„Jüdische Stimme“: Einstufung als gesichert extremistisch ist rechtens

Die „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ wehrt sich gegen eine Einstufung als extremistisch durch den Verfassungsschutz. Vor dem VG Köln erleidet der Verein eine Niederlage.
Von epd

KÖLN (epd) – Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ vorläufig als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln wies am Mittwoch einen Eilantrag des Vereins ab (AZ: 13 L 3120/25).

Die gesammelten Erkenntnisse rechtfertigten den Schluss, dass der deutsche Verein völkerverständigungswidrige Bestrebungen verfolge, begründete das Gericht sein Urteil. Es gebe hinreichend verdichtete Anhaltspunkte dafür, dass der Verein kontinuierlich gegen den Staat Israel hetze und damit mittelbar zur völkerverständigungswidrigen Tätigkeit der palästinensischen Terrororganisation Hamas beitrage. Gegen das Urteil kann Beschwerde vor dem OVG in Münster eingelegt werden.

Mit dem Beschluss urteilte das Kölner Gericht anders als zuvor das Verwaltungsgericht Berlin. Der Verfassungsschutz hatte den Verein „Jüdische Stimme“ im Juli 2024 als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft und dies im Verfassungsschutzbericht 2024 im Juni 2025 bekannt gemacht.

In mehreren Abschnitten über säkularen pro-palästinensischen Extremismus und Linksextremismus wurde der Verein in dem Bericht beispielhaft als extremistische Gruppierung genannt. Dabei bezieht sich der Verfassungsschutz unter anderem auf israelfeindliche Reaktionen auf den Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023.

Gericht: Verein glorifiziert Hamas-Vorgehen

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte für den Berichtszeitraum 2024 eine Einstufung des deutschen Vereins als gesichert extremistische Bestrebung noch verneint (AZ: VG 1 L 787/25). Im Kölner Verfahren wurden jedoch in die Beurteilung auch spätere Erkenntnisse bezogen, wie das Gericht erläuterte. Insbesondere ging es um Äußerungen des Vereins auf Facebook im Januar 2025 und auf Instagram.

Bei diesen und weiteren Verlautbarungen stand nach Auffassung des Gerichts nicht mehr eine Auseinandersetzung des deutschen Vereins mit israelischer Politik oder den Zuständen in Gaza im Vordergrund. Vielmehr sei es vorrangig um eine Glorifizierung und Billigung des Vorgehens der Hamas gegangen.

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5 Kommentare

  1. Das Gericht stellt eine „völkerverständigungswidrigen Tätigkeit der palästinensischen Terrororganisation Hamas“ fest. Nun, selbst die Palästinienser -Freunde hier im Forum werden das – hoffentlich – nicht abstreiten. Gut, dass es einmal gesagt wurde. Übrigens habe ich das Wort „völkerverständigungswidrig“ meiner besten Freundin hier vorgesetzt, die mit mir ihre Deutschkenntnisse auffrischen will. Sie übt noch 🙂

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  2. Eine „Jüdische Stimme“ in Deutschland, die die Hamas glorifiziert. Wer steckt dahinter? Die pro-palästinensische ANTIFA.

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    1. Nö. Leider funktioniert ihr simples Weltbild diesmal nicht.
      Die Mitbegründerin ist Evelyn Hecht-Galinski, ihr Vater ist der ehemalige Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Heinz Galinski.

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  3. Dieser Verein müsste wohl eher
    „Antijüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ heißen!!!
    @Antonia
    Schön, dass wir dich wiederhaben. 🫂
    Aber ich bezweifle, dass unsere „Palästinenserfreunde“ hier im Forum „völkerverständigungswidrige Tätigkeiten“ der Terrororganisation Hamas sehen. Für sie sind ja Hamas Freiheitskämpfer. Sollte ich mich irren, auch gut.

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  4. Wenn es in diesem Verein überhaupt Juden gibt, dann solche, die sich selbst hassen für ihre Herkunft und das, was sie sind, die etwas anderes sein möchten und diesen Hass auf Israel und das Judentum übertragen in der Hoffnung, sich so an den antisemitischen Mainstream ranwanzen zu können.
    Ich empfinde keinen Hass auf diese Leute, sondern eher Bedauern, sie tun mir leid.
    SHALOM

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