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Staatsbürgerschaft für Gastarbeiterkinder

JERUSALEM (inn) – Kinder von Fremdarbeitern können unter bestimmten Bedingungen die israelische Staatsbürgerschaft erlangen. Das beschloss die Regierung am Sonntag.

Die neue Regelung gilt für alle, die jünger als 14 waren, als sie nach Israel kamen. Zudem müssen sie mindestens sechs Jahre im Land gelebt haben. Zwischen 2.000 und 2.500 Kinder von Fremdarbeitern erfüllen diese Bedingungen, berichtet die Tageszeitung „Jediot Aharonot“. Sie können ihren Antrag bis zum 31. August beim Innenministerium stellen.

Bei der Abstimmung nahmen 18 Kabinettsmitglieder den Vorschlag von Innenminister Roni Bar-On an. Die vier Vertreter der orthodoxen Schas-Partei und Außenministerin Zipi Livni stimmten dagegen. Die Kadima-Politikerin begründete ihre Ablehnung damit, dass sie in der vorigen Regierung die frühere Version des Gesetzes gebilligt habe. Deshalb habe sie gegen die abgewandelte Fassung votiert.

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