Wegen Karikatur: Hamas verbietet palästinensische Zeitung

GAZA (inn) - Ein Gericht der Hamas hat am Sonntag die Verbreitung einer palästinensischen Tageszeitung im Gazastreifen untersagt. Es wirft ihr vor, "beleidigendes und verleumderisches" Material gegen Hamas-Vertreter veröffentlicht zu haben.

Anlass für das Urteil ist laut der „Jerusalem Post“ eine Karikatur, die nach Auffassung von Hamas-Abgeordneten den abgesetzten Premier Ismail Hanije und sie selbst lächerlich mache. Sie wurde im November in der Zeitung „Al-Ajjam“ publiziert. Auf der Zeichnung spricht Hanije in einer Sitzung des Palästinensischen Legislativrates. Alle Abgeordneten sehen aus wie er und haben Fotos von ihm in der Hand. Dazu finden sich die Worte: „Der Illegitime“.

Haft- und Geldstrafe für Herausgeber und Zeichner

Herausgeber Akram Hanije und Karikaturist Baha al-Buchari wurden in Abwesenheit zusätzlich wegen Beleidigung und Verleumdung zu sechs Monaten Haft verurteilt. Der Herausgeber muss umgerechnet knapp 1.000 Euro Strafe zahlen, der Zeichner an die 200 Euro.

„Al-Ajjam“ erscheint in der palästinensischen Autonomiestadt Ramallah. Im Gazastreifen liegt die Auflage nach Angaben von Mitarbeitern unter 3.000, im Westjordanland werden ebenfalls täglich ein paar Tausend Exemplare verkauft.

Wie die „Jerusalem Post“ berichtet, ist die Hamas in jüngster Zeit öfter gegen Journalisten vorgegangen. In der vergangenen Woche wurden beispielsweise zwei Mitarbeiter der Zeitung „Al-Hajat al-Dschadida“ (Ramallah) nach über 40 Tagen aus einem Gefängnis der radikal-islamischen Gruppierung entlassen. Die Tageszeitung steht der mit der Hamas rivalisierenden Fatah nahe.

„Hamas terrorisiert Journalisten mit eigener Meinung“

Ein Redakteur von „Al-Ajjam“ sagte, das Urteil komme für ihn nicht überraschend: „Die Hamas hat lange Zeit Journalisten terrorisiert, die sich nicht der Parteilinie unterwerfen. Das Gericht, das die Entscheidung getroffen hat, ist ein illegales Gericht, das für eine illegale Regierung arbeitet.“

Ein ranghoher Vertreter des Hamas-Informationsministeriums in Gaza meinte hingegen, das Urteil sei nicht politisch motiviert. Der Prozess gegen „Al-Ajjam“ sei auf der Grundlage des Strafgesetzes der Palästinensischen Autonomiebehörde geführt worden, so Hassan Abu Haschisch. Er hoffe, die Redakteure würden sich an sein Ministerium wenden, um das Problem zu lösen.

„Verletzung der Pressefreiheit“

Die von der Fatah dominierte Palästinensische Journalistenvereinigung im Westjordanland äußerte Kritik an dem Urteil und forderte die Hamas auf, das Verbot aufzuheben. Es handele sich um eine „abscheuliche Verletzung der Pressefreiheit in Palästina“.

Nach der Machtübernahme im Gazastreifen im vergangenen Juni hatte die Hamas dort eine eigene Gerichtsbarkeit eingeführt. Diese wird von der Regierung im Westjordanland nicht anerkannt.

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