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„Landverkauf an Besatzung großer Verrat“

Landverkäufe an Israelis sollen auch weiterhin verboten sein. Das bestätigte der oberste palästinensische Fatwa-Rat. Dessen Stellungnahme folgt auf einen umstrittenen Hausverkauf in der Jerusalemer Altstadt.
Dächer der Jerusalemer-Altstadt: Auch Juden wohnen hier

JERUSALEM (inn) – Der oberste palästinensische Fatwa-Rat hat erneut den palästinensischen Standpunkt bekräftigt, dass Landverkäufe an Israelis einen „großen Verrat“ darstellen. Das berichtet die Tagesezeitung „Jerusalem Post“. Demnach erinnerten die Mitglieder des religiösen Rates am Donnerstag daran, dass „das Land von Palästina eine unveräußerliche religiöse Gabe“ sei, die nicht an Nicht-Muslime verkauft werden könne.

Der Rat betonte demnach weiter, dass der Verkauf von Landeigentum „an die Besatzung“ ein „großer Verrat an Religion, dem Heimatland und der Moral“ sei. Jeder Palästinenser, der in dieses „Verbrechen“ involviert sei, „verschwört sich gegen das Land, die Sache und das palästinensische Volk. Er wird als jemand angesehen werden, der sich selbst an den Teufel verkauft hat“.

Der Rat erklärte zudem, dass alle Landverkäufe an die „Besatzung“ völkerrechtswidrig seien. „Es ist dem Besatzer laut internationalen Vereinbarungen verboten, unser Land zu kaufen“, heißt es in der Stellungnahme. Die Palästinenser müssten „auf allen Ebenen“ gegen jene kämpfen, die das Verkaufsverbot missachten. Zudem würden die palästinensischen Sicherheitsbehörden sie verfolgen, um ein Exempel zu statuieren.

Haus in der Altstadt an zionistische Organisation verkauft

Das Urteil des Fatwa-Rates folgt einer palästinensischen Kontroverse um ein Haus in der Jerusalemer Altstadt nahe des Tempelbergs. Dieses wurde von der zionistischen Organisation „Ateret Cohanim“ aufgekauft. Deren Ziel ist es, die jüdische Präsenz im Osten der israelischen Hauptstadt zu verstärken. Die Immobilie soll zuvor einer bekannten palästinensischen Familie gehört haben, die jedoch bestreitet, direkt ein Geschäft mit der Organisation getätigt zu haben.

Landverkäufe an Israelis sind in den palästinensischen Gebieten nicht nur religiös geächtet. Auch unter dem Gesetz der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) ist es verboten, Grundbesitz an Israelis zu veräußern – eine Regelung, die in der Zeit der jordanischen Besatzung des Westjordanlandes vor dem Sechstagekrieg 1967 wurzelt. 2010 hatte ein PA-Gericht bestätigt, dass Verstöße mit dem Tod bestraft werden können, um die Etablierung eines palästinensischen Staates sicherzustellen. Auch wenn Verurteilte stattdessen häufig Haftstrafen erhalten, wurden in der Vergangenheit Palästinenser wegen des Vorwurfs ermordet, Land an Juden verkauft zu haben.

Von: ser

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