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Nach Folter: Palästinenser verklagt PA auf Schadenersatz

RAMALLAH (inn) – Eine palästinensische Menschenrechtsgruppe hat Klage gegen die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) erhoben. Sie verlangt eine Million Dollar Schadenersatz für einen Palästinenser, der während seiner Haft gefoltert wurde.
Laut palästinensischen Menschenrechtlern gehört Folter in PA-Gefängnissen zum Alltag.
Die „Zivilbehörde für die Unabhängigkeit der Rechtsstaatlichkeit und des Gesetzeswerkes“ (ISTIQLAL) teilte am Donnerstag mit, ihr Mandant Ahmad Bilal Abd al-Malak al-Deek habe in Nablus Klage gegen die PA eingereicht. Das berichtet die palästinensische Nachrichtenagentur „Ma‘an“. Al-Deek sei Anfang Juli verhaftet worden, nachdem er sich auf seiner Facebookseite kritisch über die palästinensische Regierung geäußert hatte. Während der fünftägigen Haft wurde er von zwei Kriminalbeamten auf verschiedenste Weise gefoltert. Unter anderem sei ihm der Schlaf entzogen worden. Die Sicherheitskräfte hätten ihn zudem mit Stöcken verprügelt – so heftig, dass Stöcke dabei zerbrochen seien. Der Gesundheitszustand des Palästinensers habe sich daraufhin so stark verschlechtert, dass die Polizei ihn entließ, da sie fürchtete, Al-Deek könnte während der Haft sterben. Ein Arzt habe im Krankenhaus bestätigt, dass die Verletzungen und Prellungen die Folgen von Folter seien.

„Palästinenser zu Klagen ermutigen“

Folter sei eine schwere Menschenrechtsverletzung, erklärte ISTIQLAL. Sie könne außerdem dazu führen, dass die Palästinenser das Vertrauen in das Rechtssystem verlören. Die Organisation hoffe, dass die Klage auch andere Palästinenser dazu ermutige, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn ihre Rechte von Angestellten der PA verletzt wurden, so die Organisation weiter. Al-Deeks Klage richte sich auch gegen den Generalstaatsanwalt und die beiden Beamten. Bereits im Jahr 2014 hat das „Palästinensische Zentrum für Menschenrechte“ die Bedingungen in palästinensischen Gefängnissen scharf kritisiert. Folter sei dort seit vielen Jahren alltäglich. „Ma‘an“ weist in ihrem Artikel darauf hin, dass Folter und Nötigung laut Artikel 13 des palästinensischen Grundgesetzes verboten sind. Der palästinensische Präsident Mahmud Abbas habe die UN-Antifolterkonventionen unterzeichnet. (dn)

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