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Knesset stimmt für Zwangsernährung

JERUSALEM (inn) – Kurz vor der Sommerpause hat die Knesset zwei umstrittene Gesetze verabschiedet: Die Abgeordneten stimmten der Zwangsernährung für Hungerstreikende zu. Außerdem wird das israelische Parlament neu geordnet.
Die Knesset hat zwei umstrittene Gesetze verabschiedet – und ist jetzt in der Sommerpause.

Nach einer hitzigen Nachtdebatte hat sich die Knesset am Donnerstagmorgen mit 46 zu 40 Stimmen für die Zwangsernährung von Hungerstreikenden ausgesprochen. In der Vergangenheit sind palästinensische Häftlinge oft in Hungerstreik getreten, um ihre Freilassung zu erwirken. Mit dem neuen Gesetz dürfen Ärzte mit gerichtlicher Erlaubnis Gefangene zwangsernähren, wenn für diese Lebensgefahr besteht.
Das Gesetz war in der vergangenen Legislaturperiode gescheitert. Sicherheitsminister Gilad Erdan hatte es nun neu eingebracht. Er sieht die Maßnahme als „humane Angelegenheit“. Kritiker wenden ein, der Staat radiere so eine Form des gewaltlosen Protestes aus.

Gesetz für Gewaltenteilung

Zuvor hatte die Knesset eine weitere umstrittene Maßnahme zur Neuordnung der Knesset verabschiedet: Demnach muss ein Minister oder stellvertretender Minister aus jeder Regierungspartei seinen Knesset-Sitz an einen nachrückenden Knesset-Abgeordneten aus der eigenen Partei abgeben. Dieser übernimmt den Sitz, bis der Minister die Regierung verlässt und wieder als Abgeordneter arbeitet. Das Gesetz tritt sofort in Kraft und soll zunächst nur für die aktuelle Knesset gelten.
Ziel des Gesetzes ist, die Gewalten stärker zu trennen. Die Initiative kam von der Opposition. Derzeit hat rund ein Drittel der Abgeordneten einen Kabinettsposten. Ihre Rolle als Abgeordnete können sie daher nicht ausfüllen. Zentrale Aufgabe der Abgeordneten ist es, das Vorgehen der Regierung kritisch zu begleiten.
Das Gesetz trägt den Spitznamen „Norwegisches Gesetz“, da es eine ähnliche Regelung in dem skandinavischen Land gibt. 64 Abgeordnete haben dafür gestimmt, 51 waren dagegen. Die Oppositionelle Zippi Livni vom „Zionistischen Lager“ kritisierte, dass eine Maßnahme als Verordnung auf Zeit verabschiedet wurde, die aus ihrer Sicht eigentlich einen Zusatz zum Grundgesetz und eine gründlichere Diskussion erfordert hätte. (df)

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