JERUSALEM (inn) – Ahmed Tibi darf bei den Wahlen im Januar nicht für die Knesset kandidieren. Das hat am Montag das Zentrale Wahlkomitee entschieden. Begründung: Der arabische Abgeordnete des israelischen Parlaments unterstütze Terrorismus.
Beharrlich weigert sich der arabische Israeli, palästinensischen Terror gegen Zivilisten und die gezielte Ermordnung von Soldaten bedingungslos zu verurteilen. Das hatten Wahlkomiteemitglieder zur Vorbedingung gemacht, um gegen seine Disqualifizierung zu stimmen.
Die Mehrheit der Komiteemitglieder (21 gegen 18 bei zwei Enthaltungen) stellte sich damit zum wiederholten Male gegen die Meinung ihres Vorsitzenden, den Richter am Obersten Gericht Mishael Cheshin.
Cheshin bezeichnete manche von Tibis Äußerungen zwar als empörend, sieht es aber nicht als erwiesen an, daß Tibi Terrorismus unterstützt. Auch die Vertreterin des Generalstaatsanwaltes, Rechtsanwältin Talia Sasson, sprach sich gegen eine Disqualifizierung des Abgeordneten der arabischen Chadash-Ta’al-Parteiliste aus.
Tibi will das Urteil vor dem Obersten Gerichtshof des Staates Israel anfechten. Den Entscheid bezeichnete er als „schwarzen Tag“ für die israelische Demokratie und als „Schlag ins Gesicht der arabischen Minderheit“. In einer emotionalen Rede warf er dem Wahlkomitee Verdrehung der Tatsachen und Rufmord vor.
Die vergangenen beiden Jahre seien besonders für arabische Knessetabgeordnete außerordentlich schwer gewesen. „Wir wurden aus der Gesellschaft ausgestoßen und delegitimisiert“, beklagte sich der ehemalige Arafat-Berater.