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UN-Bericht: „Kopftuchzwang im Gazastreifen“

GAZA / JERUSALEM (inn) - Frauen im Gazastreifen fühlen sich in jüngster Zeit gezwungen, eine religiöse Kopfbedeckung zu tragen. Diese Beobachtung machte die UN-Gesandte Asma Jahangir bei einem achttägigen Aufenthalt in Israel und den Palästinensergebieten.

„Frauen scheinen in einem besonders verletzlichen Zustand zu sein und die Hauptlast des religiösen Eifers zu tragen“, heißt es in einem Bericht von Jahangir. „Ich wurde über Fälle von ‚Ehrenmorden‘ informiert, die ungestraft im Namen der Religion verübt wurden.“ Auch Christen stießen im von der radikal-islamischen Hamas beherrschten Gazastreifen auf eine zunehmende Intoleranz, so die UN-Gesandte laut der Tageszeitung „Ha´aretz“.

„Israel bevorzugt Ultra-Orthodoxe“

Jahangir hatte in der vergangenen Woche die Region besucht. Sie traf auch mit israelischen Vertretern wie Oberrabbiner Schlomo Amar und dem Minister für Religiöse Angelegenheiten, Jitzhak Cohen, zusammen. Dabei äußerte sie sich überrascht darüber, dass Frauen nicht als Richterinnen an religiösen Gerichten arbeiten dürfen. Amar entgegnete, Frauen seien „von der Last des Studiums des religiösen Rechts“ befreit. Dadurch ließ sich die UN-Gesandte jedoch nicht überzeugen. Menschenrechte machten derzeit Fortschritte, und Religionen blieben zurück, merkte sie an.

Jahangir äußerte sich auch besorgt darüber, dass der Staat „die jüdisch-orthodoxe Mehrheit in Israel bevorzugt, und das nicht nur gegenüber anderen Religions- oder Glaubensgemeinschaften, sondern auch gegenüber anderen Strömungen im Judentum“. Beispielsweise werde eine Konversion in Israel nur anerkannt, wenn sie unter Aufsicht des orthodoxen Rabbinats stattfinde.

Doch Jahangir lobte auch die Religionsfreiheit in Israel. Ihre Gespräche mit Angehörigen von Minderheiten hätten gezeigt, dass es im jüdischen Staat keine religiöse Verfolgung gebe. „In der israelischen Demokratie möchte ich die wichtige Rolle hervorheben, die das Oberste Gericht in der Vergangenheit gespielt hat und weiter spielen kann, um die Freiheit von Religion oder Glauben zu wahren.“

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