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Richter: Tibi und Bishara dürfen bei Knesset-Wahl kandidieren

JERUSALEM (inn) – Der Oberste Gerichtshof in Israel hat am Donnerstagmorgen die Kandidatur der beiden arabischen Abgeordneten Ahmed Tibi und Azmi Bishara zur Knesset-Wahl Ende Januar zugelassen. Damit hoben die Richter den Beschluß des Zentralen Wahlkomitees auf.

Die arabischen Abgeordneten hatten sich nach Ansicht des Wahlkomitees beharrlich geweigert, palästinensischen Terror gegen Zivilisten und die gezielte Ermordung von Soldaten bedingungslos zu verurteilen. Tibi und Bishara wurde zudem „Hetze gegen den Staat Israel“ vorgeworfen. Außerdem sollen sie sich mit den „Feinden Israels solidarisch erklärt“ haben.

Gleichzeitig bestätigten die elf Richter den Ausschluß des amtierenden israelischen Verteidigungsministers Shaul Mofaz und des zum äußerst rechten Flügel des Likud gehörenden Politikers Moshe Feiglin von einer Wahl-Kandidatur. Wie zuvor bereits das Wahlkomitee sahen es auch die Richter als erwiesen an, daß zwischen dem Ausscheiden von Mofaz aus seinem Amt als Armeechef und dem Wahltermin nicht die für eine Kandidatur vorgeschriebenen sechs Monate vergangen waren.

Moshe Feiglin wurde aufgrund seiner Verurteilung wegen „Volksverhetzung“ von den Wahlen ausgeschlossen. Der Politiker stand auf Platz 41 der Likud-Kandidatenliste. Noch im Oktober vergangenen Jahres hatte Feiglin die ultra-rechte Bewegung Manhigut Yehudit (Jüdische Leiterschaft) als Opposition innerhalb des Likud gegründet und bei den Vorwahlen 125 Parteitagsdelegierte im Likud-Block durchgebracht. Feiglin wurde in den 90er Jahren bekannt, als er gewaltfreie Protestaktionen gegen den sogenannten Friedensplan von Oslo anführte. Unter anderem blockierten Anhänger seiner damaligen Bewegung Zo Artzeinu (Dies ist unser Land) Autobahnen und Fernstraßen.

Im israelischen Rundfunk kritisierte Feiglin am Donnerstagmorgen den Obersten Gerichtshof: „Ich bin froh, daß die Körperschaft, die eine Kandidatur von denen zugelassen hat, die für den Mord an Juden verantwortlich sind, nicht auch meiner Kandidatur zugestimmt haben.“

In einer weiteren Entscheidung bestätigte das Gericht die Kandidatur des früheren Kach-Aktivisten Baruch Marzel. Der Politiker konnte den Richtern glaubhaft versichern, die Auffassungen der in Israel verbotenen Gruppen Kach und Kahane Chai des ermordeten Extremisten Meir Kahane nicht mehr zu vertreten. Das Gericht wies daher den Antrag der Abgeordneten der linksgerichteten Arbeitspartei, Ophir Pines und Effie Oshaya, zurück, Marzel von einer Kandidatur auszuschließen.

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