JERUSALEM (inn) – Die Polizei hat am Mittwochmorgen Staatspräsident Mosche Katzav zu den Vorwürfen befragt, er habe zwei ehemalige Mitarbeiterinnen seines Büros sexuell belästigt. Am Montagabend durchsuchte die Polizei seine Wohnung in Jerusalem.
Die Ergebnisse des einstündigen Verhörs werden nun dem Generalstaatsanwalt Menachem Masus vorgelegt. Dieser entscheidet demnächst darüber, ob Anklage gegen Katzav erhoben wird. In den nächsten Tagen soll auch Katzavs Frau Gila befragt werden.
Die Polizei untersucht zudem die Behauptung Katzavs, dass seine frühere Mitarbeiterin, die stets nur „A“ genannt wird, ihn zu erpressen versucht habe. Sie hatte als erste behauptet, der Präsident habe sie sexuell belästigt, als sie in seinem Büro arbeitete. Später erhob auch eine andere Frau ähnliche Vorwürfe.
Bei der Hausdurchsuchung am Montag beschlagnahmten die Polizisten Dokumente und mehrere Computer Katzavs. Unter anderem sollen E-Mail-Konversationen Aufschluss über seine Beziehung zu „A“ geben.
Die Anwälte Katzavs kritisierten, dass die Anklage nicht genug Anhaltspunkte habe. Sie verfolge nur politische Interessen und suche nicht nach der Wahrheit. Es gebe Personen, die den Präsidenten aus dem Amt drängen wollten, so die Verteidiger. Sie verlangen von der Polizei die Veröffentlichung eines Tonbandes, auf dem Katzav ein Telefonat mit „A“ aufgezeichnet hatte. Darauf soll zu hören sein, wie die Frau den Präsidenten erpresst.
Katzavs Anwalt David Libai wies zudem darauf hin, dass die ehemalige Mitarbeiterin nie zur Polizei gegangen war oder sich über Belästigungen beschwert hatte. Sie habe Katzav sogar um einen neuen Job in seinem Büro gebeten. „Wenn die Sekretärin wirklich so belästigt wurde und unter dem Verhalten des Präsidenten litt, warum hat sie dann Druck auf ihn ausgeübt, damit er sie in sein Büro zurückholt?“, fragte Libai.
Katzav hat in mehreren Interviews in den vergangenen Wochen stets bestritten, eine sexuelle Beziehung zu der Frau gehabt zu haben.
Ein Amtsenthebungsverfahren kann nur die Knesset umsetzen. Dazu müssten mindestens 20 Abgeordnete dem Knesset-Ausschuss eine Beschwerde vorlegen. Dieser müsste sie dann mit einer Dreiviertel-Mehrheit annehmen. Daraufhin würde die gesamte Knesset darüber abstimmen – für eine Amtsenthebung müssten mindestens 90 Abgeordnete stimmen.