Suche
Close this search box.

Scharon in Bedrängnis: Staatsanwalt entscheidet über Anklageerhebung

JERUSALEM (inn) – Die israelische Staatsanwältin Adna Arbel hat am Sonntag die Anklage gegen Premierminister Ariel Scharon wegen angeblicher Bestechung durch den Geschäftsmann David Appel empfohlen. Generalstaatsanwalt Menachem Masus muss nun entscheiden, ob er der Empfehlung stattgibt – dies wird in den kommenden Wochen erwartet.

Am Montag wies zudem der Oberste Gerichtshof in Jerusalem einen Antrag von Scharons Sohn Gilad zurück, der die Herausgabe von Dokumenten und Tonbandaufnahmen im Zusammenhang mit der angeblichen Bestechung gerichtlich verhindern wollte. Im Zentrum der Anklage steht die sogenannte „Griechische Insel-Affäre“. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft habe Gilad Scharon Ende der 1990er Jahre rund 700.000 Euro von dem Geschäftsmann Appel für Beratertätigkeiten erhalten. Dieses Geld sei über Konten Gilads an seinen Vater geflossen. Ariel Scharon, der damals den Posten des Außenministers innehatte, habe im Gegenzug den Geschäftsmann bei Investitionen in ein Tourismusprojekt auf griechischen Inseln und in Israel unterstützt.

Sowohl Premierminister Scharon als auch sein Sohn Gilad stritten den Vorwurf der Bestechung und Verwicklung in die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe ab. Auch der Geschäftsmann Appel betonte wiederholt, keine illegalen Zahlungen an Ariel oder Gilad Scharon vorgenommen zu haben. Avigdor Kelgsberg, der Anwalt des Premierministers, warf der Staatsanwältin Arbel am Sonntag vor, eine „Medienkampagne“ gegen Scharon zu entfachen. So wolle Arbel Druck auf Generalstaatsanwalt Masus ausüben, der allein über eine Anklageerhebung entscheiden kann.

Eben diese Entscheidung wird in den kommenden Wochen erwartet. Um Anklage gegen Scharon zu erheben, muss die Generalstaatsanwaltschaft dem Premier „kriminelle Absichten“ nachweisen, um auf dieser Grundlage gegen Scharon und seinen Sohn vorzugehen.

Der Oberste Gerichtshof kritisierte während der Verkündigung seiner Entscheidung am Montag Gilad Scharon scharf, die Herausgabe von Dokumenten im Zusammenhang mit der „Griechischen Insel-Affäre“ gerichtlich zu unterbinden wollen. Mit der Anweisung in letzter Instanz muss Gilad Scharon im Zuge der weiteren Ermittlungen alle relevanten Dokumente zugänglich machen, die „in seinem Besitz sind“ und „von ihm verwaltet“ werden. Gegen letztere Forderung hatte Gilad Scharon Klage erhoben.

Während Premier Scharon nun den weiteren Untersuchungen der Oberstaatsanwaltschaft in der „Griechische Insel-Affäre“ entgegenblickt, muss er sich auch in dem seit mehreren Monaten andauernden Verdacht der Bestechung durch den britischen Geschäftsmann Cyril Kern verantworten. In diesem Fall wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, im Jahr 1999 von Kern ein illegales Darlehn in Höhe von rund einer Million Euro für die Finanzierung seines Wahlkampf zum Likud-Chef erhalten zu haben. In diese Affäre sind zudem Scharons Söhne Gilad und Omri verwickelt.

Bevor Anklage gegen Premier Scharon erhoben werden kann, muss die Knesset seine Immunität aufheben. In den vergangenen zwei Tagen haben bereits zahlreiche Politiker aller Parteien signalisiert, die „Aufklärung der Affären zu unterstützen“. Erwartungsgemäß forderten Abgeordnete der Opposition den Rücktritt Scharons, sollte es zu einer Anklage der Staatsanwaltschaft kommen.

Bitte beachten Sie unsere Kommentar-Richtlinien

Schreiben Sie einen Kommentar

Offline, Inhalt evtl. nicht aktuell

Israelnetz-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen