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PA lässt Schmuggeltunnel verbieten

RAMALLAH / GAZA - Die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) hat durch ein Rechtsgutachten eines islamischen Gelehrten - eine Fatwa - Muslimen das Graben von Schmuggeltunneln zwischen dem Gazastreifen und Ägypten untersagt. Auch das Arbeiten in den Gängen ließ sie verbieten.

Die Fatwa ist die erste ihrer Art. Mit ihrem Erlass beauftragte die PA Scheich Muhammad bin Salman Abu Dschamea. Dieser nannte mehrere Gründe für das Verbot. Hauptgrund seien die mehr als 300 Palästinenser, die bislang in solchen Schmuggeltunneln ums Leben kamen. „Die Besitzer dieser Tunnel nutzen arme Arbeiter aus und stellen sie unter schlechtesten Bedingungen als Sklaven an“, so der Geistliche. Er bezeichnete die Tunnelbesitzer als „Händler und Kriegsfürsten, die keinen Respekt vor dem Blut der Muslime haben und dieses nicht schätzen“.

Abu Dschamea verurteilte außerdem die Fatwa eines muslimischen Geistlichen aus dem Gazastreifen. Dieser hatte es Tunnelbesitzern erlaubt, Arbeiter unter harten Bedingungen anzustellen. In seinem Rechtsgutachten legte er fest, dass ein Besitzer 9.000 Dollar Entschädigung an jede Familie zahlen muss, die einen unverheirateten Sohn durch die Arbeit in einem Tunnel verloren hat. Die Familie eines verheirateten Arbeiters soll 11.000 Dollar erhalten.

Als weiteren Grund für seine Fatwa nannte Abu Dschamea den Waffenschmuggel. Die Waffen würden „von Rebellen“ unter anderem dazu benutzt, „Zwietracht zwischen den Palästinensern zu säen“. Er wies auch darauf hin, dass durch die Tunnel Alkohol und Drogen in den Gazastreifen geschmuggelt werden.

Eine Fatwa wird in der Regel auf Anfrage von Einzelpersonen oder Institutionen bei einem Mufti erlassen. Die enthaltene Rechtsauffassung ist nur für die Muslime bindend, die den Verfasser anerkennen. Auch der Einfluss der Fatwa richtet sich nach der Autorität des Geistlichen.

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