RAMALLAH / GAZA (inn) – Das Oberste Gericht in Ramallah hat die für den 8. Oktober angesetzten Kommunalwahlen vorläufig ausgesetzt. Palästinensische Medien nennen mehrere Gründe für die Entscheidung vom Donnerstag. Anlass waren demnach Beschwerden über die geplante Abstimmung im Westjordanland und im Gazastreifen. In einer Sitzung am 21. September wolle das Gericht den Fall weiter erörtern, sagte der Rechtsexperte Madsched Aruri der palästinensischen Nachrichtenagentur WAFA.
Vor dem Entscheid hatte ein Gericht in Chan Junis, im von der Hamas beherrschten Gazastreifen, fünf Kandidaten der Fatah von den Wahlen ausgeschlossen. Es reagierte damit am Donnerstag auf Beschwerden gegen Kandidatenlisten in mehreren Bezirken des Gazastreifens. Damit wurde die Fatah in neun von 25 Kommunen von der Wahlliste gestrichen. Der Sprecher der Partei von Präsident Mahmud Abbas, Fajis Abu Aita, kritisierte dies gegenüber der palästinensischen Nachrichtenagentur „Ma‘an“: Die Entscheidung sei Teil eines größeren Zieles, der Hamas zu helfen, an der Macht zu bleiben und „den demokratischen Prozess der Wahl zu zerstören“.
Wie „Ma‘an“ unter Berufung auf Quellen beim Obersten Gericht berichtet, hatte zudem der Anwalt Nael al-Huh vorher beantragt, die Wahlen zu verschieben. Denn wenn sie nicht auch in Ostjerusalem abgehalten würden, seien sie illegal. Aus seiner Sicht stellen zersplitterte Wahlen in einem Gebiet, das vereint sein sollte, eine „Verletzung der Verfassung“ dar. Und Wahlen im Gazastreifen würden ohnehin „von illegalen Gerichten und Richtern kontrolliert“.