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Sieg für BDS vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt Aktivisten aus dem BDS-Umfeld Recht. Die Beschwerdeführer haben sich an einer anti-israelischen Boykottaktion beteiligt und wurden deswegen von nationalen Gerichten verurteilt. Nun muss der französische Staat ihnen Geld zahlen.
BDS steht für „Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen“

STRASSBURG (inn) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag einer Beschwerde aus dem Umfeld der anti-israelischen bis antisemitischen BDS-Bewegung (Boykott, Desinvestitionen, Sanktionen) stattgegeben. Das Urteil erging unter anderem mit den Stimmen der deutschen und der österreichischen Richterin.

Die elf Beschwerdeführer hatten sich gegen die Rechtsprechung mehrerer französischer Gerichte gewendet, die sie wegen Anstiftung zur Diskriminierung zu Geldzahlungen verurteilt hatten. Der EGMR, der kein Organ der EU, sondern des Europarates ist, entschied nun, dass die nationalen Richter dabei die Garantie der Meinungsfreiheit aus Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht ausreichend berücksichtigt hätten. Eingriffe in dieses Recht könnten nur unter engen Voraussetzungen gerechtfertigt werden. Dies sei der Fall, wenn eine rote Linie von Gewalt, Hass und Intoleranz überschritten würde.

Nicht der erste Fall

Hintergrund des Falls sind zwei Aktionen der BDS-treuen Organisation „Collectif Palestine 68“ in den Jahren 2009 und 2010. Die Betroffenen hatten damals in französischen Supermärkten unter anderem Boykott-Pamphlete an Kunden verteilt. Das Gericht hielt nun fest, dass es nach Lage der Gerichtsakten dabei keine gewalttätigen Zwischenfälle gegeben habe. Den Betroffenen sei es darum gegangen, eine Debatte unter Kunden anzuregen. Eine Anstachelung zu unterschiedlicher Behandlung sei zudem „nicht notwendigerweise dasselbe wie Anstiftung zu Diskriminierung“. Es liege in der Natur der Sache, dass Meinungsäußerungen kontrovers und oft aggressiv seien.

Im Ergebnis verurteilten die Richter den französischen Staat zur Zahlung von je 7.380 Euro an jeden der Beschwerdeführer. Die Regierung kann nun innerhalb von drei Monaten Einspruch gegen das Urteil einlegen. 2009 hatte der Gerichtshof in einem anderen Fall, der mit Boykottaufrufen gegen Israel in Frankreich zusammenhing, die nationale Rechtsprechung für legitim erklärt. Im Unterschied zu dem aktuellen Sachverhalt ging es damals allerdings um einen Bürgermeister, der in offizieller Funktion gehandelt hatte, wie das Gericht nun anführte.

BDS: „Entscheidender Schlag gegen Apartheidsregime“

Die BDS-Bewegung begrüßte den Richterspruch als „entscheidenden Sieg für die Meinungsfreiheit, für die Verteidiger von Menschenrechten und für BDS“. Es handle sich um einen „großen Schlag gegen das israelische Apartheidsregime und den Krieg, den es auf rechtlicher Ebene gegen BDS führt“. Amnesty International sprach von einem „entscheidenden Präzedenzfall, der den Missbrauch von Anti-Diskriminierungsgesetzen als Waffe gegen Menschenrechtsaktivisten, die sich gegen israelische Gewalt einsetzen, stoppen sollte“.

Israel hält der BDS-Bewegung vor, auf die Dämonisierung des jüdischen Staates zu zielen und dabei antisemitische Argumentationen zu bedienen. 2019 verabschiedete der Deutsche Bundestag einen Beschluss, in dem die Bewegung verurteilt wurde. Im Februar folgte auch der österreichische Nationalrat.

Von: ser

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