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Social-Media-Richtlinien für Armee-Angehörige

JERUSALEM (inn) – Netikette für Soldaten: Die israelische Armee hat ihren Angehörigen Richtlinien für ihre Profile in sozialen Netzwerken wie Facebook vorgegeben. Damit möchte sie verhindern, dass vertrauliche Informationen an die Öffentlichkeit gelangen.
Manches muss geheim bleiben: Für Soldaten der israelischen Armee gelten Social-Media-Richtlinien.

Heute besitzen viele Menschen ein Profil auf Facebook oder Twitter, auf dem sie ihr Leben mit anderen teilen. Sie laden im Internet Bilder hoch und berichten, was sie gerade erleben. Für eine Einrichtung wie die israelische Armee ist das ein Alptraum, da auf diese Weise vertrauliche Informationen leicht an die Öffentlichkeit geraten. So haben sich Soldaten schon in Konferenzräumen der Armee abgelichtet und nicht beachtet, dass im Hintergrund eine Landkarte mit geheimen Informationen zu sehen ist.

Dreistufige Armee

Um dem Informationsfluss ein Stück weit Herr zu werden, hat die Armee nun Richtlinien für den Gebrauch von Social Media vorgegeben. Der israelischen Tageszeitung „Jerusalem Post“ zufolge unterteilt die Armee ihre Angehörigen dazu in drei Stufen. Zur ersten gehören Militärs, die Zugang zu geheimen Informationen haben. Ihnen ist es untersagt, ein Social-Media-Profil zu erstellen.
Der zweiten Stufe gehören Soldaten in Sonder- oder Eliteeinheiten an sowie Militärs ab Rang eines Oberleutnants. Diese dürfen ein Profil erstellen, aber nicht kenntlich machen, dass sie zur Armee gehören. Ihnen ist es nicht erlaubt, Bilder zu veröffentlichen, auf denen sie in Uniform zu sehen sind. Außerdem dürfen sie ihr Profil nicht vom Ausland aus aufrufen.

„Ernsthafte Bestrafung“ angemahnt

Zur dritten Stufe gehört die Mehrheit der Soldaten. Diese brauchen kein Geheimnis daraus zu machen, dass sie zur Armee gehören. Es ist ihnen lediglich untersagt, Details zu Militäroperationen auf ihrem Profil veröffentlichen.
Über die Einhaltung der Richtlinien wacht die Abteilung für Informationssicherheit der Armee. Bei einem Verstoß drohten „ernsthafte Bestrafungen“. Dass damit auch Gefängnisstrafen verbunden sind, zeigt ein Fall aus der jüngeren Vergangenheit: Ein Soldat teilte auf Facebook etwas über eine geplante nächtliche Militäraktion in einem arabischen Dorf mit. Die Abteilung für Informationssicherheit erfuhr von der Meldung, die Aktion wurde abgebrochen. Ein Gericht verurteilte den Soldaten zu einer Haftstrafe.

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