Ställe zerstört: Gericht lehnt palästinensische Schadenersatzforderung ab

BE´ER SCHEVA (inn) - Zwei palästinensische Firmen aus dem Gazastreifen sind am Mittwoch mit einer Klage gegen den Staat Israel vor dem Bezirksgericht in Be´er Scheva gescheitert. Sie hatten Schadenersatz gefordert, da bei einem Angriff der israelischen Armee auf Schmuggeltunnel ihre Geflügelställe zerstört worden waren.

Die Kläger bezogen sich auf einen Vorfall im Juli 2006. Die Luftwaffe hatte am 16. Juli die Infrastruktur für mehrere unterirdische Gänge schwer geschädigt. Drei Tage später zerstörte die Armee die eigentlichen Tunnel. Mit der Aktion wollten die Verteidigungsstreitkräfte nach eigenen Angaben Terroraktionen gegen israelische Zivilisten verhindern.

Die beiden Firmen hatten sich bei Gericht darüber beschwert, dass bei der Aktion ihre Geflügelställe zerstört wurden, die sich auf dem Land über den Tunneln befunden hatten. Sie verklagten das Verteidigungsministerium auf umgerechnet rund 1,6 Millionen Euro. Ihre Anwälte  argumentierten, für die Zerstörung der im Privatbesitz befindlichen Ställe habe es keine Rechtfertigung gegeben, da sie kein Sicherheitsrisiko darstellten. Die israelischen Anwälte wiesen darauf hin, dass es sich um eine Kriegshandlung gehandelt habe und dass keine andere Möglichkeit existiert habe, die Tunnel zu zerstören, ohne auch den über ihnen liegenden Besitz zu beschädigen.

Der zuständige Richter, Schlomo Friedlander, folgte der Argumentation der israelischen Anwälte und kam zu dem Urteil, dass es sich tatsächlich um eine Kriegshandlung gehandelt habe und der Staat daher nicht zivilrechtlich haftbar gemacht werden könne. Die Armee hätte die Ställe nicht zerstört, wenn sich keine Schmuggeltunnel darunter befunden hätten. Über die Existenz der Tunnel hatte die Armee entsprechend detaillierte Informationen in Form von Luftaufnahmen und Auszügen aus Logbüchern vorgelegt.

Da die Kläger in keinerlei terroristische Aktivitäten verwickelt seien, habe das Gericht auch geprüft, ob diese möglicherweise nach dem internationalen Völkerrecht einen Anspruch auf Entschädigung hätten. Allerdings müssten auch hier die Geschädigten den Verlust ihres Besitzes selbst tragen, wenn dieser durch eine gesetzliche militärische Aktion verursacht wurde, erklärte Friedlander laut der Tageszeitung "Jerusalem Post". Er fügte hinzu: "Der Staat Israel ist nicht der richtige Empfänger für die Beschwerden und Entschädigungsforderungen. Die Kläger sollten sich an die Terroristen, deren Agenten und Kollaborateure sowie an das herrschende Regime wenden, die für den Bau der Tunnel verantwortlich sind."

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