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Ringen um Hungerstreiker Al-Kik

AFULA (inn) – Zwei Hamas-Mitglieder sollen den palästinensischen Gefangenen Muhammad al-Kik überzeugen, seinen Hungerstreik zu beenden. Der Journalist protestiert seit Ende November gegen Haftbedingungen in Israel. Keiner hat länger gestreikt.
Al-Kik liegt derzeit im Krankenhaus „HaEmek“ in Afula
Israel bemüht sich weiter, den seit 91 Tagen hungerstreikenden Gefangenen Muhammad al-Kik zum Essen zu bewegen. Am Montag ließ der Gefängnisdienst zwei inhaftierte Hamas-Mitglieder zu dem Journalisten. Diese sollen ihn überzeugen, den Hungerstreik zu beenden. Al-Kik liegt im Krankenhaus in der nordisraelischen Stadt Afula, sein Zustand ist kritisch. Der 33-Jährige wurde am 21. November zum Verhör gefangengenommen. Drei Tage später begann er mit dem Hungerstreik. Nach Angaben der Organisation „Ärzte für Menschenrechte-Israel“ hat kein Hungerstreikender zuvor „so lange überlebt“. Al-Kik ist so geschwächt, dass er nicht mehr sprechen kann. Was er sagen will, schreibt er auf. Der zweifache Vater befindet sich seit dem 17. Dezember in Verwaltungshaft. Der israelische Inlandsgeheimdienst Schabak wirft dem Palästinenser vor, mit der radikal-islamischen Terror-Organisation Hamas zusammenzuarbeiten und in Artikeln gegen Israel zu hetzen. Das Oberste Gericht hält nach einer Prüfung die Vorwürfe und damit auch die Verwaltungshaft für berechtigt. Nach einem Bericht der Onlinezeitung „Times of Israel“ verlangt Al-Kik, in ein Krankenhaus im Westjordanland verlegt zu werden, das unter Verwaltung der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) steht. Israel hatte ihm Anfang Februar angeboten, nach Ostjerusalem verlegt zu werden. Dies hatte Al-Kik nicht angenommen. Der Fall beschäftigt führende Politiker und Diplomaten. Am Sonntag bat der Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde Mahmud Abbas den US-amerikanischen Außenminister John Kerry bei einem Treffen in Amman, sich für Al-Kik einzusetzen. Der UN-Sonderbotschafter für den Nahen Osten Nikolai Mladenov forderte vergangenen Donnerstag, alle Personen in Verwaltungshaft freizulassen oder einem Prozess zuzuführen. Die Verwaltungshaft dient dazu, zukünftige Verbrechen zu verhindern. Verdächtige können dabei ohne Prozess und ohne Angabe von Gründen für einen Zeitraum von sechs Monaten inhaftiert werden. Die Dauer der Verwaltungshaft kann verlängert werden. Die Maßnahme findet auch in anderen Ländern wie den USA oder Großbritannien Anwendung. (df)

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