbündnis mehrerer rechter Parteien, 1988 formell als Einheitspartei zusammengeschlossen – droht der Initiative mit rechtlichen Schritten. Die Regierungspartei, deren langjähriger Vorsitzender und amtierender Premierminister Benjamin Netanjahu ist, unterstellt Fly & Vote den Versuch der Wahlbeeinflussung; die Initiative hingegen betont ihre Neutralität.
Eine vorgezogene Stimmabgabe ist nur in Ausnahmefällen für einen begrenzten Personenkreis im Ausland lebender Israelis, vorrangig Diplomaten, möglich.
Chancengleichheit für alle Listen
Direkte Wahlen bedeuten, dass die Wähler die Knesset unmittelbar wählen und nicht etwa ein Wahlkollegium, wie es beispielsweise bei der Wahl des Präsidenten in den Vereinigten Staaten der Fall ist. Das Prinzip der gleichen Wahlen bezieht sich auf die Gleichwertigkeit der abgegebenen Stimmen. Der Oberste Gerichtshof hat zudem festgelegt, dass dieses Gleichheitsprinzip auch die Chancengleichheit für alle an der Wahl teilnehmenden Listen umfasst.
Das Prinzip der geheimen Wahl dient der Fairness und soll verhindern, dass Wähler und Wählerinnen unter Druck gesetzt werden können. Das Prinzip der Verhältniswahl äußert sich darin, dass alle Listen, die die geltende Hürde, die Sperrklausel, überschreiten, mit einer Anzahl von Abgeordneten in der Knesset vertreten sind, die ihrem jeweiligen Stimmenanteil entspricht.
Keine demokratiefeindlichen Listen zugelassen
Der Wahlwettbewerb wird zwischen Kandidatenlisten ausgetragen. Seit der Verabschiedung des Parteiengesetzes im Jahr 1992 können nur Parteien, die ordnungsgemäß beim Parteienregister eingetragen sind. eine Kandidatenliste einreichen und an den Wahlen teilnehmen. Auch ein Zusammenschluss aus zwei oder mehr solcher registrierter Parteien, die gemeinsam zur Wahl antreten, hat diese Berechtigung. Eine Liste, die direkt oder indirekt gegen den Bestand des Staates Israel als Staat des jüdischen Volkes oder gegen dessen demokratischen Charakter gerichtet ist – oder die zu Rassismus aufstachelt –, wird von den Wahlen ausgeschlossen.
Die Listen, die die Sperrklausel überschritten haben, erhalten eine Anzahl von Knesset-Sitzen, die ihrer Wählerstärke proportional entspricht. Hierzu wird die Gesamtzahl der gültigen Stimmen, die auf diese Listen entfallen sind, durch 120 geteilt. Dadurch lässt sich ermitteln, wie viele Stimmen für einen Sitz erforderlich sind.
In Israel existiert das sogenannte Restmandatsbündnis, hierbei kommt bei der Sitzverteilung das sogenannte Hagenbach-Bischoff-Verfahren zur Anwendung, auch als d‘Hondt-Verfahren bekannt. Dieses mathematische Zuteilungsverfahren bei Verhältniszwahlen ist benannt nach dem Schweizer Physiker und Mathematiker Eduard Hagenbach-Bischoff (1833–1910). Es ist eng mit dem D’Hondt-Verfahren (Divisorverfahren mit Abrundung) verwandt und führt mathematisch zur gleichen Sitzverteilung.
Israel wendet das d‘Hondt-Verfahren als Variante in seinem „Bader-Ofer-Verfahren“ an, benannt nach den Knesset-Abgeordneten Jochanan Bader (Gahal) und Avraham Ofer (HaMa‘arach): Zwei Listen können vor der Wahl eine Vereinbarung über die Verteilung der Reststimmen zwischen ihnen treffen. Dies erklärt, warum sich politisch nahestehende Parteien und Bündnisse zusammenschließen, um die daraus entstehenden Restmandate abschöpfen zu können.
Bei den Wahlen zur zweiten und siebten Knesset gab es ein besonderes Vorgehen bei Reststimmen, die eine die Sperrklausel überschreitende Liste erhalten hat, die aber nicht für einen vollen Sitz ausreichten. Sie wurden jenen Listen zugewiesen, die über die höchste Anzahl an Reststimmen verfügten, was dem Hare-Verfahren entspricht.
Bei den Wahlen zur ersten Knesset am 25. Januar 1949 sowie ab den Wahlen zur achten Knesset wurden die Reststimmen denjenigen Listen zugeteilt, die die höchste Wählerzahl pro Sitz aufwiesen. Die Kandidaten einer Liste werden auf der Grundlage der Reihenfolge, in der sie auf dieser Liste aufgeführt sind, in die Knesset gewählt. Erhält eine Partei genügend Stimmen für zehn Sitze, so ziehen die ersten zehn Kandidaten ihrer Liste in die Knesset ein. Sollte ein Knesset-Abgeordneter oder Abgeordnete versterben oder vom Mandat zurücktreten, rückt die nächste Person auf der Liste nach.
Nach der Wahl beauftragt der Staatspräsident einen Abgeordneten der Knesset mit der Regierungsbildung, der betreffende Abgeordnete kann daraufhin die von ihm zusammengestellte Regierung der Knesset präsentieren. Damit die Regierung eingesetzt werden kann und der Abgeordnete zum Premierminister wird, muss die Person in einer „Vertrauensabstimmung“ in der Knesset eine Mehrheit erhalten. Dabei wird der Vorsitzende der stärksten Partei nicht zwingend auch Regierungschef, denn bisweilen kann eine kleinere Partei das entscheidende Zünglein an der Waage sein.
Für die Regierungsbildung ist ein begrenzter Zeitraum vorgesehen. Sollten alle Versuche scheitern, wird die Knesset aufgelöst und es finden vorgezogene Neuwahlen statt. In der Geschichte des Staates Israel gab es bis 2026 insgesamt dreizehn Mal vorgezogene Neuwahlen.
Ein Kommentar
In Deutschland beträgt die Hürde für Parteien zum Einzug ins Parlament 5 % der gesamten Wählerstimmen. Die Weimarer Republik kannte dieses System nicht. In der BRD existiert jetzt eine Mischung aus Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht.