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Vor 50 Jahren: Israel und BRD schließen „Wiedergutmachungsvertrag“ ab

WETZLAR / JERUSALEM (inn) – Vor 50 Jahren haben die Beziehungen zwischen Deutschland und Israel ihre erste Grundlage erhalten: Am 10. September 1952 unterzeichneten Bundeskanzler Konrad Adenauer und der israelische Außenminister Moshe Sharett das „Luxemburger Abkommen“, mit dem sich die Bundesrepublik zu einer „Wiedergutmachung“ nationalsozialistischer Verbrechen gegenüber dem jungen Staat Israel verpflichtete.

In dem „Wiedergutmachungsabkommen“ sicherte Deutschland dem jüdischen Staat Leistungen im Wert von insgesamt 3,45 Milliarden Mark zu, die in jährlichen Raten von 250 Millionen Mark in Form von Waren zu zahlen waren. Im Lauf von zwölf Jahren lieferte die Bundesrepublik vor allem Schiffe, Lokomotiven und Eisenbahnwaggons, aber auch Fabrikmaschinen, an Israel. Damit wurden in Israel aber auch in Deutschland zahlreiche Industriezweige geschaffen, die in beiden Staaten zu wirtschaftlichen Fortschritten führten.

Die Verhandlungen zwischen Adenauer und David Ben-Gurion, dem ersten Premierminister Israels, hatten im Jahr 1951 begonnen. Doch sowohl in Israel als auch in Deutschland gab es Vorbehalte. In der Knesset, dem israelischen Parlament, und unter der Bevölkerung waren die Verhandlungen das am heftigsten diskutierte Thema. Die Mehrheit der Israelis lehnte jegliche Kontakte zu Deutschland scharf ab. Die Gegner fürchteten vor allem, Deutschland durch ein „Wiedergutmachungsabkommen“ moralisch vom Mord an den Juden und den Verbrechen der Naziherrschaft reinzuwaschen. Auch in der Bundesrepublik gab es Vorbehalte gegen die Verhandlungen. Bedenken kamen vor allem aus der Wirtschaft, die aufgrund hoher Zahlungsverpflichtungen eine deutliche Überschuldung des Staatshaushaltes befürchtete.

Bei den Verhandlungen in Wassenaar bei den Haag war auch die „Jewish Claims Conference“ als Vertreter der außerhalb Israels lebenden Juden beteiligt. Der Dachorganisation wurde eine Summe von 450 Millionen Mark zugesprochen.

Vertreter des jüdischen Staates forderten von Deutschland zunächst 1,5 Milliarden Dollar, damals umgerechnet rund sechs Milliarden Mark. Zwei Drittel sollte Westdeutschland zahlen, ein Drittel Ostdeutschland. Doch die DDR lehnte die Zahlungen an Israel ab. Das SED-Regime teilte zur Begründung mit, die DDR sei nicht der Nachfolgestaat des faschistischen Deutschland und daher nicht zu Leistungen gegenüber Israel verpflichtet.

Am 18. März 1953 wurde das „Luxemburger Abkommen“ vom Bundestag verabschiedet. Damit legte der damalige Bundeskanzler Adenauer die Grundlage für eine Aussöhnung zwischen Deutschland und Israel, in deren Verlauf die Bundesrepublik zu einem der wichtigsten Verbündeten Israels werden sollte.

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