Weiter ist dort zu lesen: "61 Jahre Israel, 61 Jahr Unrecht an den Palästinensern" und "Es gab in Nahost kein Land ohne Volk für ein Volk ohne Land".
Das Plakat war im März 2009 im Auftrag der Organisation "Aktion Palästina-Solidarität" angebracht worden. Die SBB hatten es aufgrund ihres politischen Inhaltes nach drei Tagen jedoch entfernen lassen. Zur Begründung hieß es, Werbungen und Botschaften zu "außenpolitisch brisanten Themen" seien für sämtliche Medien ausgeschlossen. Dagegen war die pro-palästinensische Gruppe gerichtlich vorgegangen.
Im Urteil des Gerichtes hieß es nun, das Verbot der SBB gehe zu weit und verletze die Meinungsfreiheit. Zudem kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Sicherheit Israels durch den Aufruf auf dem Plakat nicht gefährdet sei. Es werde nicht zu konkreten Aktionen aufgerufen und Widerstand sei nicht mit Gewalt gleichzusetzen.
Gegen das Urteil kann innerhalb von 30 Tagen Rechtsmittel eingelegt werden.