Israelische Staatsbürger dürfen grundsätzlich keine feindlichen Länder bereisen. Am Montag hatte Netanjahu es abgelehnt, Halihal die Ausreise nach Beirut zu genehmigen. Damit schloss er sich der Weigerung von Innenminister Eli Jischai an. Dies berichtet die Tageszeitung „Ha´aretz“.
Doch das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Behörden in diesem einzigartigen Fall nicht alle relevanten Erwägungen in Betracht gezogen hätten. Es gebe keine Informationen, die dem Wunsch des Antragstellers im Wege stünden. Halihal soll bei der Autorenkonferenz einen Preis erhalten. Er stammt aus der Ortschaft Dschisch in Galiläa und lebt derzeit in Akko.
Den Antrag hatte das Rechtszentrum für Minderheitsrechte von Arabern in Israel, „Adalah“, beim Gericht eingereicht. Die Anwälte argumentierten, dass die Weigerung der Regierung gegen Halihals grundsätzliches Recht verstoße, das Land zu verlassen. Damit seien auch seine Rechte auf freie Arbeitsplatzwahl und auf Ausdrucksfreiheit betroffen. Nach Angaben von Adalah sei es „das erste Mal seit 1948, dass ein israelischer Staatsbürger die Erlaubnis erhält, einen Staat zu besuchen, der als feindlicher Staat definiert ist“.
Halihal war nach London gereist, um das Gerichtsurteil abzuwarten. Wenn er keine Genehmigung für die Reise nach Beirut erhalten hätte, wäre ihm die Auszeichnung in der britischen Hauptstadt überreicht worden.