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Verwirrung um Airbnb-Siedlungsbann

Der israelische Tourismusminister Levin hat mit Vertretern des Unterkunftsvermittlers Airbnb gesprochen. Diese sollen ihm zugesichert haben, dass der Ausschluss der Siedlungen im Westjordanland nicht umgesetzt wird. Airbnb dementiert das.
Die US-Firma Airbnb bietet Nutzern auf ihrer Online-Plattform die Möglichkeit, Unterkünfte von Privatpersonen zu mieten. Siedlungen im Westjordanland sollen aber ausgeschlossen werden.

JERUSALEM / SAN FRANCISCO (inn) – Die Kontroverse um den amerikanischen Unterkunftsvermittler Airbnb, der Siedlungen im Westjordanland aus seinem Angebot streichen will, geht in die nächste Runde. Der israelische Tourismusminister Jariv Levin (Likud) berichtete am Montag von einer Zusammenkunft mit einer Airbnb-Delegation in Jerusalem. Diese habe ihm zugesichert, dass die Firma die Entscheidung des vergangenen Monats nicht umsetzen werde. Die US-Firma dementierte laut der Tageszeitung „Yediot Aharonot“ diese Meldung umgehend.

Tourismusminister Levin hatte die vermeintliche Entscheidung, den Bann der Siedlungen aufzuheben, als „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet. Er werde sich weiterhin dafür einsetzen, dass alle israelischen Bürger gleich behandelt würden und der Tourismus in Israel gestärkt werde. Das gelte auch für Judäa und Samaria. Israel hatte im vergangenen Monat wütend auf den Ausschluss der Siedlungen reagiert.

Rund 200 betroffene Wohnungen

„Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass wir die Wohnungen, die in israelischen Siedlungen im besetzten Westjordanland registriert sind und somit im Herzen des Konflikts zwischen Israelis und Palästinensern liegen, herausnehmen.“ Das sagte Airbnb im vergangenen Monat auf seiner Webseite. Es gab allerdings keinen zeitlichen Rahmen, den das Unternehmen, das seinen Hauptsitz in San Francisco hat, für die 200 betroffenen Wohnungen festgemacht hätte. Tourismusminister Levin reagierte umgehend mit Maßnahmen, um das Operieren von Airbnb in Israel einzuschränken.

Airbnb sagt, es entwickelt noch die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung des Banns. Gleichzeitig nimmt die Firma aber für sich in Anspruch, die Boykottbewegung BDS (Boykott, Desinvestitionen, Sanktionen) abzulehnen.

Von: mm

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