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Keine Strafverfolgung von muslimischem Politiker

Er hat israelische Schüler als künftige Kindermörder beschimpft. Doch strafrechtlich belangt wird der niederländische Politiker dafür nicht.
Khoulani hatte im Mai mit seinen Äußerungen über israelische Schüler für Empörung in den Niederlanden gesorgt

DEN HAAG (inn) – Israelische Jugendliche als „künftige Kindermörder und Besatzer“ oder „zionistische Terroristen“ zu beschimpfen, gilt in den Niederlanden nicht als Hetze. Zumindest nach Ansicht der Staatsanwaltschaft.

Diese hat am Mittwoch beschlossen, den Politiker Abdoe Khoulani von der islamischen Partei der Einheit wegen solcher Äußerungen nicht strafrechtlich zu verfolgen. Das muslimische Ratsmitglied der Stadt Den Haag hatte im Mai über Facebook israelische Schüler auf diese Art beschimpft. Die Delegation aus Israel war in die Niederlande gereist, um die freundschaftlichen Beziehungen der Jugend beider Länder zu fördern. Die Jugendbewegung der Reformierten Politischen Partei (SGP), die Gastgeber für die Schüler war, hatte bei der Polizei Beschwerde gegen Khoulani eingereicht. Facebook entfernte den Eintrag des Politikers.

Die Staatsanwaltschaft erklärte zu ihrer Entscheidung, eine strafrechtliche Verfolgung sei schwierig, da die israelischen Schüler selbst Khoulani nicht angezeigt hätten. Zudem seien Zionisten nicht durch Hautfarbe oder Herkunft von anderen Menschen unterscheidbar. Hätte Khoulani über „Juden“ gesprochen, hätte er strafrechtlich verfolgt werden können.

Juden sollten protestieren

Der Rabbiner der orthodoxen Chabad-Bewegung Amsterdam, Yanki Jacobs, kritisierte die Staatsanwaltschaft für die Entscheidung. Er forderte andere Juden im Land auf, dagegen zu protestieren: „Wenn die Justiz entscheidet, solche Reden von einem gewählten Beamten zuzulassen, der Kinder, die zufällig einen israelischen Pass haben, als Mörder bezeichnet, dann müssen wir als Juden aufstehen und sagen, das ist inakzeptabel.“

Khoulanis Äußerungen waren damals auf scharfe Kritik bei Politikern in den Niederlanden gestoßen.

Von: dn

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