JERUSALEM (inn) – Palästinensischen Männern unter 35 Jahren und Frauen unter 25 bleibt es verboten, zu ihren israelischen Ehepartnern nach Israel zu ziehen. Dies entschied der Oberste Gerichtshof in Jerusalem am Sonntag.
Das Gesetz zur Einbürgerung nach Israel hatte die Knesset bereits am 31. Juli 2003 vorläufig verabschiedet. Es hatte die Gültigkeit von einem Jahr und wurde später mehrmals um ein Jahr verlängert. Nun entschied das Oberste Gericht: israelisch-palästinensische Ehepaare dürfen auch künftig nicht gemeinsam in Israel leben. Auch die Kinder aus gemischten Ehen, die älter als 14 sind und nicht in Israel geboren wurden und nicht die israelische Staatsbürgerschaft besitzen, dürfen mit ihren Eltern nicht nach Israel ziehen.
Die israelische Regierung hatte die Regelung im Jahr 2002 nach einer Serie von Anschlägen als Notverordnung gebilligt. Sie soll verhindern, dass Palästinenser, die mit Israelis verheiratet sind, Angriffe in Israel verüben. Der Inlandsgeheimdienst „Schin Beit“ erklärte, in den vergangenen Jahren seien 25 solcher mit Israelis verheirateter Palästinenser in Terror-Akte gegen Israel verwickelt gewesen. Im Jahr 2003 nahm die Knesset die Verordnung in das Einbürgerungsgesetz mit auf.
Menschenrechtsorganisationen hatten die Regelung als rassistisch bezeichnet und gemeinsam mit betroffenen Familien vor dem Obersten Gericht geklagt. Mit sechs zu fünf Stimmen wiesen die elf Richter alle acht Klagen ab.
„Das ist ein schwarzer Tag für den Staat Israel und ein schwarzer Tag für meine Familie und die anderen Familien, die wie wir leiden“, sagte der Anwalt Muad el-Sana, ein israelischer Araber, der mit einer Palästinenserin aus Bethlehem verheiratet ist. „Die Regierung hält die Menschen nur wegen deren Nationalität davon ab, ein normales Familienleben zu führen.“
Kritiker werfen der israelischen Regierung vor, mit der Regelung den Anteil von Arabern an der Gesamtbevölkerung beschränken zu wollen, der derzeit bei knapp 20 Prozent (1,2 Millionen) liegt.