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Schinui zu Rückkehr in Regierung bereit

JERUSALEM (inn) – Die radikal-säkulare Schinui-Partei ist grundsätzlich bereit, der Regierung wieder beizutreten, wenn dies dem Rückzugsplan nützt. Das sagte der frühere Innenminister Avraham Poras am Montag gegenüber der Tageszeitung „Ha´aretz“.

Nach den Worten des Schinui-Abgeordneten würde sich die Partei dafür sogar mit dem Vereinigten Torah-Judentum (UTJ) arrangieren – diese religiöse Partei ist derzeit in der israelischen Regierung vertreten. Bisher hatte die Schinui darauf bestanden, nur in die Koalition zurückzukehren, wenn das UTJ sie verlasse. Eine weitere Voraussetzung war, dass die Regierung das Versprechen zurücknehme, ultra-orthodoxe Einrichtungen mit rund 50 Millionen Euro zu unterstützen. Jetzt sei die Schinui bereit, Gelder an das UTJ für „berechtigte“ Zwecke zu akzeptieren, sagte Poras.

Die Schinui unterstütze den Abkopplungsplan stark. „Aber (Israels Premierminister Ariel) Scharon muss uns ein Angebot machen“, so der Abgeordnete. „Wenn er einen Dialog beginnen will, ist er willkommen. Wir stellen keine Vorbedingungen. Wenn er Geld an das UTJ weiterleiten will, sind wir nicht automatisch dagegen. Wir sind bereit, darüber nachzudenken. Wenn wir über Unterstützung für Kindergärten sprechen, ist das berechtigt.“ Manchmal müsse man flexibel sein.

Allerdings habe die Schinui noch keine Entscheidung getroffen. „Vorerst gibt es nichts, worüber wir reden könnten, weil uns niemand angesprochen hat.“

Anfang Dezember war die Schinui aus der Koalition ausgetreten. Der Anlass waren die 50 Millionen Euro, die Scharon dem UTJ versprochen hatte. Mit dem Wiedereintritt der Partei hätte Scharons Regierung 65 Vertreter, die den Trennungsplan unterstützten und für den Haushaltsplan für 2005 stimmen würden, meinte Poras. Auch wenn die 13 Likud-„Rebellen“, die gegen den Trennungsplan sind, das Budget ablehnten, werde es eine sichere Mehrheit in der Knesset bekommen.

Wenn der Haushalt nicht bis zum 31. März verabschiedet wird, gibt es drei Monate später Neuwahlen. Derzeit reichen die Stimmen innerhalb der Regierung nicht für die erforderliche Mehrheit aus.

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