Der Vorfall ereignete sich im Juli 2008 bei einer Demonstration gegen den Sicherheitszaun in der Ortschaft Na´alin im Westjordanland. Die Armee nahm einen der palästinensischen Demonstranten, Aschraf Ibrahim Abu Rahma, fest. Ihm wurden Handschellen angelegt und die Augen verbunden. Daraufhin wies Oberstleutnant Omri Borberg nach Auffassung des Gerichtes den Stabsfeldwebel der Reserve Leonardo Corea an, aus geringer Entfernung ein Gummigeschoss auf ein Bein des Palästinensers abzufeuern. Bei dem Schuss wurde Abu Rahma leicht verwundet.
Der Zwischenfall wurde von einer Kamera der israelischen Menschenrechtsorganisation „B’Tselem“ aufgezeichnet. Nach Ermittlungen der Militärpolizei wurden die beiden Israelis zunächst des unangemessenen Verhaltens angeklagt. Nach Protesten von vier Menschenrechtsgruppen beim Obersten Gerichtshof fügte der militärische Generalstaatsanwalt Avichai Mandelbit im Verfahren gegen Borberg die Anklagepunkte versuchte Bedrohung und unangemessenes Verhalten für einen Kommandanten hinzu. Corea wurde zusätzlich des ungesetzlichen Waffenmissbrauchs beschuldigt, wie die Tageszeitung „Jediot Aharonot“ meldet.
Die Urteile werden im Strafregister der beiden Armeeangehörigen registriert.
„B’Tselem“ wertete das neue Urteil als wichtiges Signal an israelische Soldaten und Offiziere.