Suche
Close this search box.

Regierung beschließt passive Sterbehilfe

JERUSALEM (inn) – Israelische Ärzte müssen todkranke Patienten nicht gegen ihren Willen weiter versorgen – das beschloss der Ministerrat am Sonntag. Bisher mussten sich die Angehörigen in solchen Fällen an ein Gericht wenden.

Wie die Tageszeitung „Jediot Aharonot“ berichtet, kam der Gesetzesvorschlag bezüglich der passiven Sterbehilfe von Gesundheitsminister Dan Naveh. „Der Gesetzesvorschlag, den die Regierung angenommen hat, ist ein wichtiger Schritt für die Schwerkranken, für ihre Würde und ihre Rechte“, sagte der Minister.

Die aktive Sterbehilfe und die Beihilfe zum Selbstmord bleiben hingegen in Israel absolut verboten.

Nach dem Gesetzesvorschlag gilt ein Patient als todkrank, wenn die Ärzte keine Heilungsmöglichkeiten mehr sehen oder er nur noch ein halbes Jahr zu leben hat. Israelis sollen zudem die Möglichkeit haben, eine Patientenverfügung zu formulieren, wenn sie gesund sind. Darin teilen sie mit, dass sie im Fall einer Krankheit im Endstadium nicht weiter medizinisch behandelt werden wollen.

Die Knesset muss noch über das Gesetz abstimmen.

Bitte beachten Sie unsere Kommentar-Richtlinien

Schreiben Sie einen Kommentar

Offline, Inhalt evtl. nicht aktuell

Israelnetz-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen